Hallo.
Folgende Situation und Frage:
Familie A. bezieht ergänzende Leistungen. Vater und Mutter sind Geringverdiener. Haben zwei Kinder (12 und 16 Jahre alt). Der Sohn geht nach den Sommerferien in die Ausbildung. Beide Kinder erhalten Kindesunterhalt. Beim großen Sohn fällt dieser dann bei Beginn der Ausbildung weg.
Wie berechnet die Arge das Azubigehalt bei einer Bedarfsgemeinschaft? Fällt der Azubi dann aus der Berechnung weg und die Arge rechnet nur noch 3 Familienmitglieder oder wird das Gehalt des Azubis (ca. 300 Euro Netto) voll angerechnet?
Danke für eure Antworten.