Bei Jobwechsel: Sperrt die ARGE die Leistung?

Hallo,

Frau X hat im November 2008 einen unbefristeten Vertrag für einen Abrufjob unterschrieben und verdient ca. 200 E im Monat. Zusätzlich bezieht sie Leistungen von der ARGE mit Abzug des Einkommens. Fahrkosten ca. 44 E im Monat (bezahlt sie momentan selbst).

Nun hat sie ein Angebot eines anderen Arbeitgebers bekommen. Dieser bezahlt zwar nur 100 E, aber der Arbeitsplatz ist zu Fuß in 3 Minuten zu erreichen. Zudem ist er geregelter und sie hätte mehr Zeit, sich um einen RICHTIGEN Job zu kümmern.

Meine Frage: Kann Frau X den Job als Abrufkraft einfach so kündigen, ohne dass die ARGE die Leistung sperrt?

Dann hätte ich noch was:

Frau X bekommt normal 650 E monatlich von der ARGE ohne den Nebenverdienst.

Sie gibt der ARGE an, dass sie nun in einem Abrufverhältnis steht und gibt den Vertrag und eine Lohnabrechnung von 207 E. ab. Sie erhält danach für einen Monat nur noch 356 Euro von der ARGE.
Bei Nachfrage, ob die Papiere angekommen seinen, meinte man Ja, aber sie seien noch ungeöffnet.

Nach Rechnung fehlen 220 Euro. Frau X fragt sich, wie die darauf kommen.

Danke für die Antworten im Voraus
LG

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Frau X hat im November 2008 einen unbefristeten Vertrag für einen Abrufjob unterschrieben und verdient ca. 200 E im Monat. Zusätzlich bezieht sie Leistungen von der ARGE mit Abzug des Einkommens. Fahrkosten ca. 44 E im Monat (bezahlt sie momentan selbst).

Nun hat sie ein Angebot eines anderen Arbeitgebers bekommen. Dieser bezahlt zwar nur 100 E aber der Arbeitsplatz ist zu Fuß in 3 Minuten zu erreichen. Zudem ist er geregelter und sie hätte mehr Zeit, sich um einen RICHTIGEN Job zu kümmern.

Meine Frage: Kann Frau X den Job als Abrufkraft einfach so kündigen, ohne dass die ARGE die Leistung sperrt?

Frau X täte gut daran, dieses Thema mit ihrem persönlichen Ansprechpartner zu besprechen. Grundsätzlich geht es für Frau X darum, ihre Hilfebedürftigkeit zu senken. Dies ist nach erstem Anschein mit der momentanen Arbeit eher gegeben. Frau X hat bei der Anrechnung des Einkommens einen Grundfreibetrag von 100,00 EUR, der für die notwendigen Aufwendungen (u. a. Fahrkosten) zur Verfügung steht.

Von einer Kündigung ohne Absprache rate ich ab, um einer möglichen Sanktionierung vorzubeugen.

Viele Grüße!

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert