Anspruch auf ALG2 und Sozialhilfe beim Umzug

Hoffe, ihr könnt mir helfen:
hat man Anspruch auf ALG 2 und die Sozialhilfe beim Umzug in eine andere Stadt (gleiches Bundesland)?
Muss die Behörde diese Person ummelden oder macht man das selber (Ab- und Anmelden beim Sozialamt und Arbeitsagentur)?
Stellt man den neuen Antrag auf ALG2 um Rathaus oder bei der Arbeitsagentur?

hat man Anspruch auf ALG 2 und die Sozialhilfe beim Umzug in
eine andere Stadt (gleiches Bundesland)?

Du meinst die Kosten für die Unterkunft (wie das offiziell heißt)? Diesbezüglich muss man sich eh bei der ARGE melden, die dann den Umzug „genehmigt“ oder auch nicht.

Muss die Behörde diese Person ummelden oder macht man das
selber (Ab- und Anmelden beim Sozialamt und Arbeitsagentur)?

Die Person muss sich doch eh am neuen Ort melden. Schon allein wegen dem alg II.

Stellt man den neuen Antrag auf ALG2 um Rathaus oder bei der
Arbeitsagentur?

Bei der ARGE (oder wie auch immer die zuständige Stelle für alg II dort heißt).

Ne, ne, keine Kosten für den Umzug. Ich meine, die können doch sagen „Wieso möchten Sie umziehen?“ und dann in der neuen Stadt ALG2 ablehnen. Können/dürfen die sowas überhaupt fragen/ablehnen?

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Ne, ne, keine Kosten für den Umzug. Ich meine, die können doch
sagen „Wieso möchten Sie umziehen?“ und dann in der neuen
Stadt ALG2 ablehnen. Können/dürfen die sowas überhaupt
fragen/ablehnen?

Ja sicher, weil wenn man nicht wegen des Jobs umzieht warum dann???

Ich meine, die können doch
sagen „Wieso möchten Sie umziehen?“

Ja klar können sie das fragen.

und dann in der neuen
Stadt ALG2 ablehnen.

Das wohl eher nicht. Wenn dann lehnen die (so man Kosten für die Unterkunft bezahlt bekommt) die Kosten für den Umzug ab … und evtl. die Kosten für die Unterkunft insofern die Wohnung nicht angemessen ist.

Können/dürfen die sowas überhaupt
fragen/ablehnen?

Fragen dürfen die sowas. Oder wird nur alg II und keine Kosten für die Unterkunft gezahlt?

Es ist dringend zu empfehlen, sich vor dem Abschluss eines Mietvertrags über eine andere Wohnung bei der Arbeitsagentur und dem Sozialamt zu erkundigen, ob der Umzug in die neue Wohnung nachteilige Folgen für das Arbeitslosengeld II und die Leistungen für Unterkunft und Heizung haben kann. Dies ist insbesodere dann möglich, wenn die neue Wohnung größer oder teurer ist als die bisherige. Dabei sollte man sich auch darüber informieren lassen, was man nach einem Umzug zu tun hat.

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Könnte es auch ein Problem sein, wenn man keine Miete zahlen müsste (Wohngeld wird nicht benötigt)? Sprich man zieht zusammen, die andere Person lebt aber im Eigenheim/Familienhaus.

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Könnte es auch ein Problem sein, wenn man keine Miete zahlen
müsste (Wohngeld wird nicht benötigt)? Sprich man zieht
zusammen, die andere Person lebt aber im
Eigenheim/Familienhaus.

Es kann nie schaden, sich bei den Stellen, von denen man Sozialleistungen erhält, zu erkundigen, was geschieht, wenn man umzieht, und was man selbst im Falle eines Umzugs zu tun hat.