Hallo,
mal angenommen, jemand ist arbeitslos und hat Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosengeld. Während dieser Zeit wird er dann plötzlich krankgeschrieben und erhält Krankengeld in selber Höhe.
Was ist, wenn die Krankschreibung länger dauert, als der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, also die Person dann in Alg-II-Anspruch fällt?
Wie hoch wäre das Krankengeld dann? So hoch wie Alg II?
Ab wann würde man von der Krankenkasse ausgesteuert, wenn man durchgehend wegen derselben Krankheit krankgeschrieben ist?
Was für Gelder erhält eine Person oder muss diese beantragen, wenn sie länger als die Zeit krankgeschrieben ist, die die Krankenkasse Krankengeld zahlt, also wenn die Person ansonsten ausgesteuert werden würde?
Danke