Betriebskostennachzahlung bei Hartz IV-Bezug

Wir haben bis November 2010 Hartz IV bezogen. Jetzt hat mein Mann wieder Arbeit. Gott sei Dank! Nun haben wir die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010 erhalten und wollten mal nachfragen, ob uns jemand sagen kann, ob wir diese auch noch nachträglich geltend machen können?

hallo,
nachträglich nein. kosten der Unterkunft (und hierzu gehört auch die BK Abrechnung) können nur zum Zeitpunkt der Fälligkeit berücksichtigt werden. Es geht wenn man einen neuen Antrag stellt und dann sehen ob ggf etwas dabei raus kommt. aber eine grd. Kostenübernahme aufgrund eines vergangenen Bezuges geht nicht.
gruß marty

Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mir das schon so gedacht. Und einen neuen Antrag wollen wir ja nicht stellen, da wir ja froh sind, daß mein Mann jetzt wieder Arbeit hat.

Antwort:
Leider nein! Maßgeblich ist immer die aktuelle Einkommens- und Vermögenssituation. Allenfalls könnte man einen Darlehensantrag beim Job-Center stellen, wenn die Zahlung der Betriebskostennachforderung den laufenden Lebensunterhalt gefährden würde.

Danke für Ihre schnelle Hilfe! Da kann man wohl dann nichts machen, wir haben uns das schon gedacht.

Da ihr durch den Job nicht mehr „bedürftig“ seid, vermute ich, dass kein Geld beansprucht werden kann.

Danke für Ihre schnelle Hilfe! Da kann man wohl dann nichts
machen, wir haben uns das schon gedacht.

Ergänzung:
Es wäre allerdings lohnenswert, sich die Abrechnung genauer zu betrachten. 9 von 10 Abrechnungen sind falsch.
Nur ein Beispiel:
So kann man die Vorlage des Hausmeistervertrages verlangen (wenn es einen HM gibt). Sind dem Hausmeister Aufgaben der Instandhaltung, Instandsetzung/Reparaturen und der Verwaltung übertragen, sind die Hausmeisterkosten angemessen zu kürzen. Verwaltungsaufgaben sind zum Beispiel: Wohnungsabnahme, Schäden und besondere Vorkommnisse dem Vermieter melden, Handwerker einweisen u. deren Arbeit kontrollieren, Anliegen und Beschwerden von Vermietern entgegennehmen und weiterleiten, regelmäßige Kontrollgänge …
Es gibt viele Fehler in Betriebskostenabrechnungen, eine gründliche, sachkundige Kontrolle lohnt sich, ggf. sollte man sich ein Buch zur Betriebskostenabrechung kaufen (keinesfalls eine ältere Auflage, da auch im Jahre 2010 zahlreiche Urteile um Betriebskostenrecht gefällt wurden).

Hallo Istanbul,
auf jeden Fall würde ich die Nebenkostenabrechnung einreichen. Bei einer Erstattung würde das Amt ja ebenfalls die Hand aufhalten, da es in der Vergangenheit (hier 01 bis 11 2010) zu viel gezahlt hätte.
So hat das Amt eben zu wenig gezahlt.
Sollte man Dir daraufhin einen ablehnenden Bescheid erteilen, Widerspruch einlegen. Wenn auch diesem nicht entsprochen wird entweder einen Anwalt für Sozialrecht oder einen Rechtspfleger beim zuständigen Sozialgericht befragen. Dies kann auch schon im Vorfeld geschehen. Habt Ihr bei Euch in der Nähe ein Arbeitslosenzentrum oder auch caritative Einrichtungen, können die Dir auch helfen. Meist macht es auf die Jobcentren mehr Eindruck, wenn von einer solchen Stelle oder von einem Anwalt ein Schreiben kommt.
Auf jeden Fall würde ich alles tun, um diesen - wie ich meine - gerechtfertigten Anspruch durchzusetzen.

LG
Franz57

allo Istanbul,
Die Betriebskosten wurden berücksichtigt im Hartz IV Bescheid. Nachträglich werden die nicht anerkannt.
Erschwehrend kommt noch dazu, dass ihr nicht mehr in Hartz IV seid.
Diese Kosten müsst ihr selber tragen ob mit Hartz IV oder ohne Hartz IV.

mfg falkoo

Guten Tag,
@Istanbul,
herzlichen Glückwunsch, dass ihr es geschafft habts und wieder Arbeit bekommen habt.
mfg falkoo

Hallo,

natürlich könnt ihr anteilig die Kosten der Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung erhalten.
Die Nachzahlung ergibt sich aus höhere Kosten innerhalb des Bezuges von Hartz IV entsprechend sind sie auch für diesen Zeitraum anzurechnen.
In Ihrem Falle müsste die ARGE 11/12 der anfallenden Nachzahlung übernehmen.
Gerne verweist die ARGE darauf das man ja heute nicht mehr im Leistungsbezug ist und deshalb eine Erstattung nicht in Frage käme, ist Unsinn denn der Verbrauch lag in der Zeit in der die ARGE hätte den höheren Betrag zahlen müssen. Aus diesem Grund sind entstandene Kosten zu übernehmen.
Hoffe es hilft.

Hallo ihr lieben,
wenn ihr 2010 Hartz 4 bekommen habt und die Abrechnung von 2010 ist müßt ihr versuchen es bei dem Jobcenter geltend zu machen. Bei der Abrechnung ist bestimmt eine Nachzahlung entstanden.Laßt euch da nicht abwimmeln, viele Jobcenter versuchen es, da ihr jetzt in Arbeit steht.
Mit freundlichem Gruß
qualle 2008 (Carola)

Ganz sicher nicht!

Sorry, hier kann ich nicht helfen.

Hallo,
es handelt sich hier um die Endabrechnung der Kosten, die während des Hartz IV-Bezuges angefallen sind. Diese können zur Übernahme beantragt werden. Im Umkehrschluss würde die Behörde ein entstandenes Guthaben auch beanspruchen wollen.

VG
flottebiene

klar, sie ist beim jobcenter abzugeben und es ist ein bescheid zu verlangen.

Puhhhhh, das geht ja hier hin und her! Ich denke wir werden es auf jeden Fall versuchen, falls ein ablehnender Bescheid kommt, sehen wir weiter!

klar, sie ist beim jobcenter abzugeben und es ist ein bescheid
zu verlangen.

Kann da leider nicht weiterhelfen.Tut mir leid.

hallo istanbul,

das müsste eigentlich gehen. wenn dein mann noch arbeitslos wäre, müssten die ja auch zahlen - probieren würde ich es auf alle fälle.

schöne grüße,
hansemann

Hallo, tut mir leid, habe mich jedoch gerade aus meiner fast 5-jährigen Hilfe bei „Wer-weiss-was“ abgemeldet.