Hallo,
ich habe zu folgender Situation ein paar Fragen:
Person X ist Angestellte und meldet nebenberuflich ein Gewerbe an.
Drei Monate nach der Gewerbeanmeldung wird sie arbeitslos. Nun darf sie ja nebenher noch 165 Euro verdienen, oder? Wie berechnen sich diese 165 Euro? Als monatlicher Durchschnitt VOR der Arbeitslosigkeit?
Wie wirken sich folgende Fälle auf das Arbeitslosengeld aus?
Fall A:
Person X macht erst WÄHREND der Arbeitslosigkeit mehr als 165 Euro monatlich Gewinn.
Fall B:
Person X macht vor der Arbeitslosigkeit Gewinne über 165 Euro und während der Arbeitslosigkeit plötzlich nur noch geringe bis gar keine Gewinne.
Fall C:
Person macht vor der Arbeitslosigkeit Gewinne über 165 Euro und meldet das Gewerbe mit Beginn der Arbeitslosigkeit ab.
Freue mich auf ein paar hilfreiche Antworten!
LG Katrin