Amt zieht Mini Job doppelt vom Geld ab

Hallo zusammen! Ich habe ein Problem. da ich Alleinerziehend bin musste jch mir in meiner Elternzeit Unterstützung beim Amt holen. mir wurde Hatz 4 bezahlt, da ich nicht arbeiten konnte. nebenbei hatte ich einen 100€ job. Zum 30.6 kündigte ich diesen und fing bei einer anderen Firma einen mini Job auch auf 100€ basis an. Das meldete kcj sofort dem Amt. Ende des Monates wurde mir aber beide Jobs angerechnet. Ich legte sofort schriftlich Beschwerde ein. Keine Reaktion. Nach eim Monat legte ich wieder Einspruch ein. keine ReaktioN. Mein Brief muss aber angekommen sein da meine neue Anschrift die ich im selbem Brief mitteilte geändert war. Ich rief beiM Amt an und man sagte mir 3. Wochen berbeitungsZeit ab dem 2. Brief

Ich vermisse hierzu eine Frage!

Wenn beide Jobs angerechnet wurden, liegt ein Versehen des JC vor, es sei denn, dass das Gehalt des alten Jobs und das Gehalt des neuen Jobs im gleichen Monat auf dem Konto überwiesen wurden.
Zur Bearbeitungszeit: auch die Mitarbeiter der JC gehen in Urlaub, erkranken im Spätsommer/Herbst oder gehen noch in den Herbsturlaub.
Bearbeitungszeit von 3 Wochen ist durchaus noch „Regel“.

Grundsätzlich gilt das Zuflussprinzip des § 11 Abs. 2 SGB II.

Fließt dir das Einkommen aus zwei Monaten in einem Monat zu, muss es in diesen angerechnet werden.

Allerdings hätte das Amt in diesem nach neuster Rechtsprechung zumindest die doppelte Absetzpauschale in Höhe vo 100€ (also hier: 200€) gewähren müssen, da diese zum Abdecken der mit der Arbeitsausübung verbundenen Kosten dient und diese Kosten auch für den Monat angefallen sind, in dem das Einkommen nicht zufloss.

Abgesehen davon: bei Widerspruch kann man nach drei Monaten behördlichen Eierschaukelns Untätigkeitsklage einreichen; man kann aber auch schon sehr viel eher mit Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerden beginnen und das eine oder andere Mail an das Kundenreaktionsmanagement der BA schicken.