Arbeitslosengeldanspruch bei Eigenkündigung

Hallo

Ich hab mal bissl das Forum durchforstet aber ni die Antwort gefunden die ich brauche.
Und zwar ist meine Frage ob man irgendwie Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wenn man in der 6 monatigen Probezeit(3 Monate sind rum)selbst kündigt,weil einen der Job einfach nur fertig macht(psychisch und körperlich)?

Auch hallo.

Und zwar ist meine Frage ob man irgendwie Anspruch auf
Arbeitslosengeld hat, wenn man in der 6 monatigen Probezeit(3
Monate sind rum)selbst kündigt,weil einen der Job einfach nur
fertig macht(psychisch und körperlich)?

Schwer zu sagen: FAQ:2299 -> http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

mfg M.L.

Grundsätzlich bekommt man eine ALG I Sperre von drei Monaten, wenn man selbst kündigt. Einen ALG I Anspruch hat man aber i.d.R. nur wenn man länger als 12 Monate beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet hat. Deshalb sieht die Chance auf ALG I eher schlecht aus. Wahrscheinlich bleibt hier nur der Gang zur ARGE. Aber ich würde mich mal beim Arbeitsamt vor Ort erkundigen.

Grüße Nicole

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Hi!

Grundsätzlich sollte man alle Antworten mit einem „Grundsätzlich“ erstmal anzweifeln :wink:

Die Frage wäre vermutlich im Brett „Arbeits- und Sozialamt“ besser aufgehoben, da sie mit Arbeitsrecht nicht wirklich etwas zu tun hat.

Wenn die Arbeit einen nachweislich krank macht und das der Grund für die Kündigung ist (geht nur mit Attest vom Arzt), dann gibt es in der Regel eben keine Sperre, die übrigens keine 3 Monate beträgt, sondern 12 Wochen.

ABER: Das sollte man vorher mit seinem Bearbeiter beim Arbeitsamt klären!!!

LG
Guido

Hallo,

Grundsätzlich bekommt man eine ALG I Sperre von drei Monaten,
wenn man selbst kündigt.

Falsch, nicht wenn man einen wichtigen Grund hat!

Einen ALG I Anspruch hat man aber
i.d.R. nur wenn man länger als 12 Monate beim gleichen
Arbeitgeber gearbeitet hat. Deshalb sieht die Chance auf ALG I
eher schlecht aus. Wahrscheinlich bleibt hier nur der Gang zur
ARGE. Aber ich würde mich mal beim Arbeitsamt vor Ort
erkundigen.

Das mit dem „gleichen Arbeitgeber“ ist auch falsch. Wer sagt Dir denn, dass nicht vor der besagten Beschäftigung, andere Beschäftigungszeiten zurückgelegt wurden?

Vor dem Gang zur Arge erst mal zur Agentur für Arbeit, ohne einen Ablehnungsbescheid gibts garantiert kein ALG II. Es sei denn das ALG ist so niedrig, dass mit ALG II aufgestockt werden muss. Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß
Andreas G.

Hallo,

Grundsätzlich bekommt man eine ALG I Sperre von drei Monaten,
wenn man selbst kündigt.

Falsch, nicht wenn man einen wichtigen Grund hat!

Daher ja auch grundsätzlich. Über wichtige Gründe kann man sich natürlich mit dem Arbeitsamt streiten. Fakt ist, der wichtige Grund, wie z.B. Mobbing muss nachweisbar sein.

Das mit dem „gleichen Arbeitgeber“ ist auch falsch. Wer sagt
Dir denn, dass nicht vor der besagten Beschäftigung, andere
Beschäftigungszeiten zurückgelegt wurden?

Sorry, mein Fehler, natürlich meine ich 12 Monate am Stück beschäftigt. Der gleiche AG spielt da wirklich keine Rolle.

Vor dem Gang zur Arge erst mal zur Agentur für Arbeit, ohne
einen Ablehnungsbescheid gibts garantiert kein ALG II. Es sei
denn das ALG ist so niedrig, dass mit ALG II aufgestockt
werden muss. Aber das ist ein anderes Thema.

Nicht ganz richtig. Der Antrag auf ALG II kann bei vielen ARGEn bereits gestellt werden um schonmal im Profiling den Grundanspruch zu klären. Zumindest macht das die Arge bei der ich arbeite in solchen Fällen so.

12 Monate in den letzten 2 Jahren INSGESAMT!!!
Hi!

Daher ja auch grundsätzlich. Über wichtige Gründe kann man
sich natürlich mit dem Arbeitsamt streiten. Fakt ist, der
wichtige Grund, wie z.B. Mobbing muss nachweisbar sein.

Kann es sein, dass Du gerade „grundsätzlich“ und „in der Regel“ verwechselst?

Sorry, mein Fehler, natürlich meine ich 12 Monate am Stück
beschäftigt. Der gleiche AG spielt da wirklich keine Rolle.

Auch diese Aussage ist völlig falsch! Arbeitest Du wirklich bei der ARGE? Das kann ich echt nicht glauben, wenn ich solchen Unsinn lese!
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25684/Navigation/zen…

Kopfschüttelnde Grüße
Guido