ALGII für Alleinerziehende mit neuem Patner

Folgender Fall: eine Alleinerziehende lebt zusammen mit ihrem Kind. Vom Vater des Kindes erhält sie keinen Unterhalt, da dieser sich im Schnitt an 3 Tagen pro Woche um das Kind kümmert. Statt Unterhalt erhält sie ALGII.
Was passiert nun, sollte ein neuer Lebenspartner mit in die Wohnung ziehen? Sie selbst hätte vermutlich keine ALGII-Ansprüche mehr. Aber hätte das Kind noch Anspruch? Der neue Lebenspartner dürfte ja dem Kind gegenüber nicht unterhaltspflichtig sein.
Vielen Dank für eure Antworten!

Folgender Fall: eine Alleinerziehende lebt zusammen mit ihrem
Kind. Vom Vater des Kindes erhält sie keinen Unterhalt, da
dieser sich im Schnitt an 3 Tagen pro Woche um das Kind
kümmert. Statt Unterhalt erhält sie ALGII.
Was passiert nun, sollte ein neuer Lebenspartner mit in die
Wohnung ziehen? Sie selbst hätte vermutlich keine
ALGII-Ansprüche mehr. Aber hätte das Kind noch Anspruch? Der
neue Lebenspartner dürfte ja dem Kind gegenüber nicht
unterhaltspflichtig sein.

Genau das sieht das Gesetz vor und wird auch so praktiziert, wenn er denn da mit einzieht. Mitgefangen mitgehangen, sollte man sich reiflich überlegen, was man macht. Ist ein Spagat zwischen Liebe und Geld

Vielen Dank für eure Antworten!

LG
Mikesch

Hallo,

Folgender Fall: eine Alleinerziehende lebt zusammen mit ihrem
Kind. Vom Vater des Kindes erhält sie keinen Unterhalt, da
dieser sich im Schnitt an 3 Tagen pro Woche um das Kind
kümmert. Statt Unterhalt erhält sie ALGII.

Aber der Vater ist doch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet!
Oder zahlt er nur für dich keinen Unterhalt?

Bekommst du für dein Kind denn UVG?

Was passiert nun, sollte ein neuer Lebenspartner mit in die
Wohnung ziehen? Sie selbst hätte vermutlich keine
ALGII-Ansprüche mehr. Aber hätte das Kind noch Anspruch? Der
neue Lebenspartner dürfte ja dem Kind gegenüber nicht
unterhaltspflichtig sein.

UVG gibt’s weiterhin. Fällt erst bei erneuter Heirat weg. ALGII für dein Kind bzw. Sozialgeld fällt weg.

Sprich mal mit deiner zuständigen ARGE, manche gewähren bei einer Prtnerschaft, also wenn man zusammen zieht, eine 6-monatige Probezeit. D.h. sie zahlen erstmal einen Teil ALGII weiter.
Denk bitte daran, dass du dann auch selber deinen KV-Beitrag zahlen mußt.

Gruss Belle

Genau das sieht das Gesetz vor und wird auch so praktiziert,
wenn er denn da mit einzieht. Mitgefangen mitgehangen, sollte
man sich reiflich überlegen, was man macht. Ist ein Spagat
zwischen Liebe und Geld

Vielen Dank für eure Antworten!

LG
Mikesch

Gilt hier nicht genau wie bei Lebensgemeinschaften und Hartz IV eine Probezeit von 1 Jahr?

soweit wie ich das letzes jahr verfolgt habe, gibts da nix mit Probezeit, beim Geld hört die Freundschaft auf. Man sollte sich vor solchen Entscheidungen wirklich VORHER eingehend schlau machen um hinterher nicht aus allen Wolken zu fallen

LG
Der Kater

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Gilt hier nicht genau wie bei Lebensgemeinschaften und Hartz
IV eine Probezeit von 1 Jahr?

soweit wie ich das letzes jahr verfolgt habe, gibts da nix mit
Probezeit, beim Geld hört die Freundschaft auf. Man sollte
sich vor solchen Entscheidungen wirklich VORHER eingehend
schlau machen um hinterher nicht aus allen Wolken zu fallen

O.K. seit August 2006 gilt die Beweislastumkehr, daß man keine eheähnliche Gemeinschaft ist und sich so zum Unterhalt verpflichtet, Näheres liest man hier, auch das mit dem einen Jahr, ist zumindest eine Grundlage für die Beweislastumkehr:

http://www.arbeitslosengeld-verstehen.de/bedarfsgeme…

Gilt hier nicht genau wie bei Lebensgemeinschaften und Hartz
IV eine Probezeit von 1 Jahr?

soweit wie ich das letzes jahr verfolgt habe, gibts da nix mit
Probezeit, beim Geld hört die Freundschaft auf. Man sollte
sich vor solchen Entscheidungen wirklich VORHER eingehend
schlau machen um hinterher nicht aus allen Wolken zu fallen

O.K. seit August 2006 gilt die Beweislastumkehr, daß man keine
eheähnliche Gemeinschaft ist und sich so zum Unterhalt
verpflichtet, Näheres liest man hier, auch das mit dem einen
Jahr, ist zumindest eine Grundlage für die Beweislastumkehr:

ne , ne das wurde auch schon vor der Feinjustierung 2006 so gehandhabt. hab ich schon mal in der Anfangszeit von HartzIV bei „Escher“ gesehn. Da gabs ja fast jeden Monat ne Sendung dazu

http://www.arbeitslosengeld-verstehen.de/bedarfsgeme…

Hallo,

Folgender Fall: eine Alleinerziehende lebt zusammen mit ihrem
Kind. Vom Vater des Kindes erhält sie keinen Unterhalt, da
dieser sich im Schnitt an 3 Tagen pro Woche um das Kind
kümmert. Statt Unterhalt erhält sie ALGII.

Aber der Vater ist doch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet!
Oder zahlt er nur für dich keinen Unterhalt?

Der Vater ist nicht zu Unterhaltszahlungen für das Kind verpflichtet, weil er sich an 3 Tagen in der Woche um das Kind kümmert. Die Mutter hat keine Unterhaltsansprüche für sich selbst, da das Kind älter ist als 3 Jahre.

Bekommst du für dein Kind denn UVG?

UVG? Die Abkürzungen sind mir leider nicht geläufig. Ist das der Zuschuß für das Kind im Rahmen von Hartz IV?

Was passiert nun, sollte ein neuer Lebenspartner mit in die
Wohnung ziehen? Sie selbst hätte vermutlich keine
ALGII-Ansprüche mehr. Aber hätte das Kind noch Anspruch? Der
neue Lebenspartner dürfte ja dem Kind gegenüber nicht
unterhaltspflichtig sein.

UVG gibt’s weiterhin. Fällt erst bei erneuter Heirat weg.
ALGII für dein Kind bzw. Sozialgeld fällt weg.

Sprich mal mit deiner zuständigen ARGE, manche gewähren bei
einer Prtnerschaft, also wenn man zusammen zieht, eine
6-monatige Probezeit. D.h. sie zahlen erstmal einen Teil ALGII
weiter.
Denk bitte daran, dass du dann auch selber deinen KV-Beitrag
zahlen mußt.

Gruss Belle

Danke für den Tip mit der Probezeit! Aber wäre der neue Partner denn wirklich dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig?

Danke für den Tip mit der Probezeit! Aber wäre der neue
Partner denn wirklich dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig?

Ja ist er und zwar sofort, sobald er beim Amt mit gemeldet wird. Onkel Hartz hat das so festgelegt, bei den Patchworkfamilien

LG
Mikesch