Arbeitslosengeld und Heirat

Hallo,

wenn man Arbeitslosengeld bezieht - also ALG I - und man heiratet, entsteht dann für denjenigen ein Nachteil, d.h. wird irgendetwas vom Partner angerechnet oder passiert das erst bei ALG II?

Gruß
Savannah

ALG I ist eine Versicherungsleistung. Das heißt in deinem Fall: Das Einkommen eines Ehemannes usw. ist nicht relevant, das ALG I wird weiter in voller Höhe ausgezahlt. Im ALGII-Bezug ändert sich das dann (Bedrafsgemeinschaft).

Steuerklasse
Hi!

Ergänzend zu Irisannas Antwort möchte ich noch eins hinzufügen:

wenn man Arbeitslosengeld bezieht - also ALG I - und man heiratet, entsteht dann für denjenigen ein Nachteil

Das einzige, dass sich negativ auswirken kann, ist der Steuerklassenwechsel – und zwar dann, wenn man von der I statt in die III oder IV in die V wechselt. Denn (genauso wie bei Arbeitsentgelt) bekommt man mit der V weniger Netto raus, d. h., der tatsächliche Alg-Auszahlungsbetrag würde sich verringern!

LG
Jadzia

Hi!

Hallo,

Das einzige, dass sich negativ auswirken kann, ist der
Steuerklassenwechsel – und zwar dann, wenn man von der I statt
in die III oder IV in die V wechselt. Denn (genauso wie bei
Arbeitsentgelt) bekommt man mit der V weniger Netto raus,
d. h., der tatsächliche Alg-Auszahlungsbetrag würde sich
verringern!

Was ja nicht unbedingt ein Nachteil sein muss, denn dann hätte der Ehemann ja Steuerklasse III und hat wesentlich weniger Abzüge. Das müsste man sich ausrechnen welche Stuerklassen-Kombi da besser ist. Dann verringert sich zwar das ALG1, aber das Gesamteinkommen steigt vielleicht sogar.

Grüße
Jessica

P.S.: Offtopic: Danke nochmal an Dich Jadzia, ein Widerspruch wurde mittlerweile verfasst.

Hi!

Das einzige, dass sich negativ auswirken kann, ist der Steuerklassenwechsel – und zwar dann, wenn man von der I statt in die III oder IV in die V wechselt. […]

Was ja nicht unbedingt ein Nachteil sein muss, denn dann hätte der Ehemann ja Steuerklasse III und hat wesentlich weniger Abzüge.

Ich habe ja auch nicht behauptet, dass es sich dann auch nicht insgesamt wieder lohnen kann, sondern meine Aussage war ganz einseitig auf den Alg-Empfänger bezogen, nicht auf seinen ganzen Haushalt. :smile:
Du hast aber selbstverständlich Recht, dass man jeweils ausrechnen muss, was unterm Strich rauskommt.

P.S.: Off-topic: Danke nochmal an Dich Jadzia, ein Widerspruch wurde mittlerweile verfasst.

Gerne!

LG
Jadzia