Bearbeitungsdauer ALG2-Antrag und weitere Probleme

Hallo zusammen,

leider habe ich zur Zeit ziemliche Probleme mit der Arbeitsagentur/ARGE.

Bis Mitte September hatte ich ein von der AA gesponserte 9 monatige Bildungsmaßnahme gemacht (vorher Sozialhilfe bezogen) bei der ich Gelder vom Europäischen Sozialfond (ESF) bekam. Das Ziel, die Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis, wurde leider nicht erreicht. Also meldete ich mich nach Ende der Maßnahme sofort wieder als arbeitslos und beantragte ALG2. Von der Sachbearbeiterin wurde mir erwartungsgemäß bestätigt, dass mein Fall ganz klar wäre. Dennoch müßte ich Geduld haben, da die Bearbeitungsdauer mind. 6 Wochen beträgt. Also wartete ich geduldig.
Als Ende November immer noch kein Bescheid und auch Geld kam machte ich mich auf, um Nachforschungen anzustellen. Es stellte sich heraus, dass der Antrag auf dem Wege zwischen zwei Behörden irgendwo verloren gegangen ist. Man empfahl mir, dass die Bearbeitung schneller vonstatten geht, wenn ich einen neuen Antrag stellen würde. Dieser wird natürlich rückwirkend angewand. Dies tat ich auch Anfang Dezember und man sagte mir, dass man diesen Antrag bei der Bearbeitung vorziehen würde.
Naja ich weis nicht - bis jetzt ist da auch noch nichts geschehen. Als ich heute nochmal beim Amt war konnte man mir immer noch nichts sagen. Zumindestens habe ich am Montag einen Termin an dem „offene Fragen“ geklärt werden sollen.

Es wird u. U. eine Stellungnahme von mir verlangt aus der hervorgeht, wie mein Kontostand am 31.10. zustande kommt bzw. warum ich seit August keine Barabhebung mehr gemacht habe.

Nun meine Frage: Was soll der Quatsch denn???

Seit Ende meines Studiums habe noch keinen bezahlte Tätigkeit finden können, dementsprechend habe ich bisher nur von verschiedenen Leistungen des Staates gelebt. Da diese Leistungen sehr niedrig sind ich aber gleichzeitig extrem sparsam (geizig) bin, konnte ich auf meinem Girokonto einen recht hohen Betrag zusammensparen. Dieser Betrag erreicht zusammen mit meinem restlichen „Vermögen“ keine der Freibetragsgrenzen. Bargeld abheben mache ich extrem selten, da ich schon seit Jahren nur noch da einkaufe, wo man auch mit Karte zahlen kann.

Ist das wirklich so ungewöhnlich, dass man zu sowas eine Stellungnahme abliefern muß? Welchen Strick wollen die mir hier drehen? Es muss doch mir vorbehalten sein, ob ich mein „ganzes Geldvermögen“ auf dem Girokonto, Sparbuch oder in meiner Hosentasche aufbewahre. Wichtig ist doch nur, dass insgesamt festgeschriebene Freibeträge nicht überschritten werden. Oder gibt es eine Regel, dass von den 4100 € Mindest-Vermögens-Freibetrag nur zur 50% aus Geld bestehen dürfen?

Zur Zeit bin einfach nur froh, dass ich in der Vergangenheit so geizig war. Ansonsten hätte ich Miete, Krankenversicherung und Lebensunterhalt der letzen drei Monate überhaupt nicht zahlen können. Viel länger halte ich das aber nicht mehr aus. Von daher die Frage: Was kann ich tun um das Verfahren zu beschleunigen? Wo bzw. Wie kann ich mich beschweren, wenn ich nicht einmal einen Bescheid habe, gegen den ich Einspruch einlegen kann?

Vielen Dank für eure Anregungen im Voraus.

MfG
Stephan

Hallo

es kann ja sein, dass die den Spieß umdrehen wollen durch ihre Ansinnen, weil die selbst soviel Mist gebaut haben.

Hier könnte es mal angebracht sein, mit dem Vorgesetzten zu sprechen, und wenn das nichts bringt, mit dessen Vorgesetzten usw., und ferner mal mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zumindestens drohen. Spätestens 3 Monate nach Einreichen deines Antrags kannst du auch eine sog. Untätigkeitsklage einreichen und jetzt schon damit drohen.

Ansonsten ist es wichtig, alles schriftlich (mit Kopie, die du behälst) zu machen, und jede Ablehnung sich schriftlich geben zu lassen.

Dieser Termin am Montag über „offene Fragen“: Lass dir alles schriftlich geben, auch wenn du dem Sachbearbeiter gegenübersitzt. Auch alle Fragen, die gestellt werden, aber vor allem, wenn irgendetwas abgelehnt wird, denn ohne schriftliche Ablehnung kannst du dagegen nicht Widerspruch einlegen. Nimm am besten noch einen Freund mit, der ein bisschen Protokoll führt (als Zeuge).

Du könntest auch zu jedem Bankauszug oder sonstwelchen Nachweisen, die sie von dir haben wollen, dir den Paragraph sagen lassen, in dem steht, dass sie dazu berechtigt sind. Ich glaube, den gibt es nämlich garnicht.

Das kann doch wohl nicht sein, dass die deine Anträge verschlampen, nicht bearbeiten und jetzt auch noch mit Schikanen kommen.

Da sie dich ja sogar über Zeiten befragen, für die du überhaupt noch keinen Antrag gestellt hattest, sieht es ja aus, als würden sie dich verdächtigen, Schwarzgelder zu besitzen, also das Amt zu betrügen. Ich glaube, das wäre dann Aufgabe der Polizei, sowas herauszufinden. Sie müssten dann eine Anzeige machen.

Bei Hartz 4 werden unwahrscheinlich viele Fehler gemacht, und da ist die Behörde natürlich unter Druck, ihre Fehler den Antragstellern zuzuschieben.

Viele Grüße
Thea

leider habe ich zur Zeit ziemliche Probleme mit der
Arbeitsagentur/ARGE.

Bis Mitte September hatte ich ein von der AA gesponserte 9
monatige Bildungsmaßnahme gemacht (vorher Sozialhilfe bezogen)
bei der ich Gelder vom Europäischen Sozialfond (ESF) bekam.
Das Ziel, die Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis, wurde
leider nicht erreicht. Also meldete ich mich nach Ende der
Maßnahme sofort wieder als arbeitslos und beantragte ALG2. Von
der Sachbearbeiterin wurde mir erwartungsgemäß bestätigt, dass
mein Fall ganz klar wäre. Dennoch müßte ich Geduld haben, da
die Bearbeitungsdauer mind. 6 Wochen beträgt. Also wartete ich
geduldig.
Als Ende November immer noch kein Bescheid und auch Geld kam
machte ich mich auf, um Nachforschungen anzustellen. Es
stellte sich heraus, dass der Antrag auf dem Wege zwischen
zwei Behörden irgendwo verloren gegangen ist. Man empfahl mir,
dass die Bearbeitung schneller vonstatten geht, wenn ich einen
neuen Antrag stellen würde. Dieser wird natürlich rückwirkend
angewand. Dies tat ich auch Anfang Dezember und man sagte mir,
dass man diesen Antrag bei der Bearbeitung vorziehen würde.
Naja ich weis nicht - bis jetzt ist da auch noch nichts
geschehen. Als ich heute nochmal beim Amt war konnte man mir
immer noch nichts sagen. Zumindestens habe ich am Montag einen
Termin an dem „offene Fragen“ geklärt werden sollen.

Es wird u. U. eine Stellungnahme von mir verlangt aus der
hervorgeht, wie mein Kontostand am 31.10. zustande kommt bzw.
warum ich seit August keine Barabhebung mehr gemacht habe.

Nun meine Frage: Was soll der Quatsch denn???

Seit Ende meines Studiums habe noch keinen bezahlte Tätigkeit
finden können, dementsprechend habe ich bisher nur von
verschiedenen Leistungen des Staates gelebt. Da diese
Leistungen sehr niedrig sind ich aber gleichzeitig extrem
sparsam (geizig) bin, konnte ich auf meinem Girokonto einen
recht hohen Betrag zusammensparen. Dieser Betrag erreicht
zusammen mit meinem restlichen „Vermögen“ keine der
Freibetragsgrenzen. Bargeld abheben mache ich extrem selten,
da ich schon seit Jahren nur noch da einkaufe, wo man auch mit
Karte zahlen kann.

Ist das wirklich so ungewöhnlich, dass man zu sowas eine
Stellungnahme abliefern muß? Welchen Strick wollen die mir
hier drehen? Es muss doch mir vorbehalten sein, ob ich mein
„ganzes Geldvermögen“ auf dem Girokonto, Sparbuch oder in
meiner Hosentasche aufbewahre. Wichtig ist doch nur, dass
insgesamt festgeschriebene Freibeträge nicht überschritten
werden. Oder gibt es eine Regel, dass von den 4100 €
Mindest-Vermögens-Freibetrag nur zur 50% aus Geld bestehen
dürfen?

Zur Zeit bin einfach nur froh, dass ich in der Vergangenheit
so geizig war. Ansonsten hätte ich Miete, Krankenversicherung
und Lebensunterhalt der letzen drei Monate überhaupt nicht
zahlen können. Viel länger halte ich das aber nicht mehr aus.
Von daher die Frage: Was kann ich tun um das Verfahren zu
beschleunigen? Wo bzw. Wie kann ich mich beschweren, wenn ich
nicht einmal einen Bescheid habe, gegen den ich Einspruch
einlegen kann?

Vielen Dank für eure Anregungen im Voraus.

MfG
Stephan