Folgender fiktive Fall:
Ein 100 % erwerbsunfähiger, behinderter Rentner wurde eigenartigerweise jahrelang von Job-Center betreut. Nachdem von der Renteversicherung wiederholt 100 %ige EU bescheinigt wurde und vom Sozialgericht GdB von 80 % sowie das Merkzeichen G erstritten wurde, wurde die Akte zurück an das Landratsamt geschickt und dort im Okt. 2009 Grundsicherung beantragt. Der Bewilligungsbescheid des Job-Centers wurde darauf hin ab Nov. 2009 aufgehoben, der Rentner erhält aber nach wie vor die Grundsicherung, auch für April 2010, noch vom Arbeitsamt. Ende März 2010 erhielt dieser Rentner nun eunen Bewilligungsbescheid des LA, in dem zwar der Mehrbedarf für das Merkzeichen G mit 61.- EUR einberechnet, gleichzeitig aber Mehrbedarf für Diabetes in Höhe von 51.- EUR und der pauschale Haushaltsabzug von 30.- EUR verweigert wurde. Daraus ergibt sich, dass dieser behinderte Rentner nun 30.- EUR weniger hat, als er zuvor als Harz IV-Empfänger hatte.
Frage: Ist es möglich, dass ein angeblich gesunder Harz IV Empfänger einen höheren Bedarf hat, als ein kranker, behinderter und gehbehinderter Rentner?