Hallo,
Grundsätzlich bekommt man eine ALG I Sperre von drei Monaten,
wenn man selbst kündigt.
Falsch, nicht wenn man einen wichtigen Grund hat!
Daher ja auch grundsätzlich. Über wichtige Gründe kann man sich natürlich mit dem Arbeitsamt streiten. Fakt ist, der wichtige Grund, wie z.B. Mobbing muss nachweisbar sein.
Das mit dem „gleichen Arbeitgeber“ ist auch falsch. Wer sagt
Dir denn, dass nicht vor der besagten Beschäftigung, andere
Beschäftigungszeiten zurückgelegt wurden?
Sorry, mein Fehler, natürlich meine ich 12 Monate am Stück beschäftigt. Der gleiche AG spielt da wirklich keine Rolle.
Vor dem Gang zur Arge erst mal zur Agentur für Arbeit, ohne
einen Ablehnungsbescheid gibts garantiert kein ALG II. Es sei
denn das ALG ist so niedrig, dass mit ALG II aufgestockt
werden muss. Aber das ist ein anderes Thema.
Nicht ganz richtig. Der Antrag auf ALG II kann bei vielen ARGEn bereits gestellt werden um schonmal im Profiling den Grundanspruch zu klären. Zumindest macht das die Arge bei der ich arbeite in solchen Fällen so.