Auszug aus Bedarfsgemeinschaft und Minijob

Hallo Liebe Experten,

zu einem Fall, bei dem ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt:

Die Personen A und B sind verheiratet und beziehen ALG II. Die Person B hat sich seit ungefähr 1 Jahr vom Arbeitsamt abgemeldet und ist ins Ausland gezogen. Die Person A lebte demzufolge alleine und bekam weiterhin ALG II. Nun ist die Person B nach 1 Jahr wieder aus dem Ausland zurückgekommen und hat prompt ein Minijob aufgenommen. Während der ersten beiden Monate lebte Person B nicht bei Person A, sondern bei der Tochter, die 100 km weit weg wohnt und kein ALG II bezieht.

Person B möchte, dass sein Minijob-Gehalt nicht mit den Einnahmen von Person A verrechnet werden und überlegt, den Wohnsitz zur Tochter zu verlagern (also bei der Stadt anmelden, wo die Tochter wohnt). Die Arbeitsstatätte ist aber in der Nähe der Person A. Würden sich aus dem Umzug von Person B zur Tochter Probleme mit dem Arbeitsamt ergeben? Welche Auswirkungen würde es für die Bedarfsgemeinschaft haben, obwohl diese vor 1 Jahr aufgelöst wurde (nach Auswanderung ins Ausland)? Wäre der Umzug zur Tochter die schlauere Lösung? Und was müsste die Person B oder A dem Amt alles mitteilen?

Vielen Dank für eure Hilfe und Mühen

verstehe ich es dann richtig, dass die Einnahmen der Person B aus Minijob (450 Euro)- obwohl in einer anderen Stadt lebend - mit den Hartz IV Einnahmen der Person A verrechnet werden?

Innerhalb einer BG, ja. Abzüglich der Absetz-/Freibeträge natürlich.

wie soll in diesem Falle Person B sein Lebensunterhalt in der neuen Stadt bestreiten? Da gibt es doch bestimmt eine Möglichkeit, damit die Einnahmen nicht verrechnet werden?

wie soll in diesem Falle Person B sein Lebensunterhalt in der
neuen Stadt bestreiten? Da gibt es doch bestimmt eine
Möglichkeit, damit die Einnahmen nicht verrechnet werden?

Das ist letztendlich kein Problem des Steuerzahlers.

Nochmal:

Dauerhafte Trennung: B ist BG-technisch außen vor; Ehegattenunterhalt ist möglich, setzt aber ein bestimmtes Einkommen voraus; nur Mini-Job wird nicht reichen; allerdings wird das Amt im Zuge der Unterhaltsabklärung fragen, wie B aus einem Mini-Job-Einkommen seinen Leben bestreitet.

Keine dauerhafte Trennung: anrechnungsfähiges Einkommen wird verteilt; B kann möglicherweise selbst Alg2 beziehen (auch im obigen Fall natürlich); verzichtet B freiwillig auf Leistungen, freuen sich Jobcenter und Steuerzhaler; von der Verteilung „freikaufen“ kann man sich durch den Verzicht nicht.

Nehmen wir an, Person B verzichtet freiwillig auf die Leistungen vom Amt, lebt bei seiner Tochter und hat einen Minijob auf 450 Euro Basis. Wird sein Gehalt mit Person A dann wieder verrechnet und ihm bleiben dann 100 EURO plus die 20%?

Moin!

Ich verzichte mal auf eine eigene Antwort, weil VirtualSelf m.E. schon das wichtigste gesagt hat: Ehe oder dauerhaft getrennt etc…