Bedarf EU-Renters GdB 80 % mit MZ-G im Vergleich zu Harz iV

Folgender fiktive Fall:
Ein 100 % erwerbsunfähiger, behinderter Rentner wurde eigenartigerweise jahrelang von Job-Center betreut. Nachdem von der Renteversicherung wiederholt 100 %ige EU bescheinigt wurde und vom Sozialgericht GdB von 80 % sowie das Merkzeichen G erstritten wurde, wurde die Akte zurück an das Landratsamt geschickt und dort im Okt. 2009 Grundsicherung beantragt. Der Bewilligungsbescheid des Job-Centers wurde darauf hin ab Nov. 2009 aufgehoben, der Rentner erhält aber nach wie vor die Grundsicherung, auch für April 2010, noch vom Arbeitsamt. Ende März 2010 erhielt dieser Rentner nun eunen Bewilligungsbescheid des LA, in dem zwar der Mehrbedarf für das Merkzeichen G mit 61.- EUR einberechnet, gleichzeitig aber Mehrbedarf für Diabetes in Höhe von 51.- EUR und der pauschale Haushaltsabzug von 30.- EUR verweigert wurde. Daraus ergibt sich, dass dieser behinderte Rentner nun 30.- EUR weniger hat, als er zuvor als Harz IV-Empfänger hatte.

Frage: Ist es möglich, dass ein angeblich gesunder Harz IV Empfänger einen höheren Bedarf hat, als ein kranker, behinderter und gehbehinderter Rentner?

Hallo,

leider kann ich nicht weiterhelfen.

Gruss

moin moin,
da dieser geschilderte Fall aus dem Ergebnis eines Rechtsstreits hervorgeht, ist es mir leider nicht möglich Vergleiche zu den gesetzlichen Regelungenherzustellen.Ich möchte mich hier auch nicht in Spekulationen verlieren, die letztendlich nicht wirklich weiterhelfen. Richtig ist allerding, das im Ergebniss Unterschiede zwischen gesetzlich anerkannten und erstrittenen Anerkennungen eine nachteilige Auswirkung haben können. Ich würde vorschlagen in diesem Fall den Anwalt aufzusuchen, der diesen Fall gerichtlich als Rechtsbeistand vertreten hat.

Viele Grüße, Wolfgang.

Folgender fiktive Fall:
Ein 100 % erwerbsunfähiger, behinderter Rentner wurde
eigenartigerweise jahrelang von Job-Center betreut.

Nachdem

von der Renteversicherung wiederholt 100 %ige EU

bescheinigt

wurde und vom Sozialgericht GdB von 80 % sowie das

Merkzeichen

G erstritten wurde, wurde die Akte zurück an das

Landratsamt

geschickt und dort im Okt. 2009 Grundsicherung

beantragt. Der

Bewilligungsbescheid des Job-Centers wurde darauf hin

ab Nov.

2009 aufgehoben, der Rentner erhält aber nach wie vor

die

Grundsicherung, auch für April 2010, noch vom

Arbeitsamt. Ende

März 2010 erhielt dieser Rentner nun eunen
Bewilligungsbescheid des LA, in dem zwar der

Mehrbedarf für

das Merkzeichen G mit 61.- EUR einberechnet,

gleichzeitig aber

Mehrbedarf für Diabetes in Höhe von 51.- EUR und der

pauschale

Haushaltsabzug von 30.- EUR verweigert wurde. Daraus

ergibt

sich, dass dieser behinderte Rentner nun 30.- EUR

weniger hat,

als er zuvor als Harz IV-Empfänger hatte.

Frage: Ist es möglich, dass ein angeblich gesunder

Harz IV

Empfänger einen höheren Bedarf hat, als ein kranker,
behinderter und gehbehinderter Rentner?

entschuldige aber da weiss ich nicht bescheid darueber.
Sorry

Ich denke, das sind zweierlei Verfahren, das Eine hat mit dem Anderen eigentlich nichts zu tun. Denn in dem Gerichtsverfahren vor dem SG ging es nur um die Höhe des GdB und Anerkennung des Merkzeichen G. Hier haben sich das Versorgungsamt und der angesprochene Rentner vor dem SG durch einen Vergleich geeinigt und somit vom Gericht titulierte Anspruchsvoraussetzungen geschaffen.

In dieser Frage geht es darum, ob es möglich sein kann, dass der Anspruch des Rentners, trotz des gesetzl. zustehenden Mehrbadarf in Höhe von 61.- EUR (MZ G) nun 30.- Euro iedriger ist, als zuvor, als er das MZ G nicht hatte und Harz IV ohne MZ G bezogen hat.

An den Einkommensverhältnissen des Rentners hat sich nichts geändert.

sorry aber bei dem konkreten problem muss ich passen, ich weiss nur das bei dauerhafter erkrankung der landkreis in leistung geht für die arge/jobcenter bis z.b. ein rentenantrag entschieden wurde bzw. wenn dieser abgleht wurde es zu einer neuen gutachterlcihen prüfung durch den amtarzt der arge kommt und dann spielen die beiden regelmäßig hin und her aber den konkreten fall muss ich passen

hallo
bei renten sachen bin ich überfragt

gruss hasan

hallo
in sachen rente bin ich überfragt

druss
hasan

Hallo,

dazu kann ich nur sagen:
Rentner mit einer zu geringen Rente, Kinder usw. die keine 3 Stunden täglich arbeiten können (bspw. Rentner) und über keine oder nur geringe Mittel zum Existenzsicherung verfügen erhalten als Grundsicherung Sozialhilfe bzw. Sozialgeld - zum Teil auch als Aufstockung.

Die gesetzlichen Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen sind leicht unterschiedlich von einander und können nur als Einzelfall betrachtet werden. Sozialhilfe wird in SGB XII, Hartz4 nach SGB II gesetzlich geregelt. In der Summe jedoch macht es kaum einen finanziellen Unterschied ob man nun Sozialhilfe oder Hartz4 bzw. ALG2 erhält.

Hallo,

dazu kann ich nur sagen:
Rentner mit einer zu geringen Rente, Kinder usw. die keine 3 Stunden täglich arbeiten können (bspw. Rentner) und über keine oder nur geringe Mittel zum Existenzsicherung verfügen erhalten als Grundsicherung Sozialhilfe bzw. Sozialgeld - zum Teil auch als Aufstockung.

Die gesetzlichen Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen sind leicht unterschiedlich von einander und können nur als Einzelfall betrachtet werden. Sozialhilfe wird in SGB XII, Hartz4 nach SGB II gesetzlich geregelt. In der Summe jedoch macht es kaum einen finanziellen Unterschied ob man nun Sozialhilfe oder Hartz4 bzw. ALG2 erhält.
.

Hallo,
das ist eine sehr spezielle Frage. Eine korrekte Auskunft im Paragraphendschungel kann Ihnen m.E. nur ein Fachanwalt für Sozialrecht geben.
Finanziell schlecht gestellte Menschen zahlen nicht sehr viel.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Wahry

Hallo,
Die Anfrage ist doppelt.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Wahry

Rein theoretisch ist das möglich, da der Grundbetrag der Grundsicherung (die eigentlich von der Kreisverwaltung bezahlt wird???) von dem des Alg II gleich steht. Es gibt da nur einige Vorteile (z.B. muss er keine Arbeit mehr annehmen, das Einkommen der Kinder usw. wird nicht berücksichtigt).
Allerdings hat er nun Ansprunch auf EU-Rente, die in der Regel höher ist.
Natürlich gibt es in solchen Fällen immer sehr viel zu beachten, und die Infos reichen nicht aus, um dies zu prüfen.
Aber grundsätzlich ist dies in unserem sozialen Rechtsstaat möglich…

Dies ist aber genau der Punkt, den der Rentner nicht verstehen kann. Sowohl bei der Grundsicherung, als auch bei Harz IV wurde die EU-Rente (in gleicher Höhe) als anrechenbares Einkommen berücksichtigt. Der vom Gesetzgeber festgesetzte Bedarf ist der Gleiche, Miete usw. haben sich nicht geändert, allerdings würde nun dem Renter, durch das hinzugekommene Merkzeichen „G“ nun ein Mehrbedarf von zusätzlich 61.- EUR zustehen. Tatsache ist aber, dass dieser Rentner nun 30.- EUR weniger erhält, als vor der Anerkennung des MZ „G“ hatte. Sodass er jetzt eigentlich sogar 91.- EUR weniger hat, als bei Harz IV. Er sollte eigentlich 61.- EUR mehr haben als zuvor.

Auf jeden Fall sofort Einspruch einlegen,bis hin zum Sozialgericht.

Widerspruch habe ich schon eingelegt, für das SG muß ich den Widerspruchbescheid abwarten.

Das ist richtig. Und mit dieser Begründung muss dann Widerspruch eingelegt werden. Gerade bei den Berechnungen unterlaufen immer wieder Fehler und man muss um sein Geld kämpfen!
Ansonsten ist die Bedarfsrechnung und das Einkommen gleichermaßen maßgebend, sowohl bei AlgII als auch bei der Grundsicherung.
Gruß

Wieso Grundsicherung beantragt, wenn EU-Rentner oder ist hier nur ergänzendes Sozialgeld gemeint?

Anspruch auf Grundsicherung hat nur, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügunbg steht und das ist wohl hier nicht der Fall.

Einen Mehraufwand kann es demzufolge nicht geben, weil den gibts in seltenen Fällen nur bei Anspruch auf Grundsicherung.
Einen Mehraufwand für Diabetiker gibt es eh nicht mehr, weil für Diabetiker keine kostenaufwendigere Ernährung nötig ist, lediglich ein bisschen Disziplin (bin auch Diabetiker).
Der benannte pauschale Haushaltsabzug ist mir unbekannt. Ich kenne nur eine Versicherungspauschale, die aber nur dann gewährt werden kann, wenn Einkommen, gleich welcher Art, zu verrechnen ist.

Also meines Erachtens hat besagter EU-Rentner Anspruch auf EU-Rente und eventuell ergänzendes Sozialgeld. Aber was hat das nun wieder mit dem Jobcenter zu tun? Ein ziemliches Chaos…

Liebe Grüße Caro

So richtig scheint diese Anwort nicht zu sein, denn der Rentner wurde früher vom LA betreut und bekam von dort ergänzende Grundsicherung. Das ist eine Aufstockung der Rente bis zum Mindesbedarf.
Nachdem dieser Rentner auf den letzten Bescheid Widerspruch eingelegt hat und erwähnt hat, dass die Begründung vom VDK nachgereicht wird, wurden komischerweise plötzlich annähernd 1.000.- EUR überwiesen und sich auf einen Bescheid berufen, der gar nicht ergangen ist. Hier scheint vieles im argen zu sein, selbst die Gemeindeverwaltung blickt nicht mehr durch. Der Rentner geht aber davon aus, dass keine Behörde freiwillig etwas nachbezahlt, wenn kein Anspruch besteht.