Azubigehalt - ALG2

Hallo.

Folgende Situation und Frage:

Familie A. bezieht ergänzende Leistungen. Vater und Mutter sind Geringverdiener. Haben zwei Kinder (12 und 16 Jahre alt). Der Sohn geht nach den Sommerferien in die Ausbildung. Beide Kinder erhalten Kindesunterhalt. Beim großen Sohn fällt dieser dann bei Beginn der Ausbildung weg.

Wie berechnet die Arge das Azubigehalt bei einer Bedarfsgemeinschaft? Fällt der Azubi dann aus der Berechnung weg und die Arge rechnet nur noch 3 Familienmitglieder oder wird das Gehalt des Azubis (ca. 300 Euro Netto) voll angerechnet?

Danke für eure Antworten.

Hallo

Wie berechnet die Arge das Azubigehalt bei einer Bedarfsgemeinschaft? Fällt der Azubi dann aus der Berechnung weg und die Arge rechnet nur noch 3 Familienmitglieder oder wird das Gehalt des Azubis (ca. 300 Euro Netto) voll angerechnet?

Wenn der Azubi sich von seinem Azubi-Gehalt + Kindergeld + eventuell BAB oder eventuell Wohngeld alleine (d. h. ohne Hartz IV) unterhalten kann, dann fällt er aus der Bedarfsgemeinschaft raus. D. h. dass er dann genau deswegen Wohngeld / BAB bekommen kann.

Wenn er trotzdem auf Alg II angewiesen wäre, dann würde er nicht rausfallen. Das kann aber nach meiner Meinung eigentlich nicht sein, da jemand, der dem Grunde nach Anspruch auf BAB hat, keinen Anspruch auf Alg II hat. Und Anspruch auf BAB müsste er doch haben.

Für das jüngere Kind gilt übrigens das Gleiche. Wenn es mit seinem Unterhalt + Kindergeld + eventuell Wohngeld alleine auskommt, fällt es auch aus der Bedarfsgemeinschaft, und kann Wohngeld bekommen.

Jedenfalls war es noch vor ein paar Jahren so, also ohne Garantie. Vielleicht kann einer der Fachleute (z. B. Jadzia Dax) mal schreiben, ob das alles stimmt, was ich geschrieben habe.

Viele Grüße

Noch ne Frage

Beide Kinder erhalten Kindesunterhalt.

Dieser Unterhalt kommt doch von einer weiteren Person, die nicht zur Familie gehört?

Hallo.

Sorry. Hatte ich vergessen zu schreiben.

Die Kinder erhalten Unterhalt vom Kindsvater.

Hallo,

ein Kind, welches bei seinen Eltern wohnt und eine Berufsausbildung macht, hat nicht dem Grunde nach BAB-Anspruch, der Anspruch auf SGB II- Leistungen bleibt also grundsätzlich bestehen. Das Azubigehalt wird wie ganz normales Erwerbseinkommen unter Abzug der Freibeträge (100 EUR Grundfreibetrag, vom Rest 20%) auf die SGB II- Leistungen angerechnet. Wenn weiterhin Unterhalt und Kindergeld gezahlt werden, kann es natürlich sein, dass es allein dadurch seinen Bedarf decken kann.

Gruß
Kristin

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Hallo Kristin

Wenn weiterhin Unterhalt und Kindergeld gezahlt werden, kann es natürlich sein, dass es allein dadurch seinen Bedarf decken kann.

Unterhalt wird ja wohl nicht mehr gezahlt, wie die UP schrieb. Aber wenn er keinen Anspruch auf BAB hat, kann er doch Wohngeld beantragen. Oder meinst du nicht?

Das kann eine ganze Menge sein, und dann wäre er (vielleicht) weg vom Alg II.

Viele Grüße

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob ihm Wohngeld zusteht, solange er bei seinen Eltern wohnt. Müsste man sich mal erkundigen.

Gruß
Kristin

ot: Das Alg II und ich.
Hi!

Vielleicht kann einer der Fachleute (z. B. Jadzia Dax) mal schreiben, ob das alles stimmt, was ich geschrieben habe.

In diesem Zusammenhang muss ich leider nochmal auf /t/alg2er-fliest-steuererstattung-zu/6858867/2

LG
Jadzia