Alkoholtherapie für hartz4 bedürftiger

hallo, mein Freund ist ALKOHOLIKER !! Und dieser schmeisst eine Arbeit nach der anderen, natürlich freut sich die Jobagentur sehr darüber, weil diese dann das Recht zum sanktionieren haben.

Darf die Jobagnetur das denn ? Eine Sanktion nach der anderen obwohl die wissen, daß er alkoholkrank ist ?

Für kompetente Antworten wäre ich euch sehr dankbar.

ich habe jetzt eine Therapie bei dem Jobcenter beantragt und hoffe das es klappt.

Mit freundlichen Grüßen
Nonne213

Hallo Nonne 213!

Wenn ich die Fragestellung richtig verstehe, ist der Freund weit weg von der Selbsterkenntnis, dass er evtl. Alkoholiker sein könnte. Wichtig für jeden Therapieerfolg ist aber vor allem anderen die eigene Erkenntnis des Betreffenden selbst und dessen eigender Wille, sich helfen zu lassen. Ohne die eigene Bereitschaft des Betroffenen ist jeder Hilfsversuch von vorne herein zum Scheitern verurteilt. Ich empfehle deshalb zunächst alleine den Kontakt mit einer Gruppe der AA (Anonyme Alkoholiker) oder einer Suchtkrankenberatungsstelle zu suchen. Als PartnerIn (sei es Ehefrau, Ehemann, Freund oder Freundin) sollten Sie erst einmal selbst um ein Gespräch bitten, auf dem alles weitere aufgebaut werden kann. Kompetent für hilfesuchende Angehörige ist die Begleitgruppe der AA für Angehörige Al anon. Diese sind erstens zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben zweitens gute Kontakte zu Suchtberatungs-stellen oder auch zu geeigneten Rechts-anwälten.

Zum Kern der Frage, ob die Jobagentur sanktionieren darf, muss ich leider sagen: Leider gibt es bei Jobagenturen Berater, die ziemlich schnell und rücksichtslos mit ihren „Kunden“ umgehen, wenn es um Sanktionen geht. Deshalb rate ich auch zur Suche nach einem Fachanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht. Auf dem zuständigen Amtsgericht können Sie einen Beratungs-schein beantragen. Bei Bewilligung werden die Kosten dann übernommen. Darüber muss aber der Rechtsanwalt auch Auskunft erteilen.

Wichtiger ist aber zunächst, dass man Hilfe sucht, wie bereits im ersten Absatz gesagt.

H. König

Sorry…da kann ich keine rechtssicherte Antwort geben

Hallo Nonne213,
ich bezweifle, dass das Arbeitsamt so eine Therapie zahlt.

Die Sanktionen sind rechtens, da die Arbeitslosigkeit Eigenverschulden ist.

Die Krankenkasse zahlt eine Entgiftung und anschließende Therapie.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Gruß
sydney-r

Hallo das ist alles ein wenig verwirrend z.B. habe jetzt eine Therapie beim Jobcenter beantragt!
Beim Jobcenter kann man keine Alkohol Therapie beantragen.
Ich würde beim Jobcenter eine Prüfung durch deren Amtsarzt beantragen mit der Fragestellung ob die Person überhaupt arbeitsfähig ist. Wird dann festgestellt das er derzeit nicht arbeitsfähig ist, dann wird er auch keine Jobangebote mehr bekommen.
Was die Alkohlerkrankung betrifft rate ich dringend eine Suchtberatungsstelle mit einzubeziehen diese können dann häufig auch bei Problemen helfen.
Des weiteren sieht das Jobcenter das der Klient sein Suchtproblem angeht, was meiner Erfahrung nach auch ein anderes Klima zwischen J-Center und Klient schafft.
Aber eine Suchtberatungsstelle sollte wirklich das erste sein was jetzt folgen muß.
Wichtig ist ihr seit nicht alleine Tausende in Deutschland haben ein ähnliches Problem,
weshalb die Stellen auch Erfahrung haben.
Hoffe ich könnte dich ein wenig aufbauen, aber an die Sucht muß schon dein Freund ran und er muß auch wollen!!
Lieber Gruß

Hallo, Nonne213.
Ja, das Jobcenter darf nach neuer Rechtssprechung sanktionieren ohne Ende. Es kann sogar so weit gehen und deinem Freund sämtliche Gelder streichen. Gehört zu fordern und fördern.
Therapie?
Nun da kommt es darauf an, wie viele Enzüge dein Freund schon gemacht hat und vor allem wie viele hat er schon abgebrochen.
Würde es lieber mal über die KKH probieren.
Hoffe ich hab dir helfen können, wenn auch meine Antwort nicht sehr erfreulich ist.
LG, Fred

Hallo Nonne213,

solange nicht die Alkoholkrankheit durch einen Facharzt diagnostiziert und ein medizinische Gutachten dem Jobcenter vorliegt, können diese Sanktionen verhängen. Ein " die Wissen das" reicht nicht aus. Da dieses „Wissen“ bei Behörden negiert wird.
In Deutschland muß alles Hand und Fuß haben, und im Sozialgesetz verankert sein, dann kann man auf Hilfe und zustehende Leistungen zurück greifen.
Es tut mir Leid, Euch diesbezüglich nicht direkt weiter helfen zu können.
Aber geht wirklich zu einem Facharzt, ALKOHOLISMUS ist in Deutschland eine anerkannte Krankheit.
Aber ehe man ein positives Gutachten bekommt, muß eine Therapie erfolgt sein, die Therapie Erfolg versprechen und durchgehalten werden.
Ich drücke Euch beiden die Daumen und wünsche Euch Erfolg. Es wird nicht einfach werden, aber haltet durch.

Mit freundlichen Grüßen

J.-U.Pannike

Hallo,
wenn die Alkoholkrankheit deines Freundes nicht ärztlich bestätigt ist, hat er den selben Status wie jeder andere auch.

Also zum Neurologen oder Psychiater gehen und Attest besorgen. Damit steht er dem Arbeitsmarkt und weiteren Maßnahmen nur bedingt, wenn überhaupt zur Verfügung. Somit keine Sanktionen.

Das man beim Jobcenter eine Therapie dafür (hab ich das richtig verstanden?) beantragen kann ist mir neu.

Pass mal auf, dass du nicht in eine Koabhängigkeit rutscht.

Viel Glück

LG aus Bayern

Hallo.

Ich slbst habe bzw… hatte ein Alkoholproblem dass ich durch ein Schicksalsschlag was mit meiner eigenen Tochter zutun hat, angefangen habe zu trinken.
Burnout, Depressionen und Selbstvorwürfe.
Habe heute ab und an noch Rückfälle, womit ich mittlerweile offen umgehe.
Dieses berichtette ich auch meiner Sachbearbeiterin die mir Vorschlug bzw… geraten, auch empfohlen hat eine Kur zu beantragen was ich auch tun werde.
Ich bin gelobt worden wegen meiner Ehrlichkeit.
Auch Hartz 4 Empfänger haben ein Recht auf eine Kur.
Schliesslich ist es nicht so, nur weil man Hartz 4 empfängt man Abschaum ist.
dein Freund scheint nicht belastbar zu sein was Arbeit betrifft.
Klar !
Bis man wieder wenn überhaupt richtig klar im Kopf ist, und dann noch 100% geben soll was die Anforderung betrifft im Arbeitsleben, bleibt dieses auf der Strecke.
Teile mir Bitte mit ob der Alkoholkonsum situationsbedingt ist, oder mittlerweile zum täglichen existieren benötigt wird ?.

Alles liebe…

leider kann ich hier nicht weiter helfen !

wenn man angibt alkoholkrank zu sein, dann benötigt man dazu ein ärztliches Attest, welches das Jobcenter dann aber trotzdem noch über eine Amtsarztuntersuchung nachprüfen wird.
Allerdings schmeißt auch nicht jeder Alkoholkranker den Job, also hat eins nicht unbedingt etwas mit dem anderen zu tun, nur mit dem Attest, dass er alkoholkrank ist und einer Therapie in einer Suchtklinik, die bei der Krankenkasse beantragt werden muß (nicht beim Jobcenter) stünde ihm dann weiter Geld zu, allerdings nicht vom Jobcenter sondern vorübergehend vo Sozialamt, denn er ist ja nicht arbeitsfähig und bekommt dann Hilfe zum Lebensunterhalt bis geklärt ist, ob er je wieder arbeiten kann der EU-Rente der weiter wegen Krankheit Sozialgeld…so wäre der Weg.