ALG II und nicht geschütztes Vermögen?

Es geht um folgenden Sachverhalt.

Ich habe Alg II beantragt. Nun erhalte ich ein Schreiben von der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Arbeitsgemeinschaft
worin Sie mir mitteilt den Antrag abzulehnen. Mit der Argumentation ich könnte meinen Lebensunterhalt durch die
Verwertung (Verkauf/Darlehn) von nicht geschützem Vermögen sichern.

Bei diesem nicht geschützen Vermögen handelt es sich um 1/2 Miteigentumsanteil eines Hauses inkl. eingetragenen Nießbrauchrecht für die Bewohner.

Frage1: Könnte ich dieses Haus überhaupt verkaufen oder ein Darlehen aufnehmen. (persönliche Bemerkung: Ein Verkauf kommt für mich überhaupt nicht in Frage!! Ein Darlehn eigentlich auch nicht da schon jede Menge Schulden vorhanden sind (Baukredit und sonstige Schulden (von mehren 10.000 Tausend Euro)).

Frage2: Habe ich somit überhaupt eine Chance ALG II zu erhalten??

Frage3: Wie schreibe bzw. formuliere ich eine entprechende Stellungnahme? Welche Möglichkeiten habe ich sonst noch ?

Danke für eure Antworten.

Hi,
ich würde an deiner Stelle Widerspruch einlegen, mit der Begründung, dass dieses Vermögen nicht verwertbar ist, da du es weder verkaufen noch belasten kannst ohne die Zustimmung des Miteigentümers, die du vermutlich nicht bekommen wirst.

Gruß
Nelly

Zunächst mal: wieso sollte der Verkauf des halben Eigentumsanteils von der Zustimmung des Miteigentümers abhängen?

Eigentlich wäre folgendes zu prüfen:

1.) Liegt nach Abzug der noch bestehenden Kreditverbindlichkeiten vom aktuellen Verkehrswert des Hauses überhaupt noch Vermögen vor, das über den Freibeträgen liegt?
2.) Falls dem so sein sollte: sofern vorhandenes Vermögen nicht sofort verwertet werden kann, kann ALG II auch als Darlehn gewährt werden (vgl. § 9 Abs. 4 SGB II); ein entsprechender Antrag müsste bei der zuständigen Behörde gestellt oder könnte ggf. auch im Widerspruchsschreiben formuliert werden.

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Zunächst mal: wieso sollte der Verkauf des halben
Eigentumsanteils von der Zustimmung des Miteigentümers
abhängen?

Okay, selbst wenn der Verkauf möglich wäre: wer würde wohl ein halbes Haus kaufen? Höchstens derjenige, dem die andere Hälfte gehört, und wenn der nicht will oder kann, ist das Vermögen nicht verwertbar.

Darlehensweise Zahlung ist natürlich möglich, das Problem ist nur, dass ohne Zustimmung des Miteigentümers keine dingliche Sicherung möglich ist.

Gruß
Nelly

Okay, selbst wenn der Verkauf möglich wäre: wer würde wohl ein
halbes Haus kaufen? Höchstens derjenige, dem die andere Hälfte
gehört, und wenn der nicht will oder kann, ist das Vermögen
nicht verwertbar.

…dann ist die SOFORTIGE Verwertung nicht möglich, so dass ein Darlehnsgrund vorliegt.

Darlehensweise Zahlung ist natürlich möglich, das Problem ist
nur, dass ohne Zustimmung des Miteigentümers keine dingliche
Sicherung möglich ist.

…das ist kein Problem; die dingliche Sicherung ist nur eine Möglichkeit der Darlehnssicherung, aber gerade NICHT eine Voraussetzung für die Darlehnsgewährung!