Bedarfsgemeinschaft Ehegatte

Hallo zusammen,

nehmen wir an, dass Frau X einen Antrag bei der ARGE gestellt hat um Leistungen zu bekommen. Gehört Herr X (ihr Mann)mit zur Bedarfsgemeinschaft, wenn er studiert und selber noch BAföG bekommt?

Also ist dann auch die Höhe des BAföGs wichtig für die Berechnung des ALG2?

Hi!

nehmen wir an, dass Frau X einen Antrag bei der ARGE gestellt hat, um Leistungen zu bekommen. Gehört Herr X (ihr Mann) mit zur Bedarfsgemeinschaft, wenn er studiert und selber noch BAföG bekommt?

Ja. Unabhängig davon, was ein Ehegatte so macht (arbeitslos, erwerbsunfähig, berufstätig, Student, …), gehört er/sie immer mit zur BG, sofern er im selben Haushalt lebt (s. a. FAQ:1744).

Also ist dann auch die Höhe des BAföGs wichtig für die Berechnung des ALG II?

Ja. Aber das BAföG wird nicht voll angerechnet; siehe dazu FAQ:3256, letzter Absatz.
Jedoch ist laut der dort zitierten DA dafür eine gesonderte Antragstellung erforderlich! Wie das in der Praxis aussieht, kann ich Dir jedoch leider nicht sagen. Das weiß ein Kollege aus dem Alg II sicherlich besser.

Außerdem findest Du in der FAQ vielleicht noch andere Absetzungsmöglichkeiten für das fiktive Ehepaar.

LG
Jadzia