Bedarfsgemeinschaft Geschwister

Hi,

angenommen Herr A und Frau B sind Geschwister.
Herr A besitzt Wohneigentum, hat einen Job etc. und würde seine Hartz 4 beziehende Schwester B bei sich einziehen lassen.
Hat das Folgen für Frau B, wird ihr eventuell Hartz 4 gestrichen?

viele Grüße
Susanne

Hallo Susanne,

Jobcenter dürfen nicht pauschal das ALG-II kürzen, nur weil Erwerbslose mir erwachsenen Verwandten zusammenwohnen. Erst wenn die Familiengemeinschaft „aus einem Topf“ wirtschafte, könne eine Minderung des ALG-II gerechtfertigt sein.

Das Jobcenter müsse jedoch zuvor ausdrücklich das Vorliegen einer sogenannten Haushaltsgemeinschaft feststellen.

(Bundessozialgericht Kassel, Az.: B 14 AS 6/08 R, Urteil vom 27.01.2009)

Schönen Gruß
John

Hallo,

Geschwister, die ohne Eltern zusammen wohnen, sind keine Bedarfsgemeinschaft.

Gruß
Kristin