ALG II Verzichtserklärung - wie das?

Hallo hier geht’s wieder um Frau Mustermann.
Der Weiterbewilligungsantrag wurde damals abgelehnt, da ja Anspruch auf Antragstellung Kinderzuschlag und Wohngeld besteht. Das war alles rechtens (und wurde auch erledigt,wobei der Wohngeldantrag noch in Bearbeitung ist), hat ihr der Anwalt erklärt! Nun erhält Frau Mustermann ein Schreiben der Familienkasse mit folgendem Satz: ihrem Antrag auf Kinderzuschlag kann für Nov./Dez./Jan. nicht entsprochen werden. Dann kommt jede Menge Text wegen Mindestbruttoeinkommen und Höchstbrutto überschritten und so. Und zum Schluß dann der verwirrende Satz: möglicherweise besteht aber Anspruch auf ALG II. Frau Mustermann sollte schnell einen Antrag stellen. Veräppeln die einen da?? Und - Falls Frau Mustermann dann ab Februar nochmal Antrag auf Kinderzuschlag stellen möchte, sollte sie dies sofort tun - und - die beigefügte Verzichtserklärung unterschreiben. Was bedeutet diese Verzichtserklärung?? Wäre schön, wenn Ihr Frau Mustermann wieder so hilfreiche Tipps wie beim letzten Mal geben könntet. Vielen lieben Dank!

Hallo

Der Weiterbewilligungsantrag wurde damals abgelehnt, …

Wann war das? Schon länger als einen Monat her?
Wenn nicht, sofort Widerspruch einlegen!

Ansonsten stehen in dem Link bestimmt hilfreiche Dinge drin.

Das war alles rechtens …

Ich glaube nicht, dass das rechtens war.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/Ka…

Und zum Schluß dann der verwirrende Satz: möglicherweise besteht aber Anspruch auf ALG II. Frau Mustermann sollte schnell einen Antrag stellen. Veräppeln die einen da??

Nein, die sparen Geld.

und - die beigefügte Verzichtserklärung unterschreiben. Was bedeutet diese Verzichtserklärung??

Auf was soll denn da verzichtet werden?

LG

Hallo

Der Weiterbewilligungsantrag wurde damals abgelehnt, …

Wann war das? Schon länger als einen Monat her?
Wenn nicht, sofort Widerspruch einlegen!

Bewilligt war für Juli, August, September. Dann hatte Frau M. übersehen Weiterbewilligung zu beantragen. Dies geschah dann im Oktober. Dieser wurde abgelehnt weil: 1. Frau M. hat Arbeitszeit verkürzt, somit Brutto und Netto weniger Verdienst. Da hat Frau M. Widerspruch eingelegt.

Für November,Dezember und Januar wurde das 13. Monatsgehalt dann mitgerechnet und für Dezember und Januar haben die dann jeweils 95,-- und 93,-- ausgerechnet. Frau M. mußte aber Antrag auf Kinderzuschlag und Wohngeld stellen. Sie sollte auch eine Abtretungserklärung wegen Wohngeld unterschreiben. Sie ging also zum Anwalt, der hat bestätigt, dass die ARGE Recht hat. (Die Abtretung heißt nur, dass die ARGE sich dann das Geld vom Wohngeldamt holen kann, falls Frau M. eins kriegt.
Frau M. hat aber den Widerspruch noch nicht zurückgezogen, allerdings diese Abtretung unterschrieben, da sie ja für Dezember und Januar das Geld kriegt, wenn auch weniger.

Ansonsten stehen in dem Link bestimmt hilfreiche Dinge drin.

Das war alles rechtens …

Ich glaube nicht, dass das rechtens war.

Hat der Anwalt aber bestätigt!
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/Ka…

Und zum Schluß dann der verwirrende Satz: möglicherweise besteht aber Anspruch auf ALG II. Frau Mustermann sollte schnell einen Antrag stellen. Veräppeln die einen da??

Nein, die sparen Geld.

und - die beigefügte Verzichtserklärung unterschreiben. Was bedeutet diese Verzichtserklärung??

Auf was soll denn da verzichtet werden?

Dass Frau M. auf Leistungen nach ALG II verzichtet. Frau M. kann diesen Gesetzestext auch nicht deuten, aber das wird’s wohl heißen.

LG M.

LG

Hallo

Bewilligt war für Juli, August, September. Dann hatte Frau M. übersehen Weiterbewilligung zu beantragen. Dies geschah dann im Oktober. Dieser wurde abgelehnt weil: 1. Frau M. hat Arbeitszeit verkürzt, somit Brutto und Netto weniger Verdienst. Da hat Frau M. Widerspruch eingelegt.
Für November,Dezember und Januar wurde das 13. Monatsgehalt dann mitgerechnet

Wieso denn für 3 Monate? Das kann man doch nur für den Monat rechnen, in dem man es erhält!

und für Dezember und Januar haben die dann jeweils 95,-- und 93,-- ausgerechnet. Frau M. mußte aber Antrag auf Kinderzuschlag und Wohngeld stellen.

Ach so, dann wurde also für diese Monate die Zahlung von Alg II gar nicht abgelehnt, sondern nur eben verlangt, dass sie diesen Antrag auf Wohngeld usw. stellt. Das halte ich dann auch für in Ordnung, aber dann müssten die Zahlungen eigentlich trotzdem erfolgt sein, insbesondere weil ja eine Abtretungserklärung unterschrieben wurde. Dann geht die Arge in Vorleistung und holt sich das Geld hinterher wieder - wenn (falls) Wohngeld usw. bewilligt wird.

Frau M. hat aber den Widerspruch noch nicht zurückgezogen, allerdings diese Abtretung unterschrieben, da sie ja für Dezember und Januar das Geld kriegt, wenn auch weniger.

Diese Abtretung zu unterschreiben, das ist sicherlich ok - wenn die Arge erstmal weiterzahlt.

Ich hatte da was falsch verstanden, ich dachte, die von der Arge hätten grundsätzlich jegliche Zahlung abgelehnt und Frau M. erstmal zur Wohngeldstelle geschickt.

Auf was soll denn da verzichtet werden?

Dass Frau M. auf Leistungen nach ALG II verzichtet.

Ach so, ich kapiere es jetzt. Wer Alg II kriegt, der bekommt ja kein Wohngeld. Man muss aber nicht Alg II nehmen. Wenn man drauf verzichtet, kann man auch Wohngeld bekommen, wenn das einem lieber ist, und wenn man glaubhaft machen kann, dass man von seinem Einkommen leben kann.

Ich glaube eher nicht, dass es für Frau M. ratsam wäre, das zu tun. Alg II wird wohl eher mehr sein als Wohngeld, denn sonst hätte sie sowieso keinen Anspruch mehr auf Alg II.

LG

Mist, es geht gar nicht um Wohngeld, …
… sondern um Kinderzuschlag.

Auf was soll denn da verzichtet werden?

Dass Frau M. auf Leistungen nach ALG II verzichtet.

Ach so, ich kapiere es jetzt. Wer Alg II kriegt, der bekommt ja kein Wohngeld.

Könnte sein, dass es mit Kinderzuschlag ähnlich läuft.

Aber wenn doch da ein Anwalt involviert ist, kann der denn nicht Auskünfte erteilen?

Viele Grüße

Das mit der Verzichtserklärung gillt es zu überdenken hierzu ein informativer und hilfreicher Link.

http://www.mav-beirat-ekir.de/index2.php?option=com_…

Ist eigentlich nicht die Arge gesetzlich dazu verpflichtet, die Hilfesuchenden zu beraten, und zwar im Sinne der Betroffenen?

MfG

EIGENTLICH schon, im Rahmen der Spontanberatungspflicht.