Anrechnung Abfindung

Hallo,

wie und in welcher Höhe wird eine Abfindung beim Arbeitslosengeld und später bei Harz IV angerechnet?

Gruß Edith

Hallo,

soviel ich weiß (bin aber keine Expertin für ALG) wird beim ALG Vermögen nicht berücksichtigt, da es eine Versicherungsleistung ist. Ob eine Abfindung berücksichtigt wird oder nicht, kann ich dir aber nicht sicher sagen.

Beim ALG 2 jedoch wird m.E. das, was von der Abfindung noch da ist, als Vermögen angesehen, und es gelten dann die normalen Freigrenzen:

http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s…

Gruß
Nelly

wie und in welcher Höhe wird eine Abfindung beim
Arbeitslosengeld und später bei Harz IV angerechnet?

Hallo Edith, zu alg II wurde schon geantwortet. Bei alg I siehe hier http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/s…

MfG

Hallo!

wie und in welcher Höhe wird eine Abfindung beim
Arbeitslosengeld und später bei Harz IV angerechnet?

Ich kann dir nur was zum Alg sagen.

Also: Ist die arbeitsgeberseitige Kündigungsfrist (KF) eingehalten (die entsprechende Frist ist auch bei einem Aufhebungsvertrag anzuwenden!), dann wird die Abfindung gar nicht angerechnet, egal wie hoch sie ist.

Ist aber die KF nicht eingehalten, dann wird die Abfindung sehr wohl angerechnet. „Angerechnet“ bedeutet, es wird ein Ruhenszeitraum errechnet (vom PC, weil’s ziemlich kompliziert sein kann…), während dem kein Alg gezahlt wird. Dieser geht max. bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der KF frühstens hätte beendet werden können.

Gruß
Liza