Hallo,
es gibt folgende Situation:
Mann bezieht z.Zt. ALG 1, Ehefrau ist selbstständig und beide bekommen aufstockend ALG2.
Nun will das Jobcenter dass er sich bei diversen Zeitarbeitsfirmen bewirbt „um aus dem Leistungsbezug zu fallen“.
Da ist der erste haken:
Arbeitslosengeld beträgt 1500€, Bei der ZAF käme er auf 1200€ netto.
Würde das JC sogar 300 mehr zahlen müssen.
Nun ist es so, dass beide zwei schulpflichtige Kinder haben, die betreut werden müssen.
Frau ist Führerschein-neuling, kann und traut sich nicht mit Anhänger (2Tonnen) zu fahren.
Dies ist auf Grund des Gewerbes aber unverzichtbar.
Sie hat ein Reisegewerbe und es werden Einzelhändler im Umkreis von 300km mit Restposten von Leuchten und Elektroinstallationsmaterial beliefert. Also müssen auch die Waren beim Großhandel abgeholt werden um nicht pro palette 85€ zu zahlen bei Lieferung.
Daneben wird ein Onlineshop betrieben.
Dieser will gepflegt und erweitert werden, es fallen Büroarbeiten an. (Diese Arbeiten bringt er seiner Frau gerade bei).
Ausserdem müssen natürlich Einzelhändler geworben werden und die Waren vorgestellt.
Sie hat bisher schon einen festen abnehmer aber will sich nicht nur an diesen binden.
Gegen Jahresende wird sie mit einem weiteren Großhändler zusammenarbeiten um neue Leuchtensortimente auf den deutschen Markt zu bringen.
Diesen Großhändler kennen beide seit Jahren persönlich und haben die Zusage in deren Umkreis von 300km die Handelsvertretung zu bekommen. (Dieser Händler hat auch die Kontakte vermittelt um den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen und finanziell geholfen die ersten Waren einzukaufen.
Frage dazu nun:
Kann der Mann als Mithelfender Familienangehöriger in der Firma mitwirken um 1. Kosten für externe Kräfte zu sparen und die Firma weiter auszubauen ohne dass sein Arbeitslosengeld wegfällt und kann das Jobcenter dies untersagen?
Sonst würde die Firma nicht ausgebaut werden können und müsste wieder abgemeldet werden