Alg II und Krankengeld

Hallo,

mal angenommen, jemand ist arbeitslos und hat Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosengeld. Während dieser Zeit wird er dann plötzlich krankgeschrieben und erhält Krankengeld in selber Höhe.

Was ist, wenn die Krankschreibung länger dauert, als der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, also die Person dann in Alg-II-Anspruch fällt?
Wie hoch wäre das Krankengeld dann? So hoch wie Alg II?

Ab wann würde man von der Krankenkasse ausgesteuert, wenn man durchgehend wegen derselben Krankheit krankgeschrieben ist?

Was für Gelder erhält eine Person oder muss diese beantragen, wenn sie länger als die Zeit krankgeschrieben ist, die die Krankenkasse Krankengeld zahlt, also wenn die Person ansonsten ausgesteuert werden würde?

Danke

Hallo,

die Krankenkasse zahlt das Krankengeld weiterhin in Höhe des Arbeitslosengeldes. Wahrscheinlich wird aber (spätestens) dann eine Vorladung zum Medizinischen Dienst erfolgen.

Dort wird dann geklärt, was in Frage kommt: wieder arbeitsfähig? Rehamaßhnahme? Rente? Umschulung? …

Gruß

RHW

Teilantwort + [MOD] Teilweise falsches Brett!
Hi!

mal angenommen, jemand ist arbeitslos und hat Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosengeld. Während dieser Zeit wird er dann plötzlich krankgeschrieben und erhält Krankengeld in selber Höhe.

Was ist, wenn die Krankschreibung länger dauert, als der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, also die Person dann in Alg-II-Anspruch fällt?

Was hat denn hier das eine mit dem anderen zu tun??
Eine Arbeitsunfähigkeit > 6 Wochen unterbricht den Alg-I-Anspruch, sodass dieser nicht parallel zum Krankengeldbezug „ablaufen“ kann!
Oder verstehe ich Dich falsch?

Wie hoch wäre das Krankengeld dann? So hoch wie Alg II?

[MOD] Egal, wie meine obige Frage ausgeht: Fragen bzgl. der Höhe von KRG gehören immer ins Brett „Versicherungen!

Ab wann würde man von der Krankenkasse ausgesteuert, wenn man durchgehend wegen derselben Krankheit krankgeschrieben ist?

[MOD] Auch dies ist eine Frage für das Brett „Versicherungen und gehört nicht ins Brett „Arbeits- & Sozialamt“!

Was für Gelder erhält eine Person oder muss diese beantragen, wenn sie länger als die Zeit krankgeschrieben ist, die die Krankenkasse Krankengeld zahlt, also wenn die Person ansonsten ausgesteuert werden würde?

Sofern noch oder wieder (aufgrund sozialversicherungspflichtigen KRG-Bezugs) ein Anspruch auf Alg I besteht, kann man aufgrund von § 125 (1) SGB III Alg I beantragen, s. a. FAQ:1791.

Gruß
Jadzia