Hallo
Familienversichert bei der KK, 2 Kinder mitversichert sind, und keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt wurden, bekommt der Selbstständige dann sofort Hartz4? Muss er sofort von seinem Ersparten leben?
Wenn kein Einkommen, aber Erspartes vorhanden ist, kann derjenige sich monatlich einen geringen Betrag von seinem Vermögen auf sein Girokonto auszahlen, was dann sein Einkommen wäre, und Wohngeld beantragen.
Vorsicht, es müsste wirklich ein geringer Betrag sein, sonst kriegt er kein Wohngeld. Es kann leicht passieren, dass der betreffende Sachbearbeiter sagt: Davon können Sie doch gar nicht leben!, und dass man dann einen höheren Betrag angibt, und dann sagt der Sachbearbeiter: Sie haben doch ein ausreichend hohes Einkommen, sie kriegen kein Wohngeld.
Wohngeld hätte auf jeden Fall den Vorteil gegenüber einem Alg II Darlehen, dass man es nicht zurückzahlen muss.
Bei Wohngeld darf man auch ein wesentlich höheres Vermögen haben als bei Alg II - oder gar Sozialgeld, was ja bei Arbeitsunfähigkeit in Frage käme. Bei Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter darf man nur ca. 3000,- Euro Vermögen haben. Bei Wohngeld sind es entweder 30.000 oder 60.000, ich habe es vergessen. Ich glaube, es ist der höhere Betrag.
Falls Wohngeld in Frage käme, bitte nochmal ganz genau informieren, wie hoch man sich sein Einkommen ansetzen sollte. Es muss einerseits glaubwürdig sein, dass man davon + Wohgeld!! leben kann, andererseits muss es sehr wenig sein. - Ich will aber jetzt nicht haarklein Dinge erklären, die vielleicht niemanden interessieren.
Viele Grüße