Alg II zum Lohn?

Hallo,

bei ca. 900 € brutto in Vollzeit,
ca. 400 € Miete
und ca. 70 € Wohngeld.

Lohnt sich ein Gang zum Amt?
Bzw. bekommt man in dieser Lage einen Zuschuss vom Amt?

Zuvor wurde ein Erhöhungsantrag vom Wohngeldamt abgelehnt.

Vielen Dank für Eure Bemühungen!

Hallo,

wie alt ist Person A?
Sollte Person A unter 25 Jahren sind, muss zunächst geprüft werden, ob die Eltern ggf. Unterhalt zahlen können/müssen.

Ist Person A über 25 Jahren oder die Eltern können den Unterhalt nicht zahlen, kann Person A aufstockend zum Gehalt Arbeitslosengeld II beantragen.
(Sollte es sich hierbei um eine Ausbildung handeln, muss vorher geprüft werden, ob Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe - BAB - besteht.)

Was ist bei den Mietkosten alles enthalten?
Sollte es sich nur um die reine Kaltmiete handeln, muss Person A damit rechnen, dass die Kosten nur anteilig übernommen werden.
Hierbei ist sind Größe der Wohnung sowie die Mietkosten + NK sowie Heizkosten entscheidend. Es gelten aber lokale Bestimmungen daher kann ich dazu nichts Näheres sagen.

Gruß

Zunächst vielen Dank für deine Antwort.

Person A ist unter 25 Jahre
befindet sich in Arbeit, Vollzeit.

Mutter von A ist zzt. arbeitslos, bekam allerdings eine hohe Abfindung von Firma XXX.
Vater von A ist langzeitarbeitslos.

Unterhaltsberechtigt ist/war nur Mutter.

Muss den die Mutter überhaupt Unterhalt zahlen, wenn das Kind A seine eigene Wohnung und Arbeit besitzt?

Die Miete von Person A verteilt sich folgendermaßen:
400 € Miete warm mit Strom
250 € kalt
100 € Nebenkosten
25 € Heizkosten

Wohngeld wurde mit einem höherem Einkommen beantragt.
Wenn die Eltern für das Kind A aufkommen müssten, warum bekommt Kind A dann Wohngeld?

Liebe Grüße

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Hallo,

Person A ist unter 25 Jahre und befindet sich in Arbeit, Vollzeit.
Unterhaltsberechtigt ist/war nur Mutter.

Hier ist sicherlich unterhaltsverpflichtet gemeint.

Muss den die Mutter überhaupt Unterhalt zahlen, wenn das Kind
A seine eigene Wohnung und Arbeit besitzt?

Also, wenn die Berufsausbildung abgeschlossen ist, eigentlich nicht. Auch dann nicht, wenn das Kind dann Hartz 4 bekommen würde. Ein Problem in diesem Zusammenhang wäre lediglich, wenn dass Kind dann noch bei den Eltern lebt. Dann muss das Amt nicht für eine eigene Wohnung des Kindes aufkommen.
Diese Konstellation liegt hier wohl nicht vor.

Die Miete von Person A verteilt sich folgendermaßen:
400 € Miete warm mit Strom

Also Strom spielt weder bei Hartz 4 noch bei Wohngeld eine Rolle.

250 € kalt
100 € Nebenkosten
25 € Heizkosten
Wohngeld wurde mit einem höherem Einkommen beantragt.

Wieviel höher war das Einkommen?

Wenn die Eltern für das Kind A aufkommen müssten, warum
bekommt Kind A dann Wohngeld?

Also das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Außerdem müßten die Eltern nicht für das Kind aufkommen.
Bevor dann noch die Frage beantwortet werden könnte, ob es ggf. ALG-2 gibt, müßte bekannt sein, ob noch andere Einkünfte vorliegen und wie hoch eventuell vorhandenes Vermögen ist.

Grüße

Vielen Dank für deine Antwort, ElBuffo.

Hier ist sicherlich unterhaltsverpflichtet gemeint.

Richtig, sorry, mein Fehler.

Wieviel höher war das Einkommen?

Dieses lag bei ca. 1.100,– € brutto.

Also das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Außerdem müßten die Eltern nicht für das Kind aufkommen.
Bevor dann noch die Frage beantwortet werden könnte, ob es ggf. ALG-2 gibt, müßte bekannt sein, ob noch andere Einkünfte vorliegen und wie hoch eventuell vorhandenes Vermögen ist.

Wird die hohe Abfindung von der Mutter miteinberechnet?
Ansonsten liegt kein weiteres Vermögen vor.

Viele Grüße

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Das einfachste ist: Den Anspruch auf Alg II vom Jobcenter hochrechnen lassen. Antrag stellen, Unterlagen einreichen, vergleichen… fertig.
Der Gesetzgeber hat geregelt: Entweder Wohngeld oder Arbeitslosengeld II. Beides geht nicht.

Hallo,

Wieviel höher war das Einkommen?

Dieses lag bei ca. 1.100,– € brutto.

O.K. Das Wohngeld ändert sich während des Bewilligungszeitraumes nur, wenn sich Miete oder Einkommen um mehr als 15% ändern. Das war hier dann nicht so.

Wird die hohe Abfindung von der Mutter miteinberechnet?
Ansonsten liegt kein weiteres Vermögen vor.

Also wenn das Kind, wie hier beschrieben, in einer eigenen Wohnung lebt, dann ist das Vermögen der Mutter nicht relevant. Das Kind stellt eine eigene Bedarfsgemeinschaft dar.
Im Internet kursieren diverse ALG-2-Rechner wie dieser hier: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…
Inwiefern dort aber die lokalen angemessenen Wohnkosten korrekt berücksichtigt werden, weiß ich nicht. Aber für einen ersten Anhalt wird es reichen.

Grüße

Guten Morgen,

okay, vielen Dank. Frage beantwortet.

Liebe Grüße

Hallo,

Ansonsten liegt kein weiteres Vermögen vor.

Also wenn das Kind, wie hier beschrieben, in einer eigenen
Wohnung lebt, dann ist das Vermögen der Mutter nicht relevant.
Das Kind stellt eine eigene Bedarfsgemeinschaft dar.

Ganz so einfach ist das nicht. Nur weil jemand alleine lebt, heißt das nicht, dass die Eltern keinen Unterhalt mehr zahlen müssen.
Wäre das so, könnte jeder Jugendliche ausziehen und auf Kosten des Staates leben.
Solange die Kinder unter 25 sind, muss erst geprüft werden, ob die Eltern über genügend finanzielle Mittel verfügen, um die Kinder zu unterstützen.

Gruß

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