Anspruch auf Gelder...?

Hi, also wollte mal nachfragen was für eventuelle Ansprüche mein Freund und ich haben.

Es sieht folgendermaßen aus:
Ich bin 22 und in Ausbildung (2. LJ), bekomm da 580€ netto und 184€ Kindergeld.
Mein Freund (25) verdient 400€ bei seinem Minijob und muss seit 2 Jahren um die 150€ davon für seine freiwillige Krankenversicherung abdrücken. Wir versuchen schon längere Zeit, eine Festanstellung für ihn zu finden, aber als Verkäufer siehts halt schwierig aus…
Unsere Wohnung (Sachsen) hat 63m², kostet 260€ kalt plus 85€ Nebenkosten. Strom sind nochmal um die 64€. Dazu halt das übliche, insbesondere unsere Fahrkarten hauen nochmal richtig rein mit um die 100€ pro Monat…

Wir wohnen jetzt seit einem Jahr zusammen, wollten niemandem auf der Tasche liegen (komm aus einem Hartz-Haushalt und hab einfach nur die Schnauze voll davon) und haben jetzt aber auch langsam nichts mehr, auf das wir mal im Notfall zurückgreifen können. Hab jetzt schon ne Krankheit verschleppt weil ich mir meine Medikamente nicht leisten konnte und an einigen Wochenenden schick ich ihn schon zu seinen Eltern dass er da halt essen kann.
Klingt alles ein bisschen erbärmlich :smiley: Also, wenn mir jemand weiterhelfen kann wär ich wirklich sehr dankbar :smile:

Hallo Jule,

ja, wenn man ne Weile auf Hartz IV ist, dann schwinden die finanziellen Reserven im Dalli-Fix. Das mit dem Essen bei den Eltern kenne ich auch nur zu gut. Bei der Krankenkasse gibts da ne Befreiung für Geringverdiener, die natürlich nur für verschreibungspflichtige Medikamente gilt. Also nicht für Wick-Medinight und Konsorten :wink:).

Das mit dem Auf-Der-Tasche-Liegen ist ne ganz üble Masche vom HiobCenter. Motto: schlechtes Gewissen. Mich quatscht mein Fall-Manager auch immer pathetisch voll, daß das Geld, das ich bekomme, eigentlich gar nicht meines sei usw. usf. Und überhaupt sei Arbeiten gehen mehr als Geld verdienen, das habe etwas mit Anerkennung und Selbstwertgefühl zu tun, sein eigenes Geld zu verdienen…

„Für nicht einmal 50 Euronen mehr im Monat gehört dazu schon eine gehörige Position Idealismus“, war meine Antwort.

Denn ich dachte immer, Arbeit soll sich lohnen…

Hier mal nen Link, wo ihr herausfinden könnt, wie hoch eure Ansprüche auf Transferleistungen sind:

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…

Stellt erst einmal beim Sozialamt einen Wohngeldantrag. Stolz ist zwar etwas sehr Ehrenwertes aber in Eurer Situation nicht angebracht.

Hallo,

so viele Fragen :smile:)

Also, wenn Sie (22 Jahre) eine Berufsausbildung machen, hätten Sie theoretisch Anspruch auf Berufsaubildungsbeihilfe. In der Regel kriegt man die aber nur für eine Erstausbildung. Wenn Sie keine kriegen, weil zu viel Einkommen oder so, dann bleiben nur noch Wohngeld oder Hartz IV.
Da Sie mit Ihrem Freund zusammenwohnen, bilden Sie im Amtsdeutsch eine so genannte eheähnliche Gemeinschaft, also Ehe ohne Trauschein. In diesem Fall müssen Sie oder Ihr Freund einen Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Jobcenter stellen, wobei Einkommen von Ihnen beiden eine Rolle spielt. Nähere Details führen hier zu weit und auch zu spekulativ. Antrag ausfüllen, beim Sachbearbeiter abgeben und Fragen stellen. Fertig!

Hi Jule,
bitte verzeih die Verzögerung.
Deine Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Wahrscheinlich ist es folgendermaßen:
Du selbst bist in einer Ausbildung, deswegen hast Du - wenn dann - Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe (Bafög). Da Du aber mit deinem Freund zusammen wohnst, wird sein Bedarf wahrscheinlich so gerechnet:
Anspruch:
328 EUR (weil in Partnerschaft)
1/2 Miete: 172,50 (Strom muss aus der Regelleistung finanziert werden)
= 500, 50

Dagegen wird das Einkommen gegengerechnet. 400 EUR - Minus Freibeträge (ca. 130 EUR) macht: 270 EUR. D.h. Das Jobcenter würde in etwa einen Betrag von 230, 50 deinem Freund bezahlen. Versichert wäre er über das JC.

Es könnte aber auch sein, dass Dein Einkommen zwar nicht als Bedarfsgemeinschaft jedoch als Haushaltsgemeinschaft mit eingerechnet wird - obwohl Du keinen Anspruch auf Leistungen hättest. Da bin ich mir nicht sicher, da müsste ich noch recherchieren.
Die Rechnung wäre dann ungefähr diese:
Gemeinsam habt Ihr einen Bedarf:
2*328 = 656
plus Miete: 345
= 1001 EUR.

Einkommen abgezogen: 634 (580 + 184 -130) + 270=904. Dann ergäbe sich ein Betrag von 97 EUR. Allerdings für Euch beide - und du würdest nichts kriegen - da Ausbildung. Aber die Krankenversicherung wäre wieder über das JC.
Also Antrag stellen lohnt sich in Eurem Fall. Falls es nicht zu einem gewünsten Ergebnis kommt, kann man jederzeit die Leistungen wieder stornieren, sich abmelden, Antrag zurück ziehen etc.
Gruß
R.