ALG-II Widerspruch: Generell keine Zahlung?

Hallo,

wie ist das mit einem Widerspruch bei einem ALG-II Antrag, erhält man dann generell keine Leistung oder wenigstens die bewilligte?

Gruß
Christian

Hallo Christian,

Das wäre ja noch schöner, wenn man während der Zeit überhaupt nichts erhielte. Eine gewisse Grundsicherung zum Lebensunterhalt müssen die dir schon überweisen, schließlich gibt es ja kein Sozialamt mehr in dem Sinne, als daß die notbehelfsmäßig mit einem zinslosen Darlehen einspringen könnten.

Gruß
Sticky

Hallo!

wie ist das mit einem Widerspruch bei einem ALG-II Antrag,
erhält man dann generell keine Leistung oder wenigstens die
bewilligte?

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Bescheid haben in diesem Fall keine ausfschiebende Wirkung, § 39 SGB II, so dass man ein Recht auf den im Bescheid festgesetzten Betrag hat.

Gruß,

Florian.

hi,

Das wäre ja noch schöner, wenn man während der Zeit überhaupt
nichts erhielte.

warum?

wenn kapital da ist, was dann?

grundlos wird nicht abgelehnt!

i.d.r. muß erst der porsche weg.(

Hallo Ales

grundlos wird nicht abgelehnt!

Lies noch noch mal das Ausgangsposting: Es wurde was bewilligt.

Hier will wohl jemand Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, weil er seiner Meinung zu wenig kriegt, und hat Angst, dass er dann garnichts mehr kriegt.

Viele Grüße
Thea

danke schön OWT
Gruß
Christian