ALGII Berechnung des Vermögens

Hallo,

vielleicht wisst Ihr Rat.

Wenn jemand als Existenzgründer ALGII bezieht, weil das Einkommen noch nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes genügt und dann für den Ausbau des Gewerbebetriebes ein Darlehen erhält, das weit über der Freigrenze für das zulässige Vermögen geht, erhält er weiterhin ALGII?

Meine Meinung ist, dass ein Darlehen kein Vermögen ist, da es ja zurückgezahlt werden muss, zudem wird es ja auch nur für den Gewerbebetrieb verwendet.

Was meint ihr?

Hallo

Meine Meinung ist, dass ein Darlehen kein Vermögen ist, da es
ja zurückgezahlt werden muss, zudem wird es ja auch nur für
den Gewerbebetrieb verwendet.

Kann doch gar nicht anders sein.

Wie sollte es denn sonst sein? Vielleicht so: Da gründet einer einen Betrieb, leiht sich dafür Geld, verfrühstückt das Geld, und sagt hinterher, jetzt sie er aber leider pleite, und ob er noch mehr geliehen kriegen könnte? Ich denke, das wäre betrügerischer Bankrott oder so ähnlich.

Viele Grüße