ArgeAntrag & der Freund verweigert Antragsstellung

Hallo,

mein Lebensgefährte und ich leben zusammen er ist Berufstätig und bei uns in der Stadt ist das so das der Arge-Antrag über den Berufstätigen läuft, warum auch immer. Jetzt habe ich folgendes Problem, wir sind momentan ziehmlich zerstritten und ich weiß auch so erstmal nicht wie es weiter laufen wird, doch momentan bin ich noch in dieser Lebensgemeinschaft und bin darauf angewiesen. Dass er den Antrag unterschreibt und seine Kontoauszüge vorlegt, das übliche Protzedre.
Naja, da wir eine 14Monate alte Tochter haben, kann ich nicht auf die zuzahlung vom Amt verzichten.

Doch was soll oder kann ich tun wenn er sich da quer stellt?

Von heute auf morgen kann ich ja auch nicht sagen ich ziehe aus.

Hallo,

Das hört sich nach einer verzwickten Lage an. Fakt ist, dass du lt. Gesetz auch einen Antrag stellen kannst. Aber die Unterlagen etc. müssen trotzdem vorgelegt werden. Das einfachste wäre, wenn du in der Leistungsabteilung einen Termin machst und denen das erklärst, da ich leider auch keine Antwort habe.

Viel Erfolg.

Einen Antrag stellen kann jeder. (Also auch du alleine) Das ist falsch, daß er den unterschreiben muß.
Und ein gestellter Antrag muß beschieden werden.
Die Annahme darf nicht verweigert werden.

Ich würde den Antrag stellen und gleichzeitig mitteilen, daß dein Freund die Mitwirkung verweigert und du deshalb ab sofort nur noch als WG mit ihm zusammen lebst, ihm erklärt hast daß die Folge seiner Weigerung die Trennung und dein Auszug ist und daß du die Zustimmung des JC für eine eigene Wohnung beantragst.

Wer hat den Mietvertrag der jetzigen Wohnung unterschrieben?
Wäre sie für dich und dein Kind angemessen?

Hallo,

mein Lebensgefährte und ich leben zusammen er ist Berufstätig
und bei uns in der Stadt ist das so das der Arge-Antrag über
den Berufstätigen läuft, warum auch immer. Jetzt habe ich
folgendes Problem, wir sind momentan ziehmlich zerstritten und
ich weiß auch so erstmal nicht wie es weiter laufen wird, doch
momentan bin ich noch in dieser Lebensgemeinschaft und bin
darauf angewiesen. Dass er den Antrag unterschreibt und seine
Kontoauszüge vorlegt, das übliche Protzedre.
Naja, da wir eine 14Monate alte Tochter haben, kann ich nicht
auf die zuzahlung vom Amt verzichten.

Doch was soll oder kann ich tun wenn er sich da quer stellt?

Von heute auf morgen kann ich ja auch nicht sagen ich ziehe
a

Guten Abend
Ja Du kannst eins machen auf dem Amt die Situation schildern und dir auf der Gemeinde mal schon einen Wohnberechtigungsschein holen das Du bevorzugt eine Wohnung bekommst über eine Wohnungsbaugesellschafft hierzu brauchst Du aber auch die Finanziellen Verhältnisse also Kontoauszügen Mietvertrag personalausweis und was Ihr an Bezügen bekommt! Er muss unterschreiben alleine schon weil er der Kindsvater ist dazu ist er Gesetzlich verpflichtet den er ist sicher auch als Vater eingetragen in den Papieren, die zweite Anlaufstelle wäre das Sozialamt die helfen Dir in jedem Fall weiter und wenn garnichts mehr geht jede Stadt oder gemeinde hat für Notfälle Wohnungen oder Sozialwohnungen zur Verfügung da kannst du auf dem Sozialamt Nachhacken! Das ist alles was ich Dir raten kann gibts noch weitere Probleme melde Dich einfach okay noch einen schönen Abend und viel erfolg mit nem lieben Gruß Charly

Hallo,
ob sich dein Lebensgefährte quer stellt, ist also noch nicht sicher?
Wenn doch haste die Möglichkeit über die Arge… die wird sich schon die nötigen Unterschriften deines Freundes holen.
Das kann aber dauern.

Die 2.te Möglichkeit:
Du gehst zum Anwalt und verlangst ne Erstberatung. Kostet ca. 20 Euro und auf gar keinen Fall mehr.
Im Falle, dass du gegen deinen Lebensgefährten klagen mußt und du ja bestimmt keinerlei Einkünfte hast bekommst du Prozeßkostenhilfe.
Die mußt du beim Amtsgericht beantragen, aber wie dass geht wird dir dann dein Anwalt schon erklären.
Ist aber ganz easy.
Hoffe ich konnte ein wenig helfen?
MfG, Fred

dableibt wohl nur der Gang zum Sozialam und zum Jugendamt
leider

Hallo

da Ihr ein gemeinsames Kind habt, bildet Ihr automatisch eine "Verantwortungs-und Einstehens-"Bedarfsgemeinschaft (-> § 7 SGB II).

bei uns in der Stadt ist das so das der Arge-Antrag über den Berufstätigen läuft. Doch was soll oder kann ich tun wenn er sich da quer stellt?

Ab Alter 15 Jahre kann jedes beliebige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft den Antrag auf ALG2 stellen - und das Jobcenter MUSS den Antrag annehmen, bearbeiten und bescheiden. Alles Andere wäre rechtswidrig. http://hartz.info/index.php?topic=7.0

Du kannst den Antrag also selber stellen - und falls er sich querstellt und dir/über dich keine Auskünfte erteilen will, teilst du das dem Jobcenter am besten (nachweislich ! schriftlich) mit. Dann muss das Jobcenter selbst ihn ggf. anschreiben und auf seine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht hinweisen.

Von heute auf morgen kann ich ja auch nicht sagen ich ziehe aus.

Dann wäre er genauso auskunftspflichtig - er wäre dem Kind gegenüber bar-unterhaltspflichtig und dir gegenüber ggf. auch, mit Betreuungsunterhalt.Kommt für ihn also letztlich alles auf’s Selbe raus. http://hartz.info/index.php?topic=4908.0

Die Antragsformulare und Ausfüllhilfen gibt’s hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

LG und alles Gute

Hi Kasia,
der „Antrag“ läuft über den Lebensgefährten, da er vermutlich als „Haushaltsvorstand“ (wirtschaftlich gesehen) gilt. Gleichwohl, ich würde genau diesen Sachverhalt bei der ARGE schildern und darauf bestehen, dass der notwendige Lebensunterhalt für dich und das Kind unmittelbar an dich ausgezahlt wird und die Haushaltsgemeinschaft wegen der tatsächlichen Verhältnisse nun mal so sind wie sie sind. D.h., dass zwar noch eine Wohn- aber keine Wirtschaftsgemeinschaft mehr besteht. Anders wird es erst mal kaum gehen.
Gruß Bernd

grundsätzlich kann jeder zur kostenlosen Rechtsberatung beim Amtsgericht oder zu einem Anwalt, der Anwalt füllt dann einen Beratungsschein aus(den bekommen Geringverdienende oder Erwerbslose kostenlos) der gibt dann eine genaue Auskunft und sollte auch Hilfestellung bei der arge geben. Mir ist die Sache mit der Antragstellung etwas ungewohnt.
Als wichtigstes sollten Sie beide gemeinsam zuerst mal eine Familienberatung vor Ort aufsuchen, denn es müßte bei Ihnen geklärt werden:

  1. steht der Lebensgefährte zu seinem Kind (ist er als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen) oder nicht /wollte er das Kind eigentlich ? …
  2. wie steht der Partner zu Ihnen selbst und warum will er so über Sie bestimmen
    3 )verdient er selbst zuviel und wäre er voll unterhaltspflichtig auch Ihnen gegenüber …/ vielleicht will er andere Zahlungsverpflichtungen geheimhalten
  3. Wie stellt er sich die - gemeinsame - Zukunft vor?
    vielleicht hat er im Job große Probleme, über die er nicht mit Ihnen sprechen möchte
    andererseits hat er nichts zu befürchten, wenn er zuwenig verdient…wenn Ihr Lebensgafährte nicht dazu bereit ist und die noch vorhandenen Gemeinsamkeiten nur in der Wohnung bestehen …
    Hallo, mein Lebensgefährte und ich leben zusammen er ist Berufstätig und bei uns in der Stadt ist das so das der Arge-Antrag über den Berufstätigen läuft, warum auch immer. Jetzt habe ich folgendes Problem, wir sind momentan ziehmlich zerstritten und ich weiß auch so erstmal nicht wie es weiter laufen wird, doch
    momentan bin ich noch in dieser Lebensgemeinschaft und bin darauf angewiesen. Dass er den Antrag unterschreibt und seine Kontoauszüge vorlegt, das übliche Protzedre. Naja, da wir eine 14Monate alte Tochter haben, kann ich nicht auf die zuzahlung vom Amt verzichten. Doch was soll oder kann ich tun wenn er sich da quer stellt? Von heute auf morgen kann ich ja auch nicht sagen ich ziehe aus.

Du kannst nur über das Sozialgericht klagen auf ALG II, indem du den Antrag allein stellst und die Situation schiderst. Da die ARGE dann sicher ablehnt, gehst du im Eilverfahren über einen Anwalt (Prozeßkostenhilfeantrag nicht vergessen) zum Sozialgericht, Spätestens wenn dein Lebensgefährte dort vorgeladen wird, wird er kommen müssen und die Unterlagen vorlegen. Solange kannst du ein Darlehen beim Amt beantragen, notfalls auch beim Sozialamt. Ausziehen wäre bei so einem Lebensgefährten aber doch die bessere Alternative, auch dabei muß Sozailamt und ARGE helfen, auch das Jugendamt einbeziehen hilft. Apropos Jugendamt, wenn ihr nicht verheiratet seid, müßte er ja für das Kind Unterhalt zahlen, wenn du ausziehst, vielleicht hilft das auch seinem Denkprozess, dass es für ihn vielleicht billiger wäre, die Unterlagen, die du brauchst einzureichen?

Danke an Alle, wir haben das so klären können… Er hat zum Glück eingelenkt. Natürlich musste ich alle Anträge auch stellen, doch da zieht sich leider n bissel, zum Glück hat das Jugendamt und die Agentur mir soweit geholfen das ich jetzt nicht mehr im ungewissen bin wie es weiter gehen kann

Hallo,
entweder gibst du beim Amt an, dass du mit dem Kind innerhalb der Wohnung getrennt lebst, keinen Unterhalt vom Kindesvater erhälst (oder gibst den Betrag an, den er bereit ist für das Kind zu zahlen) und dass du auf der Suche nach einer eigenen Wohnung bist;
oder
du ziehst mit dem Kind gleich aus und gehst vorübergehend in ein Frauenhaus.
Dann erhälst du alle Unterstützung, die dir zusteht.
http://www.frauen-info-netz.de/
Liebe Grüße

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei der Antragstellung ist es egal, wer Antragsteller ist. Auch Sie können der Antragsteller sein, nicht zwingend Ihr Lebensgefährte. Bei einer (im Amtsdeutsch) eheähnlichen Gemeinschaft kommen die Einkommen aller Mitglieder in einem Topf. Sprich, Sie machen keine „Verluste“, wenn Ihr Lebensgefährte der „Chef“ der Bedarfsgemeinschaft ist.
Sie sollten erst mal klare Verhältnisse in Ihrer Beziehung schaffen. Wenn Sie sich beide tatsächlich
darüber klar sind, die Beziehung zu beenden, dann können Sie einen eigenen Antrag stellen. Ich empfehle Ihnen dann die Vorsprache bei dem zuständigen Sachbearbeiter, um die eigene Antragstellung zu besprechen. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Lebensgefährte dem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist, wenn er eindeutig der Kindesvater ist.

Hallo,

es ist nach dem SGB so, dass Sie und Ihr Lebensgefährte eine Bedarfsgemeinschaft bilden und sein Einkommen auf Ihren Bedarf angerechnet wird. Er muss als bereit sein, dem Jobcenter aller Einkünfte zu offenbaren.
Falls er nicht dazu bereit ist, werden keine LEistungen vom Jobcenter gezahlt und er müsste für Sie sorgen Unterhaltspflchtig ist ja für Ihre gemeinssame Tochter und muss evtl. auch Unterhalt an SIe zahlen.

Sollten Sie weiterhin Probleme haben, bliebe Ihnen wahrscheinlich nichts anderes übrig, als sich eine Wohnung zu suchen. Dies müssen Sie aber vorher mit dem zuständigen Jobcenter klären, da die Höhe der Miete geprüft werden und sie angemessen sein muss. Am besten, Sie lassen sich mal beim JC beraten.

Alles Gute
Anette