Arbeitslosigkeit und Krankschreibung

Hallo Leute,

eine Arbeitslose erhält Leistungen (Alg 1) und wird krankgeschrieben. Nach sechs Wochen springt doch die Krankenkasse ein wie beim Arbeitnehmer, richtig ? Wenn das der Fall ist, wird dann der Zeitraum, während dessen die KK die Lohnersatzleustung zahlt auf die Bezugsdauer des ALG1 angerechnet ?

Gruß

Nordlicht

Hallo Leute,

Hallo,

eine Arbeitslose erhält Leistungen (Alg 1) und wird
krankgeschrieben. Nach sechs Wochen springt doch die
Krankenkasse ein wie beim Arbeitnehmer, richtig ? Wenn das der
Fall ist, wird dann der Zeitraum, während dessen die KK die
Lohnersatzleustung zahlt auf die Bezugsdauer des ALG1
angerechnet ?

Während des Bezugs von Krankengeld ruht der Anspruch auf Alg I, da dann die Krankenkasse erwähntes Krankengeld zahlt.

Beim Krankengeld gibt es allerdings auch zeitliche Begrenzung bzgl. der Gewährungsdauer.
Wenn die Person genesen ist, wird die AA wieder ALG I auszahlen und erst dann verbraucht sich auch dessen Anspruch weiter.

Bliebe die Person unerwartet auch über die Phase des KG hinaus arbeitsunfähig, wäre anschließend wohl das Jobcenter / Sozialamt / Grusi-Amt die nächste Stelle.

Dieser Beitrag basiert auf der Vermutung ( momentaner ) absoluter AU.

Gruß

Nordlicht

mfg

ennlo