Bekommt man Arbeitslosengeld, wenn man einem betrieblichen Aufhebungsvertrag zustimmt ?

Mein vater 62,soll im Betrieb ( 45 jahre ) einen Aufhebungsvertrag unterschreiben,er würde dann eine entsptrechende Abfindung bekommen.Hat er dann trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld ? Er war noch NIE arbeitslos !!Wird die Abfindung auf das ALG angrechnet und wenn ja wie ? Könnte er dann mit 63 trotzdem in Rente gehen und was hätte das alles für finanzielle konsequenzen ? Wie oder wo kann man dazu verbindlich Infos bzw. Berechnungen erhaltn ??
IST DRINGEND , er MUSS sich innerhalb 2 Wochen entscheiden. Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Vielen lieben Dank

Hallo auch!

Nach meinem Kenntnisstand wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet, da hier ja der Vertrag nicht einseitig durch den AG gekündigt wird, sondern im Einvernehmen von zwei Parteien aufgehoben wird.

Mit 63 kann man dann in der Tat in den Ruhestand gehen, wenn man die gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge in Kauf nimmt. Diese betragen - wenn ich nicht ganz falsch liege - 0,3% pro Monat, den man früher in den Ruhestand geht. Hier würde dies bedeuten 24 Monate * 0,3% = 7,2% Abzug von der zukünftigen Rente.

Genaue Informationen hierzu gibt die Deutsche Rentenversicherung Bund respektive natürlich das Arbeitsamt.

Besten Gruß
Chris

Danke für die Info, weißt du zufällig auch wie die Abfindung angerchnet wird, 3 Monate kein ALg oder was ?
Dank LG aldianer

Da bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber soviel ich weiss, muß - wie bei jeder Sozialleistung - erst das eigene Geld verbraucht werden, bevor eine Leistung des Staates in Betracht kommt.

Zudem kommt mit Sicherheit noch eine Sperre auf Grund der Aufhebung des Arbeitsvertrages im gegenseitigen Einvernehmen.

Gruß
Chris

Wenn er sich vom Arbeitgeber bestätigen lässt, dass andernfalls eine betriebsbedingte Kündigung folgt, geht es. Siehe http://www.abfindunginfo.de/anmerk.htm

Falls er sich allein zu unsicher fühlt, soll er einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

Ernst-Erwin

Wird die Abfindung auf das ALG angrechnet und wenn ja wie ?
Wie oder wo kann man
dazu verbindlich Infos bzw. Berechnungen erhaltn ??

Ich kann hier nur zum Teil antworten.
Damit eine Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, ist grundsätzlich zu beachten, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ein „Aufhebung des Arbeitsvertrages aus gesundheitlichen Gründen“ anstreben. Für beide Teile bedeutet das keinen Aufwand.
Wenn dies nicht erreicht wird, ist die Abfindung „arbeitlosengeldfeindlich“!
Für den Rest des Problems kann ich leider keine aussagefähige Erklärung abgeben!

Hallo,
ein Aufhebungsvertrag bedeutet dem Grunde nach, dass der Vater mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes einverstanden ist. Dies kommt quasi einer Kündigung durch deinen Vater gleich, oder wird so behandelt. Als Folge gab es früher eine 3 monatige Sperre des Arbeitslosengeldes.Aber in dem Alter (62) kann deinem Vater nicht mehr viel passieren. Er hat nach 45 Jahren Maloche einen Anspruch von mindestens 24 Monaten auf Arbeitslosengeld I, dann wäre er 64 Jahre alt und kann vorgezogenes Altersruhegeld beantragen. Es wird dann aber einen Abzug geben. Die Höhe ist in diesem Alter wohl eigentlich minimal und entzieht sich meiner Kenntnis. (8%?) Jedenfalls würde ich dringend empfehlen sich mit dem zuständigen Arbeitsamt (ARGE) in Verbindung zu setzen und erst nach deren Beratung einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Die Abfindung wird wohl auf das zustehende Arbeitslosengeld angerechnet. Aber Ihr Vater bleibt weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Also, auf zur ARGE!

mfg

Hallo,
also dem grunde nach hat er Anspruch auf Alo-Geld, aber wie die Abfindung genau angerechnet wird und ob er ggfs. auch noch eine Sperrzeit von 3 Monaten bekommt entzieht sich meiner Kenntnis. Dies kann man aber ganz genau beim Arbeitsamt erfahren.
In Rente kann dein Vater mit 63 Jahren gehen wenn er 35 Jahre in der Rentenversicherung hat(das scheint ja der Fall zu sein), bekommt aber ein Abschlag von 7,2% in der Rente. Es sei denn das er Schwerbehindert mit mindestens 50% ist.
Schau mal hier im Bezug auf den Rentenbeginn:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_20…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_20278/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner node.html nnn=true)
Er sollte meines erachtens, dann erstmal das Alo-Geld bis ablauf in Anspruch nehmen und dann kann er immer noch in Rente.
Schönen Sonntag noch

Hallo,

ein Anspruch auf Arbeitslosengeld dürfte nach Ihrer Schilderung bestehen, allerdings würde dieser Anspruch wahrscheinlich gemäß § 143a SGB III zunächst ruhen. Nachstehend zwei Links, aus denen heraus Sie prüfen können, ob tatsächlich ein Ruhen eintritt und wie lange der Ruhenszeitraum voraussichtlich sein wird:

http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung_20.htm

http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__143a.html

Für den Erfolg eines Rentenantrags hat die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach meiner Kenntnis grundsätzlich keine Auswirkungen, ich will da aber auch nicht zuviel versprechen, da ich die weiteren Hintergründe nicht kenne. Hier am besten mal direkt bei der Rentenversicherung nachfragen, die dortige Beratung habe ich bislang immer als recht gut und objektiv empfunden.

Viele Grüße, ich hoffe es hilft ein wenig weiter …
Robert

Hallo,

eine Sperrzeit bei einvernehmlicher Kündigung ist wahrscheinlich, wenn keine besonderen Gründe vorliegen. Eine mögliche Abfindung kann unter Umständen sowohl auf ein Arbeitslosengeld, als auch eine Rente angerechnet werden.

Bezüglich des Aufhebungsvertrages sollte daher umgehend die Agentur für Arbeit konsultiert werden. Dort kann man Ihnen eine verlässliche Auskunft geben.

Was die Rente angeht, ist der Beginn der Regelaltersrente erst mit 65 vorgesehen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme bedeutet einen Abschlag von 0,3% für jeden Monat vor dem 65. Lebensjahr.
Genaueres hierzu können Sie auch der letzten Rentenauskunft entnehmen, die Ihr Vater jährlich erhält.
Ohne näheres zu wissen ist eine pauschale Aussage nicht möglich. Was die Rentenhöhe angeht, denke ich aber, dass der Bezug von 2 Jahren Arbeitslosengeld 1 mit anschließender Altersrente die beste Variante sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

sowas ähnliches war auch mal bei einem bekannten von mir, der is aber von der agentur für arbeit gesperrt worden.
am besten mit dem vertrag zur agentur gehn!

Hallo,

mein rat: rufen sie mal bei der Agentur für Arbeit an, dort sollten sie die passenden Antworten auf jeden Fall bekommen.

Ich denke, nach der gesetzl. Wartefrist (3 oder 6 Monate) muß ihm Arbeitslosengeld zustehen.

Antworten:
http://www.suite101.de/content/aufhebungsvertraege-u…
Gruß
Wolfgang
Ps. Hoffentlich nicht zu spät.

sorry, war zu spät.