Hallo!
Eine ehemalige Berufskollegin (hat mal Arzthelferin gelernt) will gerne wieder arbeiten gehen, sobald ihr Nachwuchs in einer Kindertagesstätte untergebracht werden kann. Allerdings nicht in ihrem erlernten Beruf, wo sie schon zu viele Jahre raus und der Verdienst sehr schlecht ist, sondern im Krankenhaus. Die Krankenpflegeschule bei ihr vor Ort hat in jedem Kurs auch gerne etwas ältere Leute mit gewissen Vorkenntnissen dabei; sie könnte sich dort also mit guten „Erfolgsaussichten“ zur 3-jährigen Ausbildung bewerben.
Das Ausbildungsgehalt plus Kindergeld, Unterhaltszahlung (wo sie den Mindestsatz bekommt) und evtl. etwas Wohngeld wäre zwar knapp, würde aber zum bescheidenen Lebensunterhalt reichen. Nun ihre Frage, die ich stellvertretend für sie an euch weiterreiche:
Da in der Ausbildung auch im Schichtdienst gearbeitet wird und diese Dienste außerhalb der normalen KiTa-Betreuungszeiten liegen, müsste regelmäßig eine Tagesmutter einspringen. Diese Betreungskosten würden allerdings ihr Budget sprengen. Gibt es eine Möglichkeit, beim Jugendamt/ Sozialamt/ was-auch-immer-Amt, einen Zuschuß zu diesen konkreten Betreuungskosten zu bekommen?
Meiner Meinung nach ist über die Agentur für Arbeit nichts zu machen, da sie ja bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat und der Luxus einer weiteren Ausbildung somit Privatvergnügen ist. Hier würde sie wohl nur ergänzendes ALG II bekommen, wenn sie wegen fehlender Kinderbetreuung nur halbtags arbeiten gehen kann und nicht, weil sie zwar ganztags arbeitet, aber wenig verdient, weil es halt nur eine Ausbildungsvergütung und kein „normales“ Gehalt ist. Aber vielleicht weiß jemand genaueres und kann mich eines Besseren belehren!
Viele Grüße
Kata Rina