Antrag abgabe, aber was ist mit dem Vermieter?

Liebe/-r Experte/-in,

Habe eine Frage.
Ich muss morgen einen ALGII Antrag abgeben, da mein ALGI Antrag noch Zeit in Anspruch nimmt, bis dieser bearbeitet wird etc.
Jetzt meine Frage. Bekommt mein Vermieter auch von der JobCenter post, dass ich miete von denen beziehe etc. pp? Oder schreiben die ausschließlich nur mich an? Habe zwar die Unterschrift von ihm, aber mich interessiert halt, ob die ARGE nach Unterlagenabgabe sich beim Vermieter nochmal meldet wegen Zahlungen etc. pp. ?!

Gruß

Hallo.
Soweit ich informiert bin, darf das Jobcenter nicht einfach so ohne Grund der Vermieter ansprechen. Es sei denn, Du zahlst irgendwann keine Miete, dann kann er sich ans Jobcenter wenden. Der Mietvertrag ist m. E. Privatrechtlich zwischen Dir und Deinem Vermieter. Das Jobcenter hat damit nichts zu tun. Es sei denn, Du zahlst die Miete nicht an den Vermieter.
LG Paco

In der Regel nicht. Zur Sicherheit aber mit der ARGE abklären.

Hallo,

im Normalfall nicht. Aber es gibt immer Ausnahmen. Bitten Sie einfach Ihren Fallmanager, dass der Vermieter eine Kopie bekommt. Das ist zwar unüblich, funktioniert aber manchmal. Unüblich deshalb, weil Sie ja die Miete überwiesen bekommen und nicht der Vermieter.

Sie können ihm aber von Ihren Bescheiden eine Kopie geben.

Viel Erfolg.

Er soll ja - gar nichts - bekommen von dem JobCenter.
Alle Post soll ja nur an mich gerichtet werden!

Hi HoneyMoon83,
das Jobcenter kommuniziert nur mit dem Vermieter, wenn es dazu von Dir ermächtigt oder beauftragt wurde. z.B. wenn Du zustimmst, dass die Miete direkt an den Vermieter gezahlt wird.
Von sich aus darf das JC nicht mit Dritten kommunizieren (Datenschutz), also wird es dies auch nicht tun.
Gruß
R.

Wie schon gesagt: Im Normalfall bekommt der Vermieter nichts. Es kann höchstens sein, dass die nachfragen, ob die Miete gezahlt wird.

Viel Erfolg

Er soll ja - gar nichts - bekommen von dem JobCenter.
Alle Post soll ja nur an mich gerichtet werden!

Vielen Dank für Ihre Frage.

Nein, die Behörde schreibt den Vermieter nicht an. Die Tatsache, dass Sie ALG-II beantragt haben, ist auch vor unbefugten Dritten geheim zu halten, geht also den Vermieter nichts an.

Die Behörde muss Ihnen die Miete überweisen, und Sie überweisen sie dann weiter an den Vermieter.

Nur dann, wenn es Grund zu der Befürchtung gibt, dass Sie das Geld nicht an den Vermieter weiterreichen, sondern anderweitig ausgeben, so dass dann ggfl. eine Kündigung wegen nicht gezahlter Miete erfolgt, darf die Behörde die Miete direkt an den Vermieter zahlen. Auf diese Weise erfährt der Vermieter dann doch, dass der Mieter Hartz 4 bekommt. Aber, wie gesagt, das ist nur ausnahmsweise zulässig.

Hallo HoneyMoon83,

normalerweise läuft der gesamte Kontakt nur über Dich, d.h. der Vermieter wird vom Amt nicht angeschrieben (Datenschutz etc). Allerdings sieht das Gesetz vor, dass die Miete angemessen sein muss. In aller Regel wird hierfür eine Mietbescheinigung benötigt, die der Vermieter ausfüllen muß.
Alles weitere läuft aber über Dich. Ausnahmen können aber eintreten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Miete nicht an den Vermieter gezahlt wird. Um Obdachlosigkeit zu vermeiden und die Weiterleitung der Mietzahlung an den Vermieter sicherzustellen, kann in diesem Fall die Miete auch direkt an den Vermieter gezahlt werden, wodurch der Vermieter auch erfahren würde, dass Du arbeitslos bist oder besser gesagt keine bezahlte Arbeit hast.
Einen Tipp noch. Es kann sein, dass Du für einen bestimmten Zeitabschnitt doppelt Geld erhältst (Alg I und Alg II), weil die vom Amt sich nicht abstimmen können. (Schon mehrfach passiert). Diese Überzahlung ist in jedem Fall zurückzuzahlen. Daher sollte besser bei Antragsabgabe von Alg II auch auf einen Ersatzanspruchsantrag an die Alg I Stelle hingewiesen werden. Dadurch wird nach Bewilligung des Alg I Antrages zunächst der ausgezahlte Anteil an Alg II abgezogen und nur der verbleibende Teil ausgezahlt. Sollte der Alg II Anspruch aber höher sein als Alg I, so würde das Alg I komplett an das JobCenter überwiesen. Dadurch werden Schwierigkeiten durch Überzahlungen vermieden.
LG
Franz57

Hallo,

liegt immer an Dir selber, ob Du moechtest, das das Amt die Miete direkt zahlt oder lieber alles ueber Dein Konto laueft.Am besten beim Amt schriftlich angeben, das Du keinen Briefwechsel zwischen Deinem Vermieter und dem Amt wuenscht.Trotzdem wird Dein Vermieter davon in Kenntnis gesetzt, und ein Briefwechsel wird sich auch nicht vermeiden lassen (Heizungs-Nebenkostenabrechnung,usw.), da er eine Mietbescheinigung ausfuellen muss.

Hallo,

in der Regel wird sich das Jobcenter nicht an den Vermieter wenden, warum auch, denn Mietvertragspartner bist ja Du und nicht das Jobcenter. Der Vermieter merkt es nur dann, wenn Du das Jobcenter bittest, die Miete direkt an den Vermieter zu überweisen oder die Übernahme von Mietschulden beantragst.

Nein, die Arge/JobCenter schreibt Deinen Vermieter nicht an. Du legst ja den Mietvertrag im Original beim Amt vor, daraus geht ja die Höhe und die m²-Zahl der Wohnung hervor.
Also keine Angst, Dein Vermieter bekommt keine Post vom Amt

Hallo Franz 57.

Habe nochmal eine andere Frage:

Habe ja nun ALG II von November und Dezember bekommen.
Ich habe aber ein P Konto, da ich unverschuldet in die Schulden gekommen bin. Jetzt hat die Bank gute 516.-€ (Freigrenze: 1028.-€) einbehalten. Dürfen die das mit Sozialleistungen machen? Musste ja zwei Mieten, Nebenkosten etc. nachzahlen. Was mache ich denn um an die anderen Euros zu kommen? Gibt es da eine möglichkeit?

Grüße

Habe nochmal eine andere Frage:

Habe ja nun ALG II von November und Dezember bekommen.
Ich habe aber ein P Konto, da ich unverschuldet in die Schulden gekommen bin. Jetzt hat die Bank gute 516.-€ (Freigrenze: 1028.-€) einbehalten. Dürfen die das mit Sozialleistungen machen? Musste ja zwei Mieten, Nebenkosten etc. nachzahlen. Was mache ich denn um an die anderen Euros zu kommen? Gibt es da eine möglichkeit?

Grüße

Nein, die Arge/JobCenter schreibt Deinen Vermieter nicht an.
Du legst ja den Mietvertrag im Original beim Amt vor, daraus
geht ja die Höhe und die m²-Zahl der Wohnung hervor.
Also keine Angst, Dein Vermieter bekommt keine Post vom Amt

Hallo HoneyMoon83,

Wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, hat die Arge Dir 1544 € überwiesen (normaler Satz? oder Nachzahlungen? egal).
In diesem Fall muss die Bank das über den Freibetrag hinausgehende Geld einbehalten. Um es wieder verfügbar zu machen, ist eine zusätzliche Bescheinigung notwendig, die entweder das Jobcenter oder das Amtsgericht ausstellt. Aus der Bescheinigung (Jobcenter) muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um nicht pfändbare Sozialleistungen handelt.
Um keine Termine zu versäumen (Fristen hierzu kann ich nicht belegen), bitte sofort zum Jobcenter gehen und in der Leistungsabteilung eine entsprechende Bescheinigung unter dem Hinweis „Überschreitung des Freibetrages auf meinem p-Konto wegen Nachzahlung“ oder ähnlich anfordern. Sollten die vom Jobcenter das nicht können oder wollen, dranbleiben (Vorgesetzter, Rechtsabteilung, Widerspruchstelle etc). Die zweite Möglichkeit besteht darin vom Amtsgericht diese Zahlung einmalig freizugeben. Hierfür wird meines Wissens die Anhörung (sprich das Einverständnis) des Gläubigers vorausgesetzt. Am besten klärst Du das vorab telefonisch mit dem zuständigen Rechtspfleger beim für Deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht.
Sollten alle Stricke reißen, kannst Du Dir auch persönliche Hilfe bei einem Arbeitslosenzentrum, der Caritas oder anderen sozialen Einrichtungen holen. Manche bieten auch eine Begleitung zu Ämtern etc. an.
Aber Eile ist geboten.
Frage vielleicht auch mal bei Deiner Bank nach welche Unterlagen die brauchen, um das Geld wieder freizugeben (vorsorglich würde ich das in jedem Fall tun, damit die auch wissen, dass Du der Pfändung widersprichst und die nicht vorab schon an den Gläubiger überweisen.)
Sollte nichts von allem funktionieren (was ich nicht glaube) melde Dich nochmal.

Sag’ Bescheid, wie’s gelaufen ist.
LG
Franz57

Hallo Franz.

Ja, es handelt sich um Nachzahlungen, weil mein Antrag erst im Dezember bearbeitet wurde. Normalerweise darf das ja nicht sein, dass die Bank das einfach so einbehält. … habe meiner Sachbearbeiterin so wie meiner Kundeberaterin von der Bank schon geschrieben, morgen früh rufe ich da noch an … oder fahre direkt vorbei.

Gruß

Wichtig ist wirklich, das alles jetzt schnell geht, damit die Fristen (ein oder zwei Wochen?) eingehalten werden.
Viel Glück

Franz57

Hi Honey,

da bin ich leider kein Experte.

Sorry

Das Jobcenter wird den Vermieter nicht anschreiben, da gar kein Grund vorliegt.
MfG