Arbeitslosengeldberechnung

Hallo zusammen.
ich habe mal eine fiktive Frage:
-wonach richtet sich das Arbeitslosengeld,wenn man die letzten Monate Krankengeld bekommen hat? Nach dem letzten Lohn oder dem Krankengeld?

Danke für Eure Hilfe!

Liebe Grüße
Shadana

Hi

dem Durchschnitt der letzten 12 Monate

Wallflower

Hi!

– Wonach richtet sich das Arbeitslosengeld, wenn man die letzten Monate Krankengeld bekommen hat? Nach dem letzten Lohn oder dem Krankengeld?

Nach dem KRG auf keinen Fall. (Das war einmal…)

Grundsätzlich berechnet sich das Alg (grob gesagt) aus dem Lohndurchschnitt der letzten 12 Monate (§ 131 (1) S. 1 SGB III).

Jetzt kommt es drauf an, wie lange KRG bezogen wurde. Je nachdem, kommen drei Berechnungsmöglichkeiten infrage:

1. Kommen trotz KRG-Bezug in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Alokeit (= Bemessungsrahmen; § 130 (1) SGB III) mind. 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt zusammen? Dann reicht das, um damit das Alg zu berechnen!

2. Kommen in den letzten 12 Monaten keine 150 Tage Arbeitsentgelt zusammen, dann wird der Bemessungsrahmen von 12 Monaten auf 2 Jahre erweitert (§ 130 (3) S. 1 Nr. 1 SGB III) und das gesamte in diesem Zeitraum erzielte Arbeitsentgelt für die Alg-Berechnung zugrunde gelegt!

3. Wurde so lange KRG gezahlt, dass auch in dem auf 2 Jahre erweiterten Bemessungsrahmen nicht für mind. 150 Tage Anspruch auf Arbeitsentgelt bestand, muss das Alg fiktiv bemessen werden (§ 132 (1) SGB III).
Das bedeutet, dass man einer Qualifikationsgruppe (1 – 4) zugeordnet wird (welche das hier sein könnte, kann man hier nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__132.html § 132 (2) SGB III)), nach der sich dann das Alg-Bemessungsentgelt richtet (ist für jede Qualifikationsgruppe schon festgelegt, kann ich aber online gerade nicht nachschauen, wie hoch die jeweils ist; dazu brauche ich die BA-interne Software)!

LG
Liza

Hallo,
klingt gut, vielen Dank für Eure Antworten!!!

LG
Shadana