Hallo Leo,
Die Frage war doch „Hat Sie Anspruch“? Richtig?
Ich bin immer noch der Meinung, dass die Antwort „Das klärt man vorher mit dem Sachbearbeiter“ einfach völliger Blödsinn ist…
Ein Anspruch (sofern vorhanden) muss sich ja aus irgendeiner Grundlage ergeben! Richtig?
Dass ein entsprechender Antrag noch vor Abfahrt gestellt wird, setze ich voraus. Wenn Du das eigentlich sagen wolltest, musst Du Dir zumindest eine ungeschickte Formulierung vorhalten lassen!
Hast Du nur schlecht geschlafen oder steckt hinter deiner
Beleidigung noch ein Sinn?
Na beleidigt brauchst Du Dich nicht zu fühlen, wenn Du hier mitspielen möchtest, solltest Du das aushalten können.
Der Bezug zur Frage liegt darin, daß der TE offensichtlich die
Kostenübernahme beim Leistungsträger einfordern will. Ob diese
erfolgt, klärt man vorher ab, denn ich habe keine Ahnung, ob
eine pauschale Kostenübernahme überhaupt und dann auch noch im
vom TE erfragten (uns nicht bekannten) Radius existiert. Du
übrigens auch nicht. Keiner hier. Also kann die Frage nicht
hier sondern nur beim Leistungsträger beantwortet werden.
Nein, denn Du deutest ja an, dieser Anspruch sei allein vom Sachbearbeiter (und damit von seiner Laune, sexueller Ausrichtung, vielleicht noch gerade auftretendedes Hungergefühl, usw.) abhängig.
Ist das so? Zugegeben, ich weiß es nicht, kann es mir aber nur schwer vorstellen.
Hättest Du etwas geschrieben, wie „ist laut §… SGB … eine ‚Kann-Leistung‘, aber bitte vorher abklären“ hätte ich Dir sicher eher ein Sternchen, als diese Belehrung verpasst…
Insofern solltest Du beim nächsten Mal vorher dein Gehirn
einschalten. Auch wenn Du schlecht geschlafen haben solltest.
Hirn läuft ganz gut, ich bleibe aber dabei, dass Deine Antwort völlig substanzlos war. Denk mal in Ruhe drüber nach…
LG, Bommel