Bafög - Verdienstanrechung?

Hallo,

ab dem 1.Oktober studiere ich endlich und bekomme auch BAföG - 600 Euro monatlich. Jetzt ist es ja so, dass man nur 400 Euro monatlich dazuverdienen kann ohne das es angerechnet wird. Noch Nebenbei bemerkt; ich muss monatlich Studiengebühren in Höhe von 620Euro zahlen (Private Fachhochschule)

Wie ist das mit taschengeld das man monatlich bekommt von Papa, Mama, Oma, Opa, usw. ? Kindergeld ist ja anrechnungsfrei, hab ich mitbekommen.

Und dann hab ich noch im Amt nachgefragt, allerdings ihre Antwort nicht verstanden. Wenn ich jetzt die 400Euro verdiene - und dann kommt noch jemand auch mich zu und sagt: Wenn du 2 Tage wöchentlich bei mir arbeitest, übernehme ich deine Studiengebühren (so Werkstudentenmäßig). Zählt das dann auch? Also ist mein Verdienst dann 1000 Euro und ich muss nachzahlen beim Amt, oder ist das auch anrechnungsfrei - da ich das geld ja nicht ‚direkt‘ kriege?
Sie hat irgendwas von Lohnabrechnungen erzählt oder so die ich nachweisen muss?

Ich hab zwar einen Studienkredit aufgenommen, möchte aber natürlich sowenig wie möglich davon in Anspruch nehmen. Einen Nebenjob such ich mir. Und dann kam noch jemand aus einem Unternehmen auf mich zu und hat mir eben dieses Angebot gemacht - das er die Kosten der FH übernimmt statt mich halt auszuzahlen.

Wie ist das genau?

Vielen Lieben Dank für Informationen und Hilfe!!

Aufgrund der Gebühren für die private Fachhochschule solltest du einen Antrag nach § 23 Abs.5 BAföG stellen:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/23.php

Du darfst dann 205 EUR (netto) mehr im Monat verdienen.
Übrigens gibt es keinen Freibetrag von 400 EUR/Monat, sondern einen Freibetrag von 4880 EUR im Bewilligungszeitraum, wenn dieser -wie üblich - 12 Monate umfasst.

Aufgrund der Gebühren für die private Fachhochschule solltest du einen Antrag nach § 23 Abs.5 BAföG stellen:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/23.php

Du darfst dann 205 EUR (netto) mehr im Monat verdienen.
Übrigens gibt es keinen Freibetrag von 400 EUR/Monat, sondern einen Freibetrag von 4880 EUR im Bewilligungszeitraum, wenn dieser -wie üblich - 12 Monate umfasst.
Taschengeld der Verwandten ist anrechnungsfrei, ebenso das Kindergeld.

Hallo !

Kindergeld und Zuwendungen der Familie gelten nicht als Einkommen. Wenn der Arbeitgeber die Studiengebühren übernimmt, dann ist auch dies kein Einkommen. Um Umstände zu vermeiden, würde ich dies aber nicht an die große Glocke hängen.

mfg
stefaniel

etwas spät, aber gibt es das irgendwo wo ich es nachlesen kann?
Wollte das so machen - allerdings gibt es da Probleme und ich wollte wissen woher ich sicher weiß, dass das als kein Einkommen gilt?
Nicht das ich eine RÜckforderung vom Amt kriege.