Berechnung arbeitslosengeld I

Hallo ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ich bin seit diesem monat arbeitslos und bekomm auch alg I. Die letzten 12 Monate war ich soz. vers. pflichtig und zwei Monate war ich noch im babyjahr.

Meine FRAGE: Wird bei der Berechnung des alg I die Babyzeit berücksichtigt oder nicht? Weil rentenversicherungsmäßig wird dies ja auch beachtet.

Hallo, soviel ich weiß, zählt das Babyjahr dazu. Ich hatte damals 2 Jahre Babyjahr und danach wurde ich arbeitslos. Zur Berechnung meines ALG 1 wurde ein Entgelt zu Grunde gelegt, was ich bekommen hätte, wenn ich 40 Stunden gearbeitet hättte.

hallo kathrina
babyzeit oder mutterjahr zählt nur dann wenn du die letzten 4 jahre gearbeitet hast und während der tätigkeit schwanger wurdest! bist du schon entlassen so zählt es nur für die rentenversicherungs fehlzeit ,nicht aber zu betragspflichtiger zeit zur arbeitslosigkeit !
du zahlst keine beiträge in die arbeitslosenversicherung und somit erlischt auch jeder andere anspruch.
ich hoffe ich konnte helfen
gruß
frank

Hallo,

die Frage kann ich dir leider nicht beantworten. Mit der konkreten Berechnung des Arbeitslosengeld I kenne ich mich leider nicht so aus…
Vielleicht findest du einen Experten der da schlauer ist…
Tut mir leid, dennoch schönes Wochenende…

sorry, bei ALG I kann ich Dir nicht weiterhelfen

Hallo Kathrina,

die Elternzeit wird berücksichtigt, wenn Sie zuvor versicherungspflichtig waren, d.h. wenn Sie z.B. versicherungspflichtig beschäftigt waren. Wenn Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld abgeben, können Sie aber auch nochmal ganz genau erfragen, wie lange Ihr Anspruch sein wird und in welcher Höhe.

Viele Grüße

Es werden zu Alg1 zur Berechnung 12 Monate Beschäftigung innerhalb 3 Jahren benötigt, somit brauchst du nichts zu befürchten.