Antrag auf Leistungen für die Schülerbeförderung

Hallo, ich bräuchte dringend den Rat eines Experten! Ich habe einen Antrag auf Leistungen für die Schülerbeförderung bezügl. des Bildungs-und Teilhabepakets meiner Tochter an unserer Gemeinde gestellt. Dieser wurde mit folgender Begründung abgelehnt: Gemäß §1 Abs. 2 der Kreissatzung der Schülerbeförderung werden nur Kosten anerkannt, die durch die Beförderung zwischen der Wohnung und der nächstgelegenden Schule entstehen. Die nächstgelegende Schule wäre in Ihrem Fall die Grundschule in Schwedeneck. Da Ihre Tochter aber die Grundschule XXXX in Altenholz besucht, sind somit die Voraussetzng zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten nicht gegeben.

Nun kommt nach meiner Meinung aber kein Schulwechsel infrage, da ich mit meinen Kindern im letzten Jahr zweimal umgezogen bin und dadurch es schon ein Schulwechsel stattfand. Ich erhalte weder von der einen noch von der anderen Gemeinde Unterstützung. Alle drängen auf ein Schulwechsel meiner 9jährigen Tochter, die beim letzten Wechsel fast ein 3/4 Jahr gebraucht hat sich einzuleben. Die Fahrt von zu Hause bis zur jetzigen Schule betragen fast 11 Kilometer, die nächstgelegende Schule liegt 4 Kilometer entfernt. Es war schon schwierig gewesen eine Wohnung zu finden, die in unmittelbarer Nähe liegt. Noch dazu, meine 12jährige Tochter muss bis zu weiterführenden Schule auch 11 km zurücklegen, da bekomme ich vom Schulträger die Fahrkarte ausgestellt.

Hallo,

die gesetzliche Grundlage ist m.E. so, wie es dargestellt ist. Entscheidend ist die Entfernung zur nächstgelegenen Schulform. Bei der weiterführenden Schule wird es die nächstgelegene sein.

Gruß