Hallo,
wir haben folgende Situation:
Ich beziehe z.Zt. ALG 1, meine Ehefrau ist selbstständig und wir bekommen aufstockend ALG2.
Nun will das Jobcenter dass ich mich bei diversen Zeitarbeitsfirmen bewerbe „um aus dem Leistungsbezug zu fallen“.
Da ist der erste haken:
Mein Arbeitslosengeld beträgt 1500€, Bei der ZAF käme ich auf 1200€ netto.
Würde das JC sogar 300 mehr zahlen müssen.
Nun ist es so, dass wir zwei schulpflichtige Kinder haben, die betreut werden müssen.
Meine Frau ist Führerschein-neuling, kann und traut sich nicht mit Anhänger zu fahren.
Dies ist auf Grund des Gewerbes aber unverzichtbar.
Sie hat ein Reisegewerbe und es werden Einzelhändler im Umkreis von 300km mit Restposten von Leuchten und Elektroinstallationsmaterial beliefert. Also müssen auch die Waren beim Großhandel abgeholt werden um nicht pro palette 85€ zu zahlen bei Lieferung.
Daneben wird ein Onlineshop betrieben.
Dieser will gepflegt und erweitert werden, es fallen Büroarbeiten an. (Diese Arbeiten bringe ich meiner Frau gerade bei).
Ausserdem müssen natürlich Einzelhändler geworben werden und die Waren vorgestellt.
Wir haben bisher schon einen festen abnehmer aber wollen uns nicht nur an diesen binden.
Gegen Jahresende werden wir mit einem weiteren Großhändler zusammenarbeiten um neue Leuchtensortimente auf den deutschen Markt zu bringen.
Diesen Großhändler kennen wir persönlich und haben die Zusage in unserem Umkreis von 300km die Handelsvertretung zu bekommen. (Dieser Händler hat uns auch die Kontakte vermittelt um den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen und finanziell geholfen die ersten Waren einzukaufen.
Meine Frage dazu nun:
Kann ich z.b. als Mithelfender Familienangehöriger in der Firma mitwirken um 1. Kosten für externe Kräfte zu sparen und die Firma weiter auszubauen ohne dass mein Arbeitslosengeld wegfällt und kann das Jobcenter dies untersagen?