Aufrechnung Miete - Anrechnung Wohngeld?

Hallo,
was wäre wenn jemand eine vom Vermieter betreffende Schuld (z.B. Beseitigung eines Mietmangels) auf die Miete anrechnet und sozusagen für die nächsten Monate nur noch die Betreibskosten zahlt, solange bis die Bringschuld aufgerechntet ist.
Wie wäre es dann (wir nehmen an es besteht Anspruch auf Wohngeld) mit der anzurechnenden Miete für Wohngeld?
Kann das Wohngeld gekürzt werden?
Meiner Meinung nach kann eine Schuld des Vermieters nicht auf Seiten des Mieters umgelegt oder berechnet werden.
Wir seht ihr das?
Gibt es da einen entsprechenden Gesetztestext mit dazugehörigem Paragraph?

Danke im voraus :wink:
Olafsonnn

Hallo, leider kann ich dazu keine Antwort geben, sorry.

Eklis64

Hallo Olafsonn,
danke für Deine Anfrage. Leider bin ich da nicht so firm, dass ich Dir das 100%ig beantworten kann. Ich denke, dass die Mietminderung, die Ihr vornehmt, nichts mit dem Wohngeld zu tun hat - aber bei unseren Gesetzen bin ich mir da nicht so sicher. Hoffentlich konnte Dir von anderer Seite geholfen werden. Drücke Dir die Daumen. Viel Glück und Erfolg
Puddelchen

Hallo,
ob es da einen entsprechenden Gesetzestext gibt, dass weiss ich nicht. Ich würde dir raten, einfach mal beim Wohngeldamt unter einem anderen Namen anzurufen und mir dort die Informationen aus erster Hand geben lassen.
Tut mir Leid, dass ich dir dazu nicht mehr sagen kann, aber von so einem Fall habe ich bisher auch noch nichts gehört.
Liebe Grüße, Speedy

Hallo,

kann ich nicht weiterhelfen, sorry.

Grüßle
Caddy