Beschäftigung, ergänz. ALGII und Kleinkredit

Hallo,

eine Person erhält zu einer sozialpflichtigen Beschäftigung und dem daraus resultierenden Gehalt noch ergänzend ALG II.
Wenn diese Person nun einen (Klein-)Kredit (bis ca. 1500,-) bekommt und das Geld (Kreditauszahlung) von der Bank auf das Konto überwiesen wird, wird das seitens der ARGE dann als Einkommen gerechnet? Es wäre ja dann geliehenes Geld. Wie ist da die Lage?

Danke!!
Tigerin

Hallo

Wenn diese Person nun einen (Klein-)Kredit (bis ca. 1500,-)
bekommt und das Geld (Kreditauszahlung) von der Bank auf das
Konto überwiesen wird, wird das seitens der ARGE dann als
Einkommen gerechnet? Es wäre ja dann geliehenes Geld.

Es kann schon passieren, dass die ARGE es als Einkommen rechnet, aber rechtens wäre das nicht. Schließlich gehört dem Kreditnehmer das Geld ja gar nicht. Da müsste ja die ARGE vom Kreditnehmer verlangen, den Kreditgeber zu bestehlen - oder wie sollte er das Geld dann jemals zurückzahlen, wenn er es nicht investiert, sondern für den Lebensunterhalt ausgibt?

Je nach Sachbearbeiter und Vorgesetztem kann es allerdings passieren, dass Widerspruch eingelegt und geklagt werden muss, muss aber nicht sein.

MfG Simsy

Hallo Simsy,

danke für Deine Antwort.

Ja das denk ich auch, aber wollte lieber auf Nr. sicher gehen…

wenn er es
nicht investiert, sondern für den Lebensunterhalt ausgibt?

naja die Person möchte neben zwei fälligen Rechnungen die beglichen werden sollen, die Wohnung renovieren - neuer Fußbodenbelag, Streichen.

Viele Grüße
Tigerin

Hallo

naja die Person möchte neben zwei fälligen Rechnungen die
beglichen werden sollen, die Wohnung renovieren - neuer
Fußbodenbelag, Streichen.

Ich glaub, dann könnte die Person sich das Geld sogar schenken lassen, zweckbestimmt.

Viele Grüße

Hallo

naja die Person möchte neben zwei fälligen Rechnungen die
beglichen werden sollen, die Wohnung renovieren - neuer
Fußbodenbelag, Streichen.

In so einem Fall ist es u.U. (besonders im Zusammenhang mit einem Umzug) sogar möglich, von der Arge selbst ein zinsloses Darlehen zu erhalten; die Raten werden dann direkt von der monatlichen Alg2-Zahlung abgezogen.

Ich vermute allerdings, dass es sich dabei um eine Kann-Bestimmung handelt - also frag am besten direkt bei deinem Sachbearbeiter nach.

Schnurrige Grüße

Katze

danke Katze,

In so einem Fall ist es u.U. (besonders im Zusammenhang mit
einem Umzug) sogar möglich, von der Arge selbst ein zinsloses
Darlehen zu erhalten; die Raten werden dann direkt von der
monatlichen Alg2-Zahlung abgezogen.

Ich vermute allerdings, dass es sich dabei um eine
Kann-Bestimmung handelt - also frag am besten direkt bei
deinem Sachbearbeiter nach.

nachdem ich schon zwei Monate auf die Bewilligung der Kosten aus meiner BK-Abrechnung warte, lass ich das lieber. Dieses Jahr braucht bei der ARGE glaube ich niemand mehr nachfragen :frowning:

Danke Dir!
Viele Grüße
Tigerin

danke Simsy owT
danke

Hallo Tigerin,

falls der Sachbearbeiter gar garstiglich ist, wärst Du vielleicht gänzlich auf der sicheren Seite, wenn Du Dir den Kredit auf das Konto eines freundlich gesonnenen Anverwandten o.ä. (so vorhanden)auszahlen lässt. :smile:

Schnurrige Grüße

Katze