Behinderung 30 % GdB

Hallo,
ich habe heute meinen Feststellungsbescheid (kein Ausweis)mit 30 GdB bekommen, könnt ihr mir sagen, was ich für Vorteile in diesem Fall habe?
Habe gelesen, dass ich mich beim Arbeitsamt gleichstellen lassen kann, was genau ist das, habe ich dadurch Vorteile, bin nich ganz schlau drauß geworden, habe das irgendwie so verstanden, dass mir mein „Zusatzurlaub“ dann gestrichen wird, also verstehe ich es als Nachteil wenn ich mich gleichstellen lassen würde.

Weiterhin habe ich einen Freibetrag beim Finanzamt, muss ich in diesem Fall etwas unternehmen?

Könnte ich auch in der Stadt auf einen  Behindertenparkplatz parken?

Könnt ihr mich aufklären? Bin über jeden Rat/Hilfe/Antwort dankbar.

Hallo,

mein Google spuckt mehrere Seiten mit Antworten auf deine Fragen aus. U.a.
http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderu…
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/…. Ich schreibe dort nicht ab.

habe das irgendwie so
verstanden, dass mir mein „Zusatzurlaub“ dann gestrichen wird,

Welchen Zusatzurlaub hast du?

also verstehe ich es als Nachteil wenn ich mich gleichstellen
lassen würde.

Nachteile entstehen direkt nicht.

Weiterhin habe ich einen Freibetrag beim Finanzamt,

Für was und wie hoch?

Könnte ich auch in der Stadt auf einen  Behindertenparkplatz
parken?

Nein, auch nicht außerhalb

Könnt ihr mich aufklären?

Lese die Links sorgfältig durch
Bin über jeden Rat/Hilfe/Antwort

dankbar.

Bitte

Vielen Dank!
Ich habe gelesen, dass mir bei 30GdB Zusatzurlaub zusteht, aber wieviel weiß ich leider nicht, können Sie mir dies sagen?
Habe ich noch irgendwelche Vorteile? GEZ?

Hallo!

Wenn die Schwerbehinderung das ganze Jahr besteht, dann gibt’s mind. 5 Tage zusätzlichen Urlaub. Ein Tarifvertrag kann auch den Sonderurlaub noch erhöhen !

Bei Gleichstellung gibt es KEINEN Zusatzurlaub.
Warum auch, man ist ja gleichgestellt !

Auch da gibt’s Unterschiede, je nach Bundesland und auch nach Tarifvertrag.
Es kann trotzdem bei mind. GDB 30 einen geringeren Zusatzurlaub (3 Tage) geben.

MfG
duck313

Ich würde gerne wissen was mir arbeitsrechtlich aufgrund meiner 30 GdB zusteht…ich kenne
mich leider mir der Materie zu wenig aus; im Internet teilen sich die Meinungen, der eine sagt mir stehen 5 Tage zu der andere 3.was denn jetzt?
Ich habe gestern erst meinen Feststellungsbescheid mit der 30 GdB bekommen, die Behinderung liegt allerdings schon seit über 25 Jahren vor nur leider habe ich nie daran gedacht einen Antrag beim Versorgungsamt zustellen, da ich dachte keine Chance zu haben :frowning:

Können Sie mir sagen, was genau mir allg.zusteht, nicht nur arbeitsrechtlich,
sondern vielleicht Steuern, GEZ usw…

Würde mich sehr über eine Antwort freuen…

Hallo,

Hallo,

ich habe heute meinen Feststellungsbescheid (kein Ausweis)mit
30 GdB bekommen, könnt ihr mir sagen, was ich für Vorteile in
diesem Fall habe?

Grundsätzlich erst mal gar nichts

Habe gelesen, dass ich mich beim Arbeitsamt gleichstellen
lassen kann, was genau ist das, habe ich dadurch Vorteile,

Durch eine Gleichstellung erhält ein Mensch mit GdB 30 oder 40 denselben arbeitsrechtlichen Schutz wie ein schwerbehinderter Mensch mit GdB von mindestens 50- insbesondere den besonderen Kündigungsschutz sowie Ansprüche bei Arbeitszeit, arbeitsorganisation und Ausstattung des Arbeitsplatzes.

bin
nich ganz schlau drauß geworden, habe das irgendwie so
verstanden, dass mir mein „Zusatzurlaub“ dann gestrichen wird,

Blödsinn.
Mit GdB 30 gibt es grundsätzlich überhaupt keinen Zusatzurlaub aus dem SGB IX. Es gibt vereinzelte landesgesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen.

also verstehe ich es als Nachteil wenn ich mich gleichstellen
lassen würde.

Das verstehst Du falsch

Weiterhin habe ich einen Freibetrag beim Finanzamt, muss ich
in diesem Fall etwas unternehmen?

Vermutlich wegen „Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit“ gem. § 33b EStG ?
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
Diesen Freibetrag mußt du bei der nächsten Einkommenssteuererklärung/Lohnsteuerjahresausgleich unter Vorlage des vom Versorgungsamt mitverschickten Formulares geltend machen.

Könnte ich auch in der Stadt auf einen  Behindertenparkplatz
parken?

Nein, erst ab GdB 80 und Merkzeichen „aG“

Könnt ihr mich aufklären? Bin über jeden Rat/Hilfe/Antwort
dankbar.

Bitte sehr

Hallo,

Hallo,

Weiterhin habe ich einen Freibetrag beim Finanzamt,

Für was und wie hoch?

Wohl 310€ für „Einschränkung der körperlichen Bewegungsfähigkeit“ - § 33b EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html

Bitte

wird der Anspruch auf zusatzurlaub abhängig vom AG gemacht? Ich bin Bankangestellten und in Bayern tätig, können Sie so mehr Infos geben?

Würden Sie mir eine Gleichstellung empfehlen?Ich habe eine Festanstellung seit fast 5 Jahren,
und ich habe gelesen das ich wohl beim AA einen Antrag stellen muss d.h.es ist gar nicht gesagt das ich dann auch gleichgestellt werde…

ich bin am überlegen ob ich meinem AG morgen darüber informiere;
dass ich 30 GdB habe…die können mir sicherlich Dan auch sagen, wie das bei uns
in der Bank geregelt ist, ich bin ja auch im Banktarifvertrag!

30% GdB im Arbeitsleben heißt, daß Du mit einem Schwerbehinderten ( mind 50 % GdB) gleichgestellt bist und somit im Vergleich zu nicht Gleichgestellten bestimmte Vorteile genießt, ohne die Du sonst keine Chance auf dem Arbeitsmarkt gegenüber nicht Gleichgestellten hättest.

Das bedeutet z.B.  besonderer Kündigungsschutz, kein Schichtdienst auf Wunsch, Deinen Bedürfnissen angepasster Arbeitsplatz, mehr Urlaubstage usw.

Beim Finanzamt gibt es für den GdB sogenannte Freibeträge, Du gibst bei der nächsten Einkommenssteuererklärung eine Kopie des bescheides mit dazu udn der Freibetrag wird angerechnet.

Auf einen Schwerbehindertenparkplatz darfst du mit 30 % nicht parken, selbst jemand mit 50 oder 80 % darf da nicht parken, wenn er keinen gesonderten Merkbuchstaben in seinem Behindertenausweis hat. Die Merkbuchstaben besagen ob jemand gehbehindert ist, eine Begleitperson braucht usw.

Also mit Deiner Gleichstellung auf einem Behindertenparkplatz = Abschleppen.

Du kannst Dir die Broschüre für Schwerbehinderte holen ( liegt bei den Ämtern für Familie und Soziales aus) oder beim rententräger oder der krankenkasse nach der Broschüre fragen. Dort findest Du die kompletten Erklärungen und wer was mit welchem GdB machen darf und was nicht.

MfG
Natascha

wird der Anspruch auf zusatzurlaub abhängig vom AG gemacht?

Lese doch die Antworten und meine Links

Würden Sie mir eine Gleichstellung empfehlen?

Das entscheidet die AA und sonst niemand.

Ich habe eine
Festanstellung seit fast 5 Jahren,

Rechnest du mit einer Kündigung in nächster Zeit?

ich bin am überlegen ob ich meinem AG morgen darüber
informiere;
dass ich 30 GdB habe

Sobald du die Gleichstellung beantragst, erfährt dies dein AG von der AA in Form eines Fragebogens.
…die können mir sicherlich Dan auch

sagen, wie das bei uns
in der Bank geregelt ist,

Da gibt es nix zu regeln. Höchstes, in welcher Weise dies in deiner Personalakte dokumentiert wird.

Hallo,
ich verstehe das nicht, die Meinungen teilen sich total
deshalb habe ich heute beim Versorgungsamt angerufen und nochmals
nachgefragt diese sagte mir das ich mit 30 GdB keinen Vorteil in der Arbeitswelt habe, nur ab
50% da hätte ich dann nur besonderen Kündigungsschutz.

Laut meinem AG habe ich wie im Tarifvertrag steht 6 Tage Mehrurlaub egal ob 30% oder 50%, oh habe heute noch einen.Antrag auf Gleichstellung beantragt, sodass ich den Kündigungsschutz noch in Anspruch nehmen kann!

Ich hoffe das ich mit meiner Entscheidung bzw.Einstellung richtig liege?

Hallo,

habe mein AG heute informiert; dieser teilte mir mit,dass mir laut
unserem Tarifvertrag 6 Tage Zusatzurlaub egal ob 30% oder mehr GdB zustehen…
Ich habe mich für dir Gleichstellung entschieden diese habe ich heute ebenfalls beim AA
beantragt,so kònnte ich ggfls.noch den Kündigungsschutz mitnehmen :smile: kommt ja aber auf
das AA an, wie sind da so die Erfahrungen;wird das eine schwierige Antragstellung, bzw.ist es schwer so was durchzubekommen?
ich habe meine 30% wg.einer starken Kurzsichtigkeit bekommen.

Freue mich über Antworten…