Das ist meines Wissens vom örtlichen Mietspiegel abhängig. Wäre eine 45m2 große Wohnung billiger, würde das Amt auf einen Umzug drängen, entspricht die 70m2-Wohnung preislich einer 45m2-Wohnung (d.h. die große Wohnung ist für die örtlichen Verhältnisse zu billig), dann dürfte das Amt nichts dagegen haben, dass man dort wohnen bleibt. Kommt letztendlich auch ein wenig auf den Sachbearbeiter an, der das Ganze bearbeitet. Aber selbst wenn die 70m2-Wohnung teurer wäre, könnten die [einen] nicht wirklich zum Umzug zwingen, sie würden dann aber maximal die Kosten der 45m2-Wohnung zahlen.
Marco
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