Bildungsgutschein trotz Gründungszuschuss

Hallo zusammen,

angenommen jemand macht sich selbstständig und bekommt einen Gründerzuschuss.
Bevor die Person sich selbstständig gemacht hat, hat sie einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt bekommen und besucht die geförderte Maßnahme seit einiger Zeit (d.h. bereits vor der Zeit vor dem Antrag auf Gründerzuschuss).

Meine Frage, die ich diskutieren möchte, lautet:
Kann das Arbeitsamt sich nun weigern (d.h. ab Selbstständigkeit) die Bildungsmaßnahme weiter zu bezahlen?

Herzliche Grüße

knuffel1958

durchaus kann sie das - denn mit Beginn der Selbständigkeit gibt es keine geförderte berufliche Weiterbildung mehr, da diese die Integration in ein sv-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis fördern soll

es ist eine Frage, wie der BiGu austestellt wurde, denn das Problem besteht zwischen Bildungsträger und Agentur - wenn mit dem Gutschein EINE Maßnahme zu EINEM Preis eingekauft wurde, dann zahlt die Agentur auch bei Abbruch wg. Aufnahme einer Beschäftigung (auch bei Selbständigkeit) - wurden mit dem BiGu aber Module von 14tägiger Dauer eingekauft (wird oft gemacht, der TN merkt das gar nicht), dann würde das laufende Modul gezahlt werden, der Rest dann nicht mehr.

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Sagen wir einmal, der BiGu bezieht sich auf eine berufsbegleitende Fördermaßnahme, wobei der Unterricht an einem Tag pro Woche stattfindet.
Gegen Ende der Maßnahme ist zudem 7 Tage Ganztagsunterricht am Stück vorgesehen.

Die Bundesagentur zahlt die Gebühren monatlich nachträglich.

Ändert dies am Sachverhalt etwas.

Herzliche Grüße

knuffel 1958