Anspruch auf ALG

Hallo,

ich habe da mal eine Frage bezüglich des Anspruches auf Arbeitslosengeld.
Nach dem Gesetz heißt es ja, wenn man in den letzten drei Jahren ein Jahr gearbeitet hat, hat man Anspruch auf ein halbes Jahr ALG; bei zwei Jahren Arbeit, besteht ein Anspruch auf ein ganzes Jahr ALG.

Jetzt habe ich aber gehört, das der Urlaub, den man während der Arbeit genommen hat, am Ende vom Arbeitsamt von der Gesamtarbeitszeit abgezogen wird. D. h. für ein halbes Jahr Anspruch muß man mindestens ein Jahr und einen Monat gearbeitet haben, bei einem ganzen Jahr Anspruch auf ALG muß man zwei Jahre und zwei Monate gearbeitet haben.

Ist diese Information richtig?

Gruß dgu

Hallo,

ich habe da mal eine Frage bezüglich des Anspruches auf
Arbeitslosengeld.
Nach dem Gesetz heißt es ja, wenn man in den letzten drei
Jahren ein Jahr gearbeitet hat, hat man Anspruch auf ein
halbes Jahr ALG;

Das mit den 3 Jahren gibts nicht mehr. Die Rahmenfrist ist jetzt 2 Jahre.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__124.html

bei zwei Jahren Arbeit, besteht ein Anspruch
auf ein ganzes Jahr ALG.

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__127.html

Jetzt habe ich aber gehört, das der Urlaub, den man während
der Arbeit genommen hat, am Ende vom Arbeitsamt von der
Gesamtarbeitszeit abgezogen wird.
Ist diese Information richtig?

Nö, das ist Quatsch.

MfG