Aussteuerung - Agentur für Arbeit - EU-Rente

Hallo
Problematik: im Aug. 2010 erfolgte Aussteuerung, weil nach 2 HWS-OPs (2007,2008) mit Implantaten, jede Menge Probleme und Schmerzen auftraten.
Nach Aussteuerung Meldung bei der Agentur f. Arbeit(lt. VdK darf keine Krankschreibung erfolgen, weil sonst kein Geld von der Agentur gezahlt wird.). Gutachten der Afa: 3-6 Std. arbeitsfähig mit viel Einschränkungen (nicht über Kopf arbeiten, keine hohe Konzentration, nicht dauernd stehen, nicht dauernd sitzen, nicht dauernd laufen, kurzfristige Liegemöglichkeiten … uvm.). Person soll beim Arbeitgeber (ungekündigtes Arbeitsverhältnis) fragen, ob unter den Gutachten-Bedingungen Arbeit da ist? Es erfolgte aber nun zunächst eine Reha in der Klinik von Mitte Dez. 2010 bis Mitte Jan. 2011. Antrag auf EU-Rente jetzt gestellt. Klinik hatte zwar krank entlassen, aber die Ärzte dort entlassen niemand mit der Prognose „nicht mehr arbeitsfähig“. Ergo haben sie wie gesagt als krank entlassen, aber arbeitsfähig.
Nun steht Termin beim Berater der Agentur für Arbeit an. Er will wissen, wie es weitergeht. Darf man dem sagen, dass Rentenantrag gestellt wurde? Oder ist das ein Fehler?
Oder muss es ihm sogar gesagen werden??? Ist man geschützt vor Maßnahmen, bis die Entscheidung der Rentenversicherung vorliegt?
Wenn die Person trotz Schmerzen arbeiten geht, sagt die Rentenvers. doch, die braucht keine Rente! Wie gesagt, auf diese Krankheit „darf“ die Person ja nicht mehr „krank sein“, weil sonst kein Geld von der AfA gezahlt wird. Anspruch auf Krankengeld besteht ja nicht mehr wegen der HWS-Probleme! Was ist zu tun???
Der Berater bei der AfA ist mit Auskünften sehr zögerlich…

Hallo

Nabend

Nach Aussteuerung Meldung bei der Agentur f. Arbeit(lt. VdK
darf keine Krankschreibung erfolgen, weil sonst kein Geld von
der Agentur gezahlt wird.). Gutachten der Afa: 3-6 Std.
arbeitsfähig mit viel Einschränkungen (nicht über Kopf
arbeiten, keine hohe Konzentration, nicht dauernd stehen,
nicht dauernd sitzen, nicht dauernd laufen, kurzfristige
Liegemöglichkeiten … uvm.). Person soll beim Arbeitgeber
(ungekündigtes Arbeitsverhältnis) fragen, ob unter den
Gutachten-Bedingungen Arbeit da ist? Es erfolgte aber nun
zunächst eine Reha in der Klinik von Mitte Dez. 2010 bis Mitte
Jan. 2011. Antrag auf EU-Rente jetzt gestellt. Klinik hatte
zwar krank entlassen, aber die Ärzte dort entlassen niemand
mit der Prognose „nicht mehr arbeitsfähig“.

wenn es dem Gesundheitszustand entspricht, dann entlassen die auch als nicht mehr arbeitsfähig… (ich wurde durch die Reha mit einem Berufsverbot und einem Verbot zum Führen von Kraftfahrzeugen aller Art „belegt“…was natürlich meinen Rentenantrag im Eiltempo durchrauschen ließ)
i. d. R. ist im Entlassungsbericht auch ein Zeitraum angegeben in dem die Ärzte jemanden wieder „arbeitsfähig“ sehen und/oder mit welchen Höchststundenzahlen sie jemanden arbeitsfähig sehen…(–> bis dahin ist man arbeitsunfähig)

Ergo haben sie wie
gesagt als krank entlassen, aber arbeitsfähig.
Nun steht Termin beim Berater der Agentur für Arbeit an. Er
will wissen, wie es weitergeht. Darf man dem sagen, dass
Rentenantrag gestellt wurde? Oder ist das ein Fehler?

Das „muss“ dem Menschen gesagt werden, man ist da in der gesetzlichen Mitwirkungspflicht…gerade bei dem in Frage kommenden „Ersatz-ALG“ nach § 125 SGB III wichtig, da dieses u. U. entschedungsrelevant ist…

Oder muss es ihm sogar gesagen werden??? Ist man geschützt
vor Maßnahmen, bis die Entscheidung der Rentenversicherung
vorliegt?

„geschützt“ ist relativ…in meinem Fall lag auch eine gewisse Zeit zwischen Reha und Rentenbescheid…bei dem damaligen Gespräch wurde mir eröffnet, dass ich mich nicht weiter bewerben muss o. ä., sondern, dass die Entscheidung der DRV abgewartet wird und ich solange ALG-Zahlungen nach § 125 SGB III bekommen habe…

Wenn die Person trotz Schmerzen arbeiten geht, sagt die
Rentenvers. doch, die braucht keine Rente! Wie gesagt, auf
diese Krankheit „darf“ die Person ja nicht mehr „krank sein“,
weil sonst kein Geld von der AfA gezahlt wird. Anspruch auf
Krankengeld besteht ja nicht mehr wegen der HWS-Probleme! Was
ist zu tun???

das würde ich so nicht sagen…wie bereits erwähnt wurde die Person ja arbeitsunfähig entlassen…ein Blick in den Reha-Bericht wird den Zeitraum herausfinden lassen…
und auch das sind ja „nur Prognosen“…nach diesem Zeitraum kann man durchaus weiter arbeitsunfähig sein…dann kommt ggf. wieder der ärtzliche Dienst der Agentur für Arbeit ins Spiel…falls nicht die Rente mit ihrem Bescheid schneller ist…

Der Berater bei der AfA ist mit Auskünften sehr zögerlich…

nicht neues und nichts schlimmes…auch er kann nicht hellsehen, wie der weitere Gesundungsprozess von statten geht…

Gute Besserung
MG