Hallo,
ich habe da mal eine Frage bezüglich des Anspruches auf Arbeitslosengeld.
Nach dem Gesetz heißt es ja, wenn man in den letzten drei Jahren ein Jahr gearbeitet hat, hat man Anspruch auf ein halbes Jahr ALG; bei zwei Jahren Arbeit, besteht ein Anspruch auf ein ganzes Jahr ALG.
Jetzt habe ich aber gehört, das der Urlaub, den man während der Arbeit genommen hat, am Ende vom Arbeitsamt von der Gesamtarbeitszeit abgezogen wird. D. h. für ein halbes Jahr Anspruch muß man mindestens ein Jahr und einen Monat gearbeitet haben, bei einem ganzen Jahr Anspruch auf ALG muß man zwei Jahre und zwei Monate gearbeitet haben.
Ist diese Information richtig?
Gruß dgu