ALG II und die GEZ

Hallo.

Angenommen eine Person bezieht seit dem 12.08.09 ALG II

Der Bewilligungsbescheid ging zum 25.08.09 bei der Person ein.

Umgehend wurde der Bewilligungsbescheid und die Bescheinigung zur Vorlage GEZ an die GEZ geschickt.

Unwissend das man noch einen Antrag bei der GEZ ausfüllen muss dachte die Person es sei damit „getan“.

Gestern ging Post von der GEZ ein, das die Person den Antrag ausfüllen und binnen 4 Wochen an die GEZ schicken muss damit die Befreiung bearbeitet werden kann.

Die Person brauchte den Ausgefüllten Antrag heute zur Post.

Die nächste Abbuchung der GEZ erfolgt bei der Person mitte September
(mitte des 3 Monats Zeitraums) ca 58 Euro.

Muss das noch Bezahlt werden? (da der Antrag wohl kaum bis dahin bearbeitet sein wird)

Ist man nicht gesetzlich ab dem Zeitpunkt der ALG II Bewilligung (in diesem Fall 12.08.09) von den GEZ Gebühren Befreit?

Der Gebühreneinzug Mitte September deckt die GEZ Kosten von August bis einschließlich Oktober, also bis 2,5 Monate nach ALG II Bewilligung.

Die Person sollte die Lastschrift von der Bank zurückbuchen lassen und der GEZ einen Antrag auf Befreiung (einfacher Brief) als Einschreiben schicken und dort mitteilen, dass eine Befreiung wegen Bezug von Leistungen nach dem SGB II erfolgt; SGB-II-Bescheid wird nachgereicht. Die SGB-II-Antragstellung sollte die Person sich vom Amt bescheinigen lassen und diesen Wisch mit zur GEZ schicken. Zur Not könnte die Person die Empfangsgeräte einfach abmelden. Unberechtigte Gebührenerhebung einer öffentlich rechtlichen Stelle ist strafbar nach § 352 StGB.

http://www.gesetze-im-internet.de und dann nach Strafgesetzbuch -StGB- suchen.

Das kann Wunder wirken.

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Mein Gott…

Die Person sollte die Lastschrift von der Bank zurückbuchen lassen und der GEZ einen Antrag auf Befreiung (einfacher Brief) als Einschreiben schicken und dort mitteilen, dass eine Befreiung wegen Bezug von Leistungen nach dem SGB II erfolgt;

Die Befreiung muss aber beantragt und bewilligt sein. Ab diesem Zeitpunkt muss nichts mehr gezahlt werden. Vor der Bewilligung besteht die Pflicht zur Entrichtung der Gebühren. Eine Rückbuchung macht die Sache also nur teurer und komplizierter.

SGB-II-Bescheid wird nachgereicht. Die SGB-II-Antragstellung sollte die Person sich vom Amt bescheinigen lassen und diesen Wisch mit zur GEZ schicken. Zur Not könnte die Person die Empfangsgeräte einfach abmelden.

Womit die Pflicht zur Zahlung frühestens mit der Abmeldung endet. Rückwirkend befreit das natürlich nicht von einer Gebührenpflicht. Außerdem endet die Gebührenpflicht nicht automatisch mit einer Abmeldung, sondern dann, wenn man keine Empfangsgeräte mehr bereit hält.

Unberechtigte Gebührenerhebung einer öffentlich rechtlichen Stelle ist strafbar nach § 352 StGB.

http://www.gesetze-im-internet.de und dann nach Strafgesetzbuch -StGB- suchen.

Wobei die Gebührenerhebung hier nicht unberechtigt erfolgt.

Das kann Wunder wirken.

Aha. Ich bezweifle eher, dass auch nur einer von deinen hier geäußerten Ratschlägen „Wunder wirkt“. Vielmehr verbreitest Du hier Dinge, die schlichtweg falsch sind, und verwirrst den Fragesteller eher, statt ihm zu helfen.

Gruß

S.J.

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GEZ Befreiung Beendigung

Ist man nicht gesetzlich ab dem Zeitpunkt der ALG II
Bewilligung (in diesem Fall 12.08.09) von den GEZ Gebühren
Befreit?

Befreit schon, aber die ARGE meldet das nicht automatisch an die GEZ. Darum muss sich der Betroffenen schon selber kümmern.

Wenn die GEZ-Befreiung eingetreten ist, kann der Betroffenen später wegen Abschaffung der Fernseh-/Radioempfangsgeräte die Gebührenpflicht enden lassen. Bis dahin ist es ja nur eine Befreiung. Dann bleibt er fortlaufend nicht gebührenpflichtig.