Bez Arge Bagatellsache?

Wenn man ein Gerichtsverfahren laufen hat unter einem Streitwert von 600 Euro (Bagatellsache)und man sollte den Streit verlieren und die dementsprechende Summe Zahlen,wird dafür die Arge aufkommen wenn diese Sache passiert ist in dem Zeitraum der Arbeitslosigkeit?
Mfg Irena

Wenn man ein Gerichtsverfahren laufen hat unter einem
Streitwert von 600 Euro (Bagatellsache)und man sollte den
Streit verlieren und die dementsprechende Summe Zahlen,wird
dafür die Arge aufkommen wenn diese Sache passiert ist in dem
Zeitraum der Arbeitslosigkeit?

Kaum vorstellbar. Wieso sollte die Arge dafür aufkommen?
Dann hätte die betreffende Person private Schulden, die aber wohl auch nicht gezahlt werden müssen, solange als einzigstes Einkommen ALG II vorhanden ist. Der Betrag darf aber wohl verzinst werden, d. h. dass je länger er nicht bezahlt wird, er immer höher wird, und dass er, sobald irgendein Einkommen über ALG II hinaus vorhanden ist, gepfändet werden kann.

Ich sag ja immer, dass diese ‚Bagatellsachen‘ für manche Leute den bürgerliche Ruin darstellen können. Ich glaube, Bagetellsachen sind es bis zu einem Streitwert von 3000 Euro.

Viele Grüße
Simsy