Alg I und Arbeitsunfähigkeit
Hi!
Mal angenommen, jemand ist arbeitslos, wird dann krank. Was
bekommt er dann: Krankengeld […] oder weiterhin Arbeitslosengeld?
Genau wie in einem Beschäftigungsverhältnis die Lohnfortzahlung erhält der Arbeitslose bei Arbeitsunfähigkeit (AU) 6 Wochen Leistungsfortzahlung (= Alg I).
Danach hat er einen Anspruch auf Krankengeld (KRG).
Wird die Krankheitszeit dann hinten dran gehängt (angenommen, er ist 4 Monate krank).
„Hinten dran gehängt“ werden bei 4 Monaten AU diese 4 Monate minus die 6 Wochen Leistungsfortzahlung (denn da wurde ja Alg I bezogen), sprich: die Zeit, in der man Anspruch auf KRG hatte.
Achtung: Sobald man wieder genesen ist, hat umgehend eine neue Arbeitslosmeldung (inkl. Alg-I-Antragstellung) zu erfolgen! Das geht nämlich nicht automatisch.
LG
Jadzia