Hallo,
Hallo,
ich habe heute meinen Feststellungsbescheid (kein Ausweis)mit
30 GdB bekommen, könnt ihr mir sagen, was ich für Vorteile in
diesem Fall habe?
Grundsätzlich erst mal gar nichts
Habe gelesen, dass ich mich beim Arbeitsamt gleichstellen
lassen kann, was genau ist das, habe ich dadurch Vorteile,
Durch eine Gleichstellung erhält ein Mensch mit GdB 30 oder 40 denselben arbeitsrechtlichen Schutz wie ein schwerbehinderter Mensch mit GdB von mindestens 50- insbesondere den besonderen Kündigungsschutz sowie Ansprüche bei Arbeitszeit, arbeitsorganisation und Ausstattung des Arbeitsplatzes.
bin
nich ganz schlau drauß geworden, habe das irgendwie so
verstanden, dass mir mein „Zusatzurlaub“ dann gestrichen wird,
Blödsinn.
Mit GdB 30 gibt es grundsätzlich überhaupt keinen Zusatzurlaub aus dem SGB IX. Es gibt vereinzelte landesgesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen.
also verstehe ich es als Nachteil wenn ich mich gleichstellen
lassen würde.
Das verstehst Du falsch
Weiterhin habe ich einen Freibetrag beim Finanzamt, muss ich
in diesem Fall etwas unternehmen?
Vermutlich wegen „Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit“ gem. § 33b EStG ?
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
Diesen Freibetrag mußt du bei der nächsten Einkommenssteuererklärung/Lohnsteuerjahresausgleich unter Vorlage des vom Versorgungsamt mitverschickten Formulares geltend machen.
Könnte ich auch in der Stadt auf einen Behindertenparkplatz
parken?
Nein, erst ab GdB 80 und Merkzeichen „aG“
Könnt ihr mich aufklären? Bin über jeden Rat/Hilfe/Antwort
dankbar.
Bitte sehr