Berechnung Arbeitslosengeld 1

Liebe/-r Experte/-in,

voraussichtlich werde ich in Kürze von Arbeitslosigkeit betroffen sein.
Die Frage die sich mir stellt betrifft die Berechnung. Ich bin geschieden, keine Kinder mehr im Haus.
Nach meinen Informationen wird zur Berechnung das monatliche Bruttoeinkommen der letzten 6 Monate zu Grunde gelegt. Nun ist es aber in meinem Fall so, daß ich Zahlung wie Weihnacht- und Urlaubsgeld und Bonie erhalten habe. Auch diese Zahlungen wurden ja versteuert und Arbeitslosenversicherung abgeführt. Müßte dann nicht das gesamt Jahresbrutto ( z. Bsp. laut Lohnsteuerkarte ) die Grundlage für die Berechnung bilden ?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,

bei der Berechung werden die letzten 12 Monate berücksichtigt, nicht 6 Monate.
Daher werden auch immer Weihnachtsgeld oder andere Bonis berücksichtigt.
Liebe Grüße
Marion

Hallo,

maßgebliche Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld sind die Gehälter der letzten 12 Monate vor Entstehen des Arbeitslosengeldanspruches, soweit diese Gehälter (auch Urlaubs-, Weihnachtsgeld) bei Entstehen des Anspruches abgerechnet waren und das Entgelt versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war. Die Teile des monatlichen Gehaltes, die ggf. über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, werden nicht in die Berechnung einbezogen.

Gruß
Andreas Bäuerle