Hallo.
Angenommen eine Person bezieht seit dem 12.08.09 ALG II
Der Bewilligungsbescheid ging zum 25.08.09 bei der Person ein.
Umgehend wurde der Bewilligungsbescheid und die Bescheinigung zur Vorlage GEZ an die GEZ geschickt.
Unwissend das man noch einen Antrag bei der GEZ ausfüllen muss dachte die Person es sei damit „getan“.
Gestern ging Post von der GEZ ein, das die Person den Antrag ausfüllen und binnen 4 Wochen an die GEZ schicken muss damit die Befreiung bearbeitet werden kann.
Die Person brauchte den Ausgefüllten Antrag heute zur Post.
Die nächste Abbuchung der GEZ erfolgt bei der Person mitte September
(mitte des 3 Monats Zeitraums) ca 58 Euro.
Muss das noch Bezahlt werden? (da der Antrag wohl kaum bis dahin bearbeitet sein wird)
Ist man nicht gesetzlich ab dem Zeitpunkt der ALG II Bewilligung (in diesem Fall 12.08.09) von den GEZ Gebühren Befreit?
Der Gebühreneinzug Mitte September deckt die GEZ Kosten von August bis einschließlich Oktober, also bis 2,5 Monate nach ALG II Bewilligung.