Hallo Nonne 213!
Wenn ich die Fragestellung richtig verstehe, ist der Freund weit weg von der Selbsterkenntnis, dass er evtl. Alkoholiker sein könnte. Wichtig für jeden Therapieerfolg ist aber vor allem anderen die eigene Erkenntnis des Betreffenden selbst und dessen eigender Wille, sich helfen zu lassen. Ohne die eigene Bereitschaft des Betroffenen ist jeder Hilfsversuch von vorne herein zum Scheitern verurteilt. Ich empfehle deshalb zunächst alleine den Kontakt mit einer Gruppe der AA (Anonyme Alkoholiker) oder einer Suchtkrankenberatungsstelle zu suchen. Als PartnerIn (sei es Ehefrau, Ehemann, Freund oder Freundin) sollten Sie erst einmal selbst um ein Gespräch bitten, auf dem alles weitere aufgebaut werden kann. Kompetent für hilfesuchende Angehörige ist die Begleitgruppe der AA für Angehörige Al anon. Diese sind erstens zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben zweitens gute Kontakte zu Suchtberatungs-stellen oder auch zu geeigneten Rechts-anwälten.
Zum Kern der Frage, ob die Jobagentur sanktionieren darf, muss ich leider sagen: Leider gibt es bei Jobagenturen Berater, die ziemlich schnell und rücksichtslos mit ihren „Kunden“ umgehen, wenn es um Sanktionen geht. Deshalb rate ich auch zur Suche nach einem Fachanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht. Auf dem zuständigen Amtsgericht können Sie einen Beratungs-schein beantragen. Bei Bewilligung werden die Kosten dann übernommen. Darüber muss aber der Rechtsanwalt auch Auskunft erteilen.
Wichtiger ist aber zunächst, dass man Hilfe sucht, wie bereits im ersten Absatz gesagt.
H. König