‚Arbeitslos‘ und ‚Arbeit suchend‘
Hallo Agimoni!
Also, ich habe mich sofort nach erhalt der Kündigung beim AA
gemeldet. Bin dann nach 3 Monaten noch mal dagewesen.
Wenn du z.Zt. aber krankgeschrieben bist, dann hast du dich bei deiner ersten Meldung lediglich „Arbeit suchend“ (asu) gemeldet und diese Meldung - wie vorgeschrieben, wenn man auch weiterhin asu gemeldet sein will - nach drei Monaten erneuert (sonst erlischt die Meldung).
Diese Asumeldung wird - wie Werner richtig schrieb - i.d.R. spätestens nötig, wenn man eine Kündigung erhalten hat bzw. drei Monate vor Ende eines befristeten Versicherungspflichtverhältnisses, damit keine Minderung beim späteren Alg-Bezug eintritt (§ 37b SGB III). Aufgrund deiner Krankheit und ggf. Krankengeldbezug hat sich das mit der „unverzüglichen Meldung“ aber ohnehin erstmal (bis zum Ende der Krankheit) für dich erledigt (s. mein Antwortposting unten an Werner).
„Arbeitslos“ dagegen kann man - im Gegensatz zu „Arbeit suchend“ - aber nur sein, wenn man denn de facto keinen Job mit mind. 15 Std./Wo. ausübt oder (wie in deinem Fall) krankgeschrieben ist, sondern den Vermittlungsbemühungen der AA für mind. 15 Std./Wo. zur Verfügung steht! D.h.: Eine Arbeitslosmeldung kann bei dir erst zum definitiven Ende deiner Krankheit erfolgen (bzw., wenn diese länger als 78 Wochen dauert und du von der KK ausgesteuert wirst, danach dann).
Und da kommt es dann darauf an, ob du VOR dem 01.02.06 wieder arbeitsfähig bist oder erst DANACH!
Am 24.10. sind die 6 Wochen
Dann wirst du danach wohl Krankengeld von der Krankenkasse bekommen (versicherungspflichtig!).
Gruß
Liza (die für weitere Fragen gerne zur Verfügung steht)