Bausparvertrag + Alg II

Hallo, Ihr Lieben,

eine kurze Frage: Man muss ja bei einem Antrag auf Alg II angeben, ob man einen Bausparvertrag führt, und den letzten Kontoauszug mitbringen.

Meine Frage: Kann es sein, dass die ARGE erwartet, dass dieser Bauertrag aufgelöst wird?
Denn eigentlich hat ja so ein Bausparvertrag eine Laufzeit von 5 Jahren…

Danke für Eure Hilfe

eine kurze Frage: Man muss ja bei einem Antrag auf Alg II
angeben, ob man einen Bausparvertrag führt, und den letzten
Kontoauszug mitbringen.

Meine Frage: Kann es sein, dass die ARGE erwartet, dass dieser
Bauertrag aufgelöst wird?

Es gibt Freibeträge fürs Schonvermögen in Abhängigkeit des Lebensalters des ALG2-Empfängers. Also geht es darum, ob das Gesamtvermögen höher liegt oder nicht.

Denn eigentlich hat ja so ein Bausparvertrag eine Laufzeit von
5 Jahren…

Das wird sicherlich von Bausparvertrag zu Bausparvertrag unterschiedlich sein. Entscheidend ist hier jetzt das angesparte Kapital im Bausparvertrag.

Grundsätzlich hängen solche Fragen immer entscheidend vom Einzelfall ab, so dass sich allgemein gültige Antworten ohne genaue Kenntnis der Umstände nur selten geben lassen.

Die ARGE prüft in drei Schritten:

  1. Freibetrag? (Altersabhängig, d.h. ein 25-Jähriger hat einen anderen Freibetrag als ein 55-Jähriger)
  2. Verwertbarkeit? (Besteht überhaupt eine Zugriffsmöglichkeit oder ist das Vermögen bspw. verpfändet?)
  3. Zumutbarkeit? (Wie hoch ist Verlust bei Verkauf?)

Erst wenn Frage 1 mit „Nein“ und Frage 2 bzw. 3 mit „Ja“ beantwortet werden (kein FB, Verwertung möglich und zumutbar) erfolgt im Grundsatz eine Vermögensanrechnung.

kannst du mir verraten wieviel der freibetrag für 22 jährige beträgt??

also es hat zb nichts damit zu tun das dieser bausparvertrag noch ca. 2 jahre laufzeit hat und vorher nicht aufgelöst werden kann??

FB = 22 x 150 EUR + 750 EUR = 4050 EUR

Wenn der Bausparvertrag überhaupt nicht vorzeitig aufgelöst werden kann, wird er als nicht verwertbares Vermögen qualifiziert und käme insofern nicht zur Anrechnung, unabhängig davon, wie es mit dem Freibetrag aussieht.

Falls er aufgelöst werden kann, kommt es auf den „Rückkaufswert“ (oder wie immer das bei Bausparverträgen heißt :wink:) an. Liegt der Wert unter dem FB, keine Anrechnung; liegt er über dem Freibetrag, muss geklärt werden, ob ein etwaiger Verlust in Folge der vorzeitigen Auflösung zumutbar ist.

Wie gesagt: ist ein sehr individuelles Ding, bei dem die ARGE immer die Fragen „Freibetrag?“, „Verwertbarkeit?“ und „Zumutbarkeit?“ stellen muss.

Jetzt mal nur Bausparvertrag

also es hat zb nichts damit zu tun das dieser bausparvertrag
noch ca. 2 jahre laufzeit hat und vorher nicht aufgelöst
werden kann??

Ein normaler Anspar-Bausparvertrag hat eigentlich keine feste „Laufzeit“. Das ist ein zeitlicher Richtwert, bis der Zuteilungstermin erreicht ist. Oder anders; oftmals z.B. 50% der Bausparsumme als eigene Einzahlung in monatlichen Raten. Und bis zu diesem „Termin“ eingezahlt ist, dauert es halt und wird missverständlich als „Laufzeit“ gesehen.
Besteht mit dem Bausparvertrag noch kein Darlehen, ist das einfach nur eine Sparanlage und die monatliche Einzahlung kann jederzeit unter-/abgebrochen oder reduziert, meinetwegen auch erhöht, werden. Auch kann er beendet werden und sich das Geld ausgezahlt werden lassen (Gebühren beachten).
MfG