Hallo,
Person A ist unter 25 Jahre und befindet sich in Arbeit, Vollzeit.
Unterhaltsberechtigt ist/war nur Mutter.
Hier ist sicherlich unterhaltsverpflichtet gemeint.
Muss den die Mutter überhaupt Unterhalt zahlen, wenn das Kind
A seine eigene Wohnung und Arbeit besitzt?
Also, wenn die Berufsausbildung abgeschlossen ist, eigentlich nicht. Auch dann nicht, wenn das Kind dann Hartz 4 bekommen würde. Ein Problem in diesem Zusammenhang wäre lediglich, wenn dass Kind dann noch bei den Eltern lebt. Dann muss das Amt nicht für eine eigene Wohnung des Kindes aufkommen.
Diese Konstellation liegt hier wohl nicht vor.
Die Miete von Person A verteilt sich folgendermaßen:
400 € Miete warm mit Strom
Also Strom spielt weder bei Hartz 4 noch bei Wohngeld eine Rolle.
250 € kalt
100 € Nebenkosten
25 € Heizkosten
Wohngeld wurde mit einem höherem Einkommen beantragt.
Wieviel höher war das Einkommen?
Wenn die Eltern für das Kind A aufkommen müssten, warum
bekommt Kind A dann Wohngeld?
Also das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Außerdem müßten die Eltern nicht für das Kind aufkommen.
Bevor dann noch die Frage beantwortet werden könnte, ob es ggf. ALG-2 gibt, müßte bekannt sein, ob noch andere Einkünfte vorliegen und wie hoch eventuell vorhandenes Vermögen ist.
Grüße