Bald ausgesteuert als Selbstständiger nach 78 Wochen. Was nun?

Hallo zusammen,

wenn jemand bald von seiner KK ausgesteuert wird und selbstständig ist, Familienversichert bei der KK, 2 Kinder mitversichert sind, und keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt wurden, bekommt der Selbstständige dann sofort Hartz4? Muss er sofort von seinem Ersparten leben? Ein Antrag auf Rente ist gestellt und im Widerspruchsverfahren. GdB 70.
Wie sind die KInder, die bei der Mutter leben, dann nach der Aussteurerung versichert?
Vielen lieben Dank.

John

Hallo,

den ALG2-Antrag rechtzeitig stellen, damit alle Unterlagen besorgt werden können, denn die Bearbeitung dürfte hier einige Wochen andauern, falls Unterlagen fehlen.

Es gibt Freibeträge die vom verwertbaren Vermögen eines Hartz IV 4 ALG II Empfängers abzuziehen sind, so hat jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft einen Mindestfreibetrag von 3.100 Euro, bzw. 150,- Euro pro vollendetem Lebensjahr, wobei der maximale Freibetrag für jeden Erwachsenen Hartz 4 Hilfebedürftigen einer Bedarfsgemeinschaft bei 9.750 Euro liegt. ALG II und Hartz IV Hilfebedürftige die vor dem 01.01.1948 geboren sind haben einen Freibetrag in Höhe von 520,- Euro pro Lebensjahr (max. 33.800,- Euro) und pro Bedürftigem noch einmal 750,- Euro für notwendige Anschaffungen

Nicht verwertbare Vermögen eines Hartz IV 4 ALG II Empfängers sind sogenannte Schonvermögen , dazu zählen
das angesparte Vermögen der "Riester Rente, angespartes Schmerzensgeld,
eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit,
ein angemessenes Auto pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bis 7.500 EURO,
ein angemessener Hausrat, Vermögen für eine Altersversorgung,
Eigentum welches man selber nutzt (120m² für eine Eigentumswohnung und 130m² für ein Eigenheim),
was zur Beschaffung und Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Personen benötigt wird
und wenn durch Verkauf mit einem Verlust von mehr als 10% zu rechnen ist.

Da ein Rentenantrag gestellt wurde und dies im Widerspruchsverfahren sich befindet, dürfte das JobCenter hier ggf. Leistungen als Darlehen gewähren, aber ohne Antrag keine Bewilligung oder Ablehnung und gegen jeden Bescheid des JobCenter sind immer Rechtsmittel möglich.
Weitere Auskünfte wären individuell,
lG

Hallo

Familienversichert bei der KK, 2 Kinder mitversichert sind, und keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt wurden, bekommt der Selbstständige dann sofort Hartz4? Muss er sofort von seinem Ersparten leben?

Wenn kein Einkommen, aber Erspartes vorhanden ist, kann derjenige sich monatlich einen geringen Betrag von seinem Vermögen auf sein Girokonto auszahlen, was dann sein Einkommen wäre, und Wohngeld beantragen.

Vorsicht, es müsste wirklich ein geringer Betrag sein, sonst kriegt er kein Wohngeld. Es kann leicht passieren, dass der betreffende Sachbearbeiter sagt: Davon können Sie doch gar nicht leben!, und dass man dann einen höheren Betrag angibt, und dann sagt der Sachbearbeiter: Sie haben doch ein ausreichend hohes Einkommen, sie kriegen kein Wohngeld.

Wohngeld hätte auf jeden Fall den Vorteil gegenüber einem Alg II Darlehen, dass man es nicht zurückzahlen muss.

Bei Wohngeld darf man auch ein wesentlich höheres Vermögen haben als bei Alg II - oder gar Sozialgeld, was ja bei Arbeitsunfähigkeit in Frage käme. Bei Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter darf man nur ca. 3000,- Euro Vermögen haben. Bei Wohngeld sind es entweder 30.000 oder 60.000, ich habe es vergessen. Ich glaube, es ist der höhere Betrag.

Falls Wohngeld in Frage käme, bitte nochmal ganz genau informieren, wie hoch man sich sein Einkommen ansetzen sollte. Es muss einerseits glaubwürdig sein, dass man davon + Wohgeld!! leben kann, andererseits muss es sehr wenig sein. - Ich will aber jetzt nicht haarklein Dinge erklären, die vielleicht niemanden interessieren.

Viele Grüße

Wenn kein Einkommen, aber Erspartes vorhanden ist, kann
derjenige sich monatlich einen geringen Betrag von seinem
Vermögen auf sein Girokonto auszahlen, was dann sein Einkommen
wäre, und Wohngeld beantragen.

Sicher nicht. Wie kommst du auf die absurde Idee, dass sich an der Vermögensqualifizierung durch diese Art der Umwandlung irgendetwas ändert?

Aus ökonomischer und sozialrechtlicher Sicht ist Einkommen - verkürzt gesagt - ein WERTEZUFLUSS.

Und hier fließen dem Fargesteller offensichtlich nichts - keine Werte - zu, was er nicht schon vorher bessesen hat. Der Wert dessen, was er besitzt und über das er verfügen kann, ändert sich durch diese Vermögensumschichtung an keiner Stelle.

Wenn du einen Ring vom rechten auf den linken Mittelfinger steckst, ist das genau so wenig Einkommen

Sicher nicht. Wie kommst du auf die absurde Idee, …

Indem ich konkrete Fälle kenne, bei denen es so ist.

Und anders könnte jemand mit (nicht großem) Vermögen, aber ohne Einkommen ja kein Wohngeld bekommen, da ja nachgewiesen werden muss, dass man das Wohngeld nur für die Miete braucht und ansonsten mit seinen Einkünften auskommen kann. - Und das wäre ja wohl etwas ungerecht gegenüber Leuten mit (ebenfalls nicht großem) Vermögen und geringem Einkommen, die sehr wohl Wohngeld bekommen können.

Sicher nicht. Wie kommst du auf die absurde Idee, …

Indem ich konkrete Fälle kenne, bei denen es so ist.

Ganz sicher nicht!

Aber du kannst gerne einen konkreten Fall zitieren, in dem diese lustige „Umdefinition“ von Vermögen anerkannt wurde …

§ 14 WoGG und § 2 EStG (und die verbundenen Paragraphen) geben da jedenfalls nichts her.

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http://wohngeldantrag.de/geld/mindest1.htm