ALG II & umziehen in anderes Bundesland

Hallo :smile:

Stellt euch mal einen fiktiven jungen deutschen Mann, namens Mustermann vor (ja… sehr originell ^^).

Dieser würde gerne nach Köln in NRW ziehen, da es bestimmt dort für ihn besser auf den Arbeitsmarkt aussehen würde, wohnt jedoch in Hessen, oder Saarland oder RLP.

Nun fragt sich dieser fiktive Bursche wie er dies schaffen kann.

Könnte dieser sich vielleicht in Köln bei einer Arge oder JobCenter anmelden, aber weiterhin in seinem Bundesland wohnen bleiben bis er in Köln eine Wohnung gefunden hat?

Oder könnte Ihm seine aktuelle Arge oder sein aktuelles JobCenter behilflich sein einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für Köln zu bekommen und somit leichter dort Fuss fassen zu können?

Was wäre der beste Weg Ihn nach Köln zu bekommen ( Ohne dass er bereits eine Arbeit dort hätte)? Gibt es speziell Wohnungen vielleicht für ALG II Empfänger?

Bin mal gespannt was Experten zu diesem hypotetischen Fall zu sagen haben.

Gruss

Thomas

Hallo,

Dieser würde gerne nach Köln in NRW ziehen, da es bestimmt
dort für ihn besser auf den Arbeitsmarkt aussehen würde, wohnt
jedoch in Hessen, oder Saarland oder RLP.

der Arbeitsmarkt in Köln verändert sich zu Gunsten des Herrn Mustermann durch dessen Zuzug? Interessant …

Nun fragt sich dieser fiktive Bursche wie er dies schaffen
kann.

Kleiner Tip: Wohnung suchen, Mietvertrag unterschreiben, alte Wohnung kündigen, umziehen.

Könnte dieser sich vielleicht in Köln bei einer Arge oder
JobCenter anmelden, aber weiterhin in seinem Bundesland wohnen
bleiben

Solange er in NRW wohnt: ja. Ansonsten müsste Köln in das entsprechende Bundesland verlegt werden. Ach, eine Einschränkung gibt es noch: Er müsste in Köln wohnen, da sich die Zuständigkeit ja nach dem Wohnort richtit.

bis er in Köln eine Wohnung gefunden hat?

Dann wird das nichts. Abgesehen davon: Was sollte das bringen?

Oder könnte Ihm seine aktuelle Arge oder sein aktuelles
JobCenter behilflich sein einen Wohnberechtigungsschein (WBS)
für Köln zu bekommen und somit leichter dort Fuss fassen zu
können?

Mir ist nicht ganz klar, warum der eHb nach Köln ziehen muss.

Was wäre der beste Weg Ihn nach Köln zu bekommen ( Ohne dass
er bereits eine Arbeit dort hätte)?

Wohnung suchen, Mietvertrag unterschreiben, alte Wohnung kündigen, umziehen. Bei ALG-II-Bezug am besten vorher mit den zuständigen Stellen sprechen.

Gibt es speziell Wohnungen vielleicht für ALG II Empfänger?

Brauchen diese besondere Wohnungen? Wäre mir neu. Grundsätzlich gibt es „Sozialwohnungen“ zur Kostenmiete welche allen Beziehern eine geringen Einkommens (also auch ALG II) offen stehen. Ob der Berechtigte eine dieser immer weniger werdenden Wohungen bekommt, ist eine andere Sache.

Gruß

osmodius

Hallo

http://hartz.info/index.php?topic=24.0

http://hartz.info/index.php?topic=1349.0

LG

Eine sehr Kurze, aber dafür auch sehr hilfreiche Antwort!

Lg

Thomas

Hallo,

Dieser würde gerne nach Köln in NRW ziehen, da es bestimmt
dort für ihn besser auf den Arbeitsmarkt aussehen würde, wohnt
jedoch in Hessen, oder Saarland oder RLP.

der Arbeitsmarkt in Köln verändert sich zu Gunsten des Herrn
Mustermann durch dessen Zuzug? Interessant …

Dass sich der Arbeitsmarkt verändert, hat niemand geschrieben! Sie haben eher unaufmerksam gelesen.

Nun fragt sich dieser fiktive Bursche wie er dies schaffen
kann.

Kleiner Tip: Wohnung suchen, Mietvertrag unterschreiben, alte
Wohnung kündigen, umziehen.

Wie im Fall des Herrn Mustermann, welche Bedürftig ist da er ALG Empfänger ist, kann man nicht so einfach umziehen. hier haben Sie erneut entweder nicht richtig gelesen oder Sie scheinen wirklich etwas gegen ALG II Empfänger zu haben… Diese Antwort war nicht Hilfreich!

Könnte dieser sich vielleicht in Köln bei einer Arge oder
JobCenter anmelden, aber weiterhin in seinem Bundesland wohnen
bleiben

Solange er in NRW wohnt: ja. Ansonsten müsste Köln in das
entsprechende Bundesland verlegt werden. Ach, eine
Einschränkung gibt es noch: Er müsste in Köln wohnen, da sich
die Zuständigkeit ja nach dem Wohnort richtit.

Also ist die Antwort einfach gesagt nein… und erfordert nicht solch eine in Szenestellung von Ihnen.

bis er in Köln eine Wohnung gefunden hat?

Dann wird das nichts. Abgesehen davon: Was sollte das bringen?

Was es bringen soll? Wenn man in einer toten Stadt lebt wo es weit und breit keine andere Stadt oder Arbeit gibt…dann bringt eine Großtadt wie Köln schon viel. Diese Antwort ist auch wieder nutzlos. Sie geben mehr Ihren Senf dazu, als dass Sie Fragen beantworten… und Sie scheinen wirklcih etwas gegen ALG II Empfänger zu haben.

Oder könnte Ihm seine aktuelle Arge oder sein aktuelles
JobCenter behilflich sein einen Wohnberechtigungsschein (WBS)
für Köln zu bekommen und somit leichter dort Fuss fassen zu
können?

Mir ist nicht ganz klar, warum der eHb nach Köln ziehen muss.

Es muss Ihnen nicht klar sein, Herr Mustermann will einfach nach Kökn ziehen… solche Kommentare von Ihnen sind dann eher in Szenestellung…

Was wäre der beste Weg Ihn nach Köln zu bekommen ( Ohne dass
er bereits eine Arbeit dort hätte)?

Wohnung suchen, Mietvertrag unterschreiben, alte Wohnung
kündigen, umziehen. Bei ALG-II-Bezug am besten vorher mit den
zuständigen Stellen sprechen.

Aha… Herr Mustermann als ALG II kann ja „so einfach“ umziehen… und hat bestimmt ja direkt das Geld dazu… Eher nicht! Zudem herscht ein Vorurteil seitens der Vermieter gegenüber ALG II EMpfänger, da diese als Mietnomaden, Asozial usw… diskriminiert werden und dadurch schwerer an eine WOhnung kommen.

Gibt es speziell Wohnungen vielleicht für ALG II Empfänger?

Brauchen diese besondere Wohnungen? Wäre mir neu.
Grundsätzlich gibt es „Sozialwohnungen“ zur Kostenmiete welche
allen Beziehern eine geringen Einkommens (also auch ALG II)
offen stehen. Ob der Berechtigte eine dieser immer weniger
werdenden Wohungen bekommt, ist eine andere Sache.

Gruß

osmodius

Keiner hatte gesagt dass ALG II Empfänger besondere Wohnungen brauchen! Die Frage ist einfach und verständlich, Ihre Antwort dann schon wieder in Szenestellung. Sie hätten ja direkt über Sozialwohnungen sprechen können und auch erklären können wie man eine bekommt.

Fazit:

Osmodius, Sie schrieben einfach zuviele Sachen welche nicht gesagt oder gefragt wurden, Sie setzen sich gerne selber mit hochtrabenden Sprüchen in Szene und scheinen etwas gegen ALG II Empfänger zu haben.

Antworten Ihrer seits sind von mir ab sofort unerwünscht.

MfG

Thomas Z.

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Dieser würde gerne nach Köln in NRW ziehen, da es bestimmt
dort für ihn besser auf den Arbeitsmarkt aussehen würde, wohnt
jedoch in Hessen, oder Saarland oder RLP.

der Arbeitsmarkt in Köln verändert sich zu Gunsten des Herrn
Mustermann durch dessen Zuzug? Interessant …

Dass sich der Arbeitsmarkt verändert, hat niemand geschrieben!
Sie haben eher unaufmerksam gelesen.

Der Arbeitsmarkt in Köln sieht glich aus, egal ob ein eHB in Köln, München oder Buxtehude wohnt. Würde der Wohnort die Chancen bei der Suche verbessern, wäre bestimmt schon jemand auf die Idee gekommen ALG-II-Bezieher zwangsumzuziehen.

Nun fragt sich dieser fiktive Bursche wie er dies schaffen
kann.

Kleiner Tip: Wohnung suchen, Mietvertrag unterschreiben, alte
Wohnung kündigen, umziehen.

Wie im Fall des Herrn Mustermann, welche Bedürftig ist da er
ALG Empfänger ist, kann man nicht so einfach umziehen. hier
haben Sie erneut entweder nicht richtig gelesen oder Sie
scheinen wirklich etwas gegen ALG II Empfänger zu haben…

Ich habe eher den Eindruck, daß Dir die Antwort nicht gefällt und Du daher mit völlig aus der Luft gefgriffenen Anschuldigungen daherkommst. *kopschüttel*

Diese Antwort war nicht Hilfreich!

Welche Antwort wäre denn hilfreich?

Könnte dieser sich vielleicht in Köln bei einer Arge oder
JobCenter anmelden, aber weiterhin in seinem Bundesland wohnen
bleiben

Solange er in NRW wohnt: ja. Ansonsten müsste Köln in das
entsprechende Bundesland verlegt werden. Ach, eine
Einschränkung gibt es noch: Er müsste in Köln wohnen, da sich
die Zuständigkeit ja nach dem Wohnort richtit.

Also ist die Antwort einfach gesagt nein…

Fast. Grundsätzliich ein in München wohnendender Mensch seinen ALG-II-Antrag auch in Hamburg stellen, allerdings nur in dem Sinne, daß sein grundsärtlicher Antrag dort entgegengenommen wird und dann an den zuständigen Wohnsitz (hier also M) weitergeleitet wird. Es ist allerdings davon auszugehen, daß sich die entsprechende Stelle in HH ziemlich querstellen würde, auch wenn sie zur Antragsanahme verpflichttet ist.

bis er in Köln eine Wohnung gefunden hat?

Dann wird das nichts. Abgesehen davon: Was sollte das bringen?

Was es bringen soll? Wenn man in einer toten Stadt lebt wo es
weit und breit keine andere Stadt oder Arbeit gibt…dann
bringt eine Großtadt wie Köln schon viel.

Und was spricht dagegen sich auf einen Job in Köln oder wo auch immer zu bewerben, auch, wenn man dort (noch) nicht wohnt?

Diese Antwort ist auch wieder nutzlos.

Pöbelst Du eigentlich immer so rum?

und Sie scheinen wirklcih etwas gegen ALG II Empfänger zu haben.

Ja, nee, ist klar.

Oder könnte Ihm seine aktuelle Arge oder sein aktuelles
JobCenter behilflich sein einen Wohnberechtigungsschein (WBS)
für Köln zu bekommen und somit leichter dort Fuss fassen zu
können?

Mir ist nicht ganz klar, warum der eHb nach Köln ziehen muss.

Es muss Ihnen nicht klar sein, Herr Mustermann will einfach
nach Kökn ziehen…

Das kann er doch tun, nur ist es sein Privatvergnügen.

Was wäre der beste Weg Ihn nach Köln zu bekommen ( Ohne dass
er bereits eine Arbeit dort hätte)?

Wohnung suchen, Mietvertrag unterschreiben, alte Wohnung
kündigen, umziehen. Bei ALG-II-Bezug am besten vorher mit den
zuständigen Stellen sprechen.

Aha… Herr Mustermann als ALG II kann ja „so einfach“
umziehen…

Ja.

und hat bestimmt ja direkt das Geld dazu…

Woher soll das hier jemand wissen? Und warum sollte, so kein Geld vorhanden, die Allgemeinheit einen Umzug bezahlen, zu dem keine Notwendigkeit besteht.

Zudem herscht ein Vorurteil seitens der Vermieter
gegenüber ALG II EMpfänger,

Na, in jedem Fall scheint ein Vorurteil gegenüber Vermietern zu bestehen. Es gibt nicht wenige Vermieter, die bevorzugt an ALG-II-Empfänger vermieten, weil sie sich gesicherte Mietzahlungen versprechen.

da diese als Mietnomaden, Asozial usw… diskriminiert werden und :dadurch schwerer an eine WOhnung kommen.

Idioten gibts überall: bei Mietern, bei Vermietern …

Gibt es speziell Wohnungen vielleicht für ALG II Empfänger?

Brauchen diese besondere Wohnungen? Wäre mir neu.
Grundsätzlich gibt es „Sozialwohnungen“ zur Kostenmiete welche
allen Beziehern eine geringen Einkommens (also auch ALG II)
offen stehen. Ob der Berechtigte eine dieser immer weniger
werdenden Wohungen bekommt, ist eine andere Sache.

Keiner hatte gesagt dass ALG II Empfänger besondere Wohnungen
brauchen!

Soll ich Deine Frage noch Mal zitieren?

Fazit:

Osmodius, Sie schrieben einfach zuviele Sachen welche nicht
gesagt oder gefragt wurden, Sie setzen sich gerne selber mit
hochtrabenden Sprüchen in Szene und scheinen etwas gegen ALG
II Empfänger zu haben.

Ganz großes Kino! Frisch angemeldet und direkt Mal richtig rumpöbeln. Und weil einem die Antworten nicht passen direkt unterstellen, Andere hätten etwas gegen ALG-II-Empfänger.

Antworten Ihrer seits sind von mir ab sofort unerwünscht.

Und zum Abschluss Anderen den Mund verbieten.

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Dieser würde gerne nach Köln in NRW ziehen, da es bestimmt
dort für ihn besser auf den Arbeitsmarkt aussehen würde, wohnt
jedoch in Hessen, oder Saarland oder RLP.

der Arbeitsmarkt in Köln verändert sich zu Gunsten des Herrn
Mustermann durch dessen Zuzug? Interessant …

Dass sich der Arbeitsmarkt verändert, hat niemand geschrieben!
Sie haben eher unaufmerksam gelesen.

Der Arbeitsmarkt in Köln sieht glich aus, egal ob ein eHB in
Köln, München oder Buxtehude wohnt. Würde der Wohnort die
Chancen bei der Suche verbessern, wäre bestimmt schon jemand
auf die Idee gekommen ALG-II-Bezieher zwangsumzuziehen.

**Osmodius, du scheinst wirklich nur etwas zu schreiben, weil du dich selber gerne liest.
Jeder Mensch mit Verstand sieht das wenn man in einem kleinen Kuhkaff lebt und es weit und breit keine Stellen gibt, oder wenn man in einer toten Kleinstadt lebt und dort es genau so aussieht dass man dann eher viel bessere Chancen und auch bessere Aussichten auf eine Stelle in einer Großstadt hat.

Aber dies scheinst du bewust zu ignorieren…solche Sprüche wie „zwangsumziehen“ kannst du dir schenken.**

Nun fragt sich dieser fiktive Bursche wie er dies schaffen
kann.

Kleiner Tip: Wohnung suchen, Mietvertrag unterschreiben, alte
Wohnung kündigen, umziehen.

Wie im Fall des Herrn Mustermann, welche Bedürftig ist da er
ALG Empfänger ist, kann man nicht so einfach umziehen. hier
haben Sie erneut entweder nicht richtig gelesen oder Sie
scheinen wirklich etwas gegen ALG II Empfänger zu haben…

Ich habe eher den Eindruck, daß Dir die Antwort nicht gefällt
und Du daher mit völlig aus der Luft gefgriffenen
Anschuldigungen daherkommst. *kopschüttel*

**Klar gefällt mir die Antwort nicht, da du quasi einfach nur irgend etwas hini geschrieben hast!
Als ALG II Empfänger hat man nicht Geld en Masse… und somit nur leider sehr eingeschrenkte Möglichkeiten. wäre es so einfach, dann bräuchte man sich keine Gedanken zu machen wie es am besten und einfachsten klappt.

Ja den Kopschütteln kannst du, aber alleine nur über dich selbst… wie bereits gesagt…du setzt dich selber in Szene…**

Diese Antwort war nicht Hilfreich!

Welche Antwort wäre denn hilfreich?

Nun einer Seits wäre es hilfreich wenn du man die unnütze Antwort von dir nicht weg gelassen hättest… und eine Hilfreiche Antwort ist eine, wenn man überhaupt eine Frage gestellt hat und du nicht aus heiterem himmel über irgend etwas schriebst oder denkst Antworten zu müssen was nciht gefragt wurde, nur um dich selber in Szene zu stellen um nur deinen Senf dazu zu geben.

bis er in Köln eine Wohnung gefunden hat?

Dann wird das nichts. Abgesehen davon: Was sollte das bringen?

Was es bringen soll? Wenn man in einer toten Stadt lebt wo es
weit und breit keine andere Stadt oder Arbeit gibt…dann
bringt eine Großtadt wie Köln schon viel.

Und was spricht dagegen sich auf einen Job in Köln oder wo
auch immer zu bewerben, auch, wenn man dort (noch) nicht
wohnt?

**Nun… ein ALG II Empfänger, und nicht jemand der sich nur als ein ALG II EMpfänger ausgibt, kennt die Problematik. Hat man vor Ort keine Wohnung… ist ex extrem schwer oder sogar aussichtslos eine Arbeit dor zu finden! Anders herum wenn man vor Ort keine Arbeit hat, ist es sehr schwer oder aussichtslos eine Wohnung dort zu finden.

Denn ein Arbeitgeber denkt sich „der wohnt nicht vor Ort und will nur seinen Wisch abgestempelt bekommen und will hier nicht wirklich arbeiten“ (Solche Aussagen habe ich und viele Bekannte selber schon zu hören bekommen).

Denn ein Vermieter denkt sich " der arbeitet nicht hier und ist ein Hartzer… garantiert ein Asozialer oder Mietnomade" ( Solch Aussagen habe ich ebenso und viele Bekannte zu hören bekommen).

Es handelt sich somit um einen Teufelskreis aus den man nur schwer raus kommt. Und wenn man hier Fragen stellt um hilfreiche Informationen zu erhalten und man dann nur solche komischen Antworten oder Kommentare die Offtopic sind von jemanden wie dir erhält… dann wundert man sich wirklch ob man hier auf einer Seite gelandet ist iin welcher man Infos und Hilfe bekommt.**

Diese Antwort ist auch wieder nutzlos.

Pöbelst Du eigentlich immer so rum?

Nochmals… wenn Sie mir einfach nur irgend etwas schrieben… ohne dass ich überhaupt etwas gefragt habe… oder Sie nur etwas schreiben weil Sie sich gerne lesen… ist dies keine hilfreiche Antwort… da können Sie noch zehn Mal versuchen mich als einen Pöbeler aussehen zu lassen… aber jeder kann deutlich sehen wer dies in echt ist!

und Sie scheinen wirklcih etwas gegen ALG II Empfänger zu haben.

Ja, nee, ist klar.

Tja… würden Sie sonst dauernd so merwürdige Antworten geben die in keinster Weise hilfreich sind, oder Antworten auf Sachen die nicht geschrieben und nciht gefragt wurden?

Oder könnte Ihm seine aktuelle Arge oder sein aktuelles
JobCenter behilflich sein einen Wohnberechtigungsschein (WBS)
für Köln zu bekommen und somit leichter dort Fuss fassen zu
können?

Mir ist nicht ganz klar, warum der eHb nach Köln ziehen muss.

Es muss Ihnen nicht klar sein, Herr Mustermann will einfach
nach Kökn ziehen…

Das kann er doch tun, nur ist es sein Privatvergnügen.

Ja klar… Privatvergnügen…stimmt… um endlich eine bessere Aussicht auf eine Arbeitsstelle zu haben… zieht man ja bestimmt zum Spass mal hunderte Kilometer von seinem Zuhause und seinen Sozialenkontakten weg… klar…
ich weiss nciht was Ihr Problem ist… aber Ihre Antworten zeigen deutlich dass Sie etwas gegen ALG II Empfänger haben und sich nur in Szene stellen wollen.
Der Witz ist dass Sie es negieren dass man in einer Großstadt besser Chancen auf eine Arbeit hat als wie in einer toten Kleinstadt oder einem toten Kuhkaff… sorry aber *mich auf den Boden werf und krumm lach*

Was wäre der beste Weg Ihn nach Köln zu bekommen ( Ohne dass
er bereits eine Arbeit dort hätte)?

Wohnung suchen, Mietvertrag unterschreiben, alte Wohnung
kündigen, umziehen. Bei ALG-II-Bezug am besten vorher mit den
zuständigen Stellen sprechen.

Aha… Herr Mustermann als ALG II kann ja „so einfach“
umziehen…

Ja.

**Nein! Denn wenn man ungefragt irgendwo hin geht und einen Mietvertrag unterschreibt, dann kommen Arge oder JobCenter und werden einem ganz nett den Marsch blasen!

Wenn es nach Ihnen geht… löst man seine aktuelle Wohnung auf… egal ob man keinen Platz hat wo man seine wenigen Habseeligkeiten unterbringen kann bis man eine Wohnugn hat… dann geht man zum Beispiel nach Köln und sucht sich da, ja ganz einfach in Ihren Augen eine Wohnung, dann unterzeichnet man den Vertrag, was auch eigentlich zuerst vom Amt abgesegnet werden muss… und dann guckt man wie man seine Sachen in die Neue Wohnung bekommt… und dann ob man überhaupt noch Geld bekommt da man alles, wie Sie es vorschlagen, ohne den segen der Ämter gemacht hat… Ja klar… wenn mans so macht… jo warum nciht… man könnte in Köln wohnen, aber dann eher als Obdchloser in der Strasse!
Seriöse Antworten sind nciht gerade Ihre stärke…**

und hat bestimmt ja direkt das Geld dazu…

Woher soll das hier jemand wissen? Und warum sollte, so kein
Geld vorhanden, die Allgemeinheit einen Umzug bezahlen, zu dem
keine Notwendigkeit besteht.

**Ach hören Sie Ihr Theater doch auf… Sie sind vielleicht so einer der Vorurteile gegen ALG II Empfänger hat… oder arbeiten selber vielleicht in einer Arge oder JobCenter…
Nun lassen man sehen, vom ALG II was man empfängt zahlt man Miete, Strom, Wasser, Telefon, Transporte, Versicherungen, Arzt, Lebensmittel, Hygieneartikel, und noch „Unbestimmte“, also Kosten die auf einen unvorgehofft zukommen.

Wie soll man mit diesem kleinen Geld für einen Umzug, eine Mietkaution, eine Provision, und die erste Monatsmiete bezahlen können?

Die Allgemeinheit zahlt? Ja und?
Die meisten ALG II Empfänger haben schon in Ihren Leben gearbeitet, manche, wie ich sehr sehr lange… und somit hat man ja auch eingezahlt. Somit hat man dann auch wenn man unglücklicherweise Arbeitslos wird einen Anspruch auf dieses Geld und Hilfe!

Aber klar, jemand der im „System“ steckt wird dies niemals zugeben oder einsehen!

Wofür zahlt man sonst ein? Wofür verschwindet soonst dieses geld vom Brutto Lohn??? UM EINFACH ABGESICHERT ZU SEIN WENN MAN ARBEITSLOS WIRD, ODER AUCH ANDERE ABZUSICHERN, GENAU SO WIE ANDERE DIE AUCH EINZAHLEN EINEN MITABSICHERN!

Und wnen Sie sagen dass es keine Notwendigkeit besteht… dann soll man in Ihren Augen also klar und deutlich als ALG II EMpfänger verrotten…**

Zudem herscht ein Vorurteil seitens der Vermieter
gegenüber ALG II EMpfänger,

Na, in jedem Fall scheint ein Vorurteil gegenüber Vermietern
zu bestehen. Es gibt nicht wenige Vermieter, die bevorzugt an
ALG-II-Empfänger vermieten, weil sie sich gesicherte
Mietzahlungen versprechen.

Ja klar… es heisst immer es gibt viele… zeigen Sie mir mal 5 Stück!
Eine nadel im Heuhaufen zu finden ist da einfacher!
Klar kann man immer jeden Vermieter verständlich sagen dass die Miete abgesichert ist, aber da stösst man leider nur auf taube Ohren…

da diese als Mietnomaden, Asozial usw… diskriminiert werden und :dadurch schwerer an eine WOhnung kommen.

Idioten gibts überall: bei Mietern, bei Vermietern …

Dies ist der einzige Punkt an denen ich Ihnen zustimmen kann!
Besonders nach einiigen Studien ist es erwiesen dass die meisten mietnomaden aus einer höhren Shcicht kommen! Gerne sind mal Ärzte oder Lehrer oder andere Akademiker Mietnomaden…

Gibt es speziell Wohnungen vielleicht für ALG II Empfänger?

Brauchen diese besondere Wohnungen? Wäre mir neu.
Grundsätzlich gibt es „Sozialwohnungen“ zur Kostenmiete welche
allen Beziehern eine geringen Einkommens (also auch ALG II)
offen stehen. Ob der Berechtigte eine dieser immer weniger
werdenden Wohungen bekommt, ist eine andere Sache.

Keiner hatte gesagt dass ALG II Empfänger besondere Wohnungen
brauchen!

Soll ich Deine Frage noch Mal zitieren?

Ich frage ob es besondere Wohnungen gibt… sprch Sozialwohnugen… alsoi hätte ein einfaches "ja " genügt und dann gegebenenfalls noch die angabe einer Seite von Sozialwohnugen.
Somit ist ihre Antwort weit davon entfernt hilfreich zu sein und nur wieder eine selbst in Szenestellung von Ihnen.

Fazit:

Osmodius, Sie schrieben einfach zuviele Sachen welche nicht
gesagt oder gefragt wurden, Sie setzen sich gerne selber mit
hochtrabenden Sprüchen in Szene und scheinen etwas gegen ALG
II Empfänger zu haben.

Ganz großes Kino! Frisch angemeldet und direkt Mal richtig
rumpöbeln. Und weil einem die Antworten nicht passen direkt
unterstellen, Andere hätten etwas gegen ALG-II-Empfänger.

Antworten Ihrer seits sind von mir ab sofort unerwünscht.

Und zum Abschluss Anderen den Mund verbieten.

**Großes Kino… in der tat… aber von Ihnen!
Sie sind es doch wo Fragen mit quasi nicht hilfreichen und merkwürdigen Antworten beantworten…

Sehen Sie mal, wer weiss was ist da um Informationen zu finden und auch hilfe. Wenn man von jemanden wie Ihnen da nur fragwürdige Sprüche zu hören bekommt… dann hat dies recht wenig mit dem wer weiss was Prinzip zu tun!

Egal on ich frisch angemeldet bin…ich habe auch ein Anrecht darauf, besonders da ich höfflich geschrieben habe, auch seriöse Antworten zu erhalten… Und somit ist es egal ob Sie schon seit Jahren hier vielleicht angemeldet sind… der Punkt ist, Sie haben einfach nur irgend etwas drauf los geschrieben, was nciht hilfreich war. Somit wurde die Vermutung deutlich stärker dass Sie einfach nur etwas gegen ALG II Empfänger haben und zudem sich immer in Szene stellen m,üssen. Der einzige wo rumpöbelt waren und sind Sie.

Ja ich kann Ihnen den mund verbieten, und wenn Sie dies mehrfach ignorieren nennt man so etwas Stalking, dies ist wiederum strafbar in Deutschland.

Sehen Sie es doch ein… ich will einfach nichts mehr von Ihnen hören, oder besser gesagt lesen! ich untersage es Ihnen somit zum zweiten Mal mich weiterhin anzuschreiben, beim dritten Mal dann kann ich mich an wer weiss was wenden da Sie mich stalken.
Aber neine, Sie werden bestimmt wieterhin schrieben und schrieben und schrieben… aber egal… machen Sie es, ich werde dann einfach nicht mehr lesen, da ich es Ihnen eh untersagt habe und mich so etwas nciht mehr interessiert. Somit ist dieses Thema für mich gegessen.**

MfG

Thomas Z.

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[MOD] Einkriegen!
Und zwar alle beide. Bitte!

Der eine (osmodius) könnte zukünftig vielleicht u. a. etwas sensibler und «on-topicer» formulieren.

Und der andere (der kölsche) könnte zukünftig vielleicht etwas weniger empfindlich sein und hinter den nicht ganz so sensiblen Worten seines Vorredners nicht nur Anfeindungen wittern, sondern auch den wahren Kern so mancher der getroffenen Aussagen erkennen.

Vielen Dank für mehr Sachlichkeit in Zukunft.
(Schreien kann ich auch. :wink:

MfG
MOD Jadzia

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